Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde in den letzten Monaten drei mal bei der BVG Kontrolliert, hatte aber bei zwei Fällen meine Monatskarte dabei. Bei der ersten Kontrolle, besaß ich eine Monatskarte für 15 Euro, die man sich mit einem Berlinpass ( + Hologramm auf dem Berlinpass ) besorgen konnte. Ich wusste damals noch nichts über dieses Hologramm und wurde somit aufgeschrieben. Ich hätte dieses Hologramm besorgen können und nachzeigen können, mein Vater hat sich aber dafür entschieden die 60 Euro Beförderungsentgelt zu bezahlen, da er diese Sache einfach hinter sich haben wollte. Nun kaufe ich mir immer Monatskarten für 29,50 Euro, für die ich auch kein Berlinpass brauche. Bei der zweiten Kontrolle bin ich ohne Monatskarte gefahren, wollte diese aber am gleichen Tag besorgen, da ich ein paar Stationen fahren muss um zum Lotto BVG Laden zu kommen. Dieser Grund ist der BVG aber sicherlich egal. Ich wollte ihn hier nur aufzählen. Bei der dritten Kontrolle fehlte mir die Trägerkarte, bei der ich aber dachte, dass ich sie dabei hätte. Ich hatte nun 5 Werktage Zeit um diese nachzuzeigen, war/bin aber momentan im Abiturstress und hab dies völlig vergessen. Die 14 Tage, die ich Zeit hatte um die 60 Euro Beförderungsentgelt zu bezahlen hab ich leider auch versäumt. Ich musste nun ca. 120 Euro bezahlen und hab dies auch erledigt. Jetzt habe ich einen Brief erhalten, bei dem ich zur Polizeit wegen "Vorladung als Beschuldigter" eingeladen wurde. Ich habe gehört, dass der beste Fall der sei, dass sie das Verfahren einstellen, der schlimmste Fall eine Anklage. Helfen mir diese Begründungen, welche ich oben aufgeführt habe, dass eher der bessere Fall eintreten wird? Ich hatte ja im 1. und 3. Fall eine gültige Monatskarte dabei.
Könnte mir vielleicht jemand Tipps geben, was ich bei dieser Vorladung bei der Polizeit beachten soll/ sagen könnte. Oder wie das überhaupt abläuft? Dieser Text wurde sehr lang und danke jedem der sich diesen Text bis zum Ende durchgelesen hat.
Ich bin übrigens 18 Jahre alt.
Mit freundlichen Grüßen
philosophm
BVG Vorladung als Beschuldigter
9. März 2017
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Frage vom 9. März 2017 | 20:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
BVG Vorladung als Beschuldigter
#1
Antwort vom 9. März 2017 | 21:31
Von
Status: Unbeschreiblich (130776 Beiträge, 41583x hilfreich)
Zitat :Ich hatte ja im 1. und 3. Fall eine gültige Monatskarte dabei.
Offensichtlich nicht, oder haben die Dich aus reinem Spass and der Freude aufgeschrieben?
Zitat :Könnte mir vielleicht jemand Tipps geben, was ich bei dieser Vorladung bei der Polizeit beachten soll/ sagen könnte.
Am besten nichts sagen und idealerweise auch gar nicht hingehen.
Da die Sachen wohl alle tatsächlich so vorgefallen und nachweisbar sind, wäre über ein zugeben und ein zeigen von Reue nachzudenken.
#2
Antwort vom 10. März 2017 | 00:32
Von
Status: Lehrling (1242 Beiträge, 323x hilfreich)
Zitat :Helfen mir diese Begründungen, welche ich oben aufgeführt habe, dass eher der bessere Fall eintreten wird?
Sie duerften eher schaden. Zuerst faehrst du mit einem ermaessigten Schuelerticket ohne den fuer die Gueltigkeit dieses Tickets erforderlichen Berechtigungsnachweis (das Hologramm) zu besitzen. Statt dir aber diesen Berechtigungsnachweis zu besorgen zahlst du lieber 60 Euro erhoehtes Befoerderungsentgelt. Im Anschluss kaufst du dir doppelt so teure Monatskarten, fuer die ein solcher Berechtigungsnachweis nicht erforderlich ist. Da stellt sich doch die Frage, ob du ueberhaupt die Voraussetzungen fuer diesen Berechtigungsnachweis erfuellst (Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule).
Das erhoehte Befoerderungsentgelt zeigt aber keine Wirkung. Beim naechsten Mal faehrst du dann vorsaetzlich ohne gueltigen Fahrausweis und behauptest, dies nur getan zu haben, um zu einer Verkaufsstelle fuer Fahrausweise zu gelangen und dir dort einen solchen zu besorgen. Fuer diese Fahrt haettest du aber einen Einzelfahrschein loesen muessen. Obwohl du schon einmal ohne gueltigen Fahrausweis angetroffen wurdest und ein erhoehtes Befoerderungsentgelt gezahlt hast, fehlt es dir offenbar weiterhin an der notwendigen Einsicht, dass man nun mal eine gueltigen Fahrausweis benoetigt, wenn man oeffentliche Verkehrsmittel benutzt.
Aber auch aus diesem 2. Vorfall hast du nichts gelernt. Du faehrst erneut ohne gueltigen Fahrausweis. Dieses Mal fehlt wieder der Berechtigungsnachweis fuer deine personengebundene Monatskarte (die Traegerkarte). Erneut reichst du diese nicht nach und zahlst zudem auch das erhoehte Befoerderungsentgelt nicht rechtzeitig. Erneut stellt sich die Frage, ob du ueberhaupt im Besitz einer gueltigen Traegerkarte bist und ob die vorgezeigte Wertmarke dann auch wirklich zu dieser passt.
Der zustaendige Staatsanwalt wird hier kaum noch von Geringfuegigkeit ausgehen koennen. Vielmehr wird er wahrscheinlich zu dem Schluss kommen, dass du mit erhoehten Befoerderungsentgelten allein nicht zur erforderlichen Einsicht zu bringen bist und es nun an der Zeit ist, etwas haertere Massnahmen zu ergreifen. Wahrscheinlich wird ein Jugendrichter anschliessend zu einem aehnlichen Schluss kommen.
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#3
Antwort vom 10. März 2017 | 08:36
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat:Ich hatte ja im 1. und 3. Fall eine gültige Monatskarte dabei.
Offensichtlich ja nicht...
Ich würde an Deiner Stelle einen 5zeiler aufsetzen, in dem steht dass Du die Fahrten zugibst, es Dir leid tut und es in Zukunft nicht mehr vorkommen wird. Die halbseidenen Erklärungen ("Ich war gerade ohne Fahrkarte auf dem Weg mir eine Fahrkarte zu kaufen") würde ich allerdings weglassen.
Das Ding schickst Du dann unter Angabe des Aktenzeichens an den Sachbearbeiter, der die Vorladung geschickt hast und schreibst dazu, dass das Deine -schriftliche- Einlassung zur Sache ist und Du kein Interesse an einer mündlichen Vernehmung hast.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.03.2017 08:38
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