BZR-Löschung

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Wonderland
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BZR-Löschung

@bob
Hallo Bob,
hatte im Mai 2003 einen SB über 60 TS erhalten. Steht der dieses Jahr noch im BZR bzw. wann wird er gelöscht ?
Danke im Voraus




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Im BZR steht der noch ein Weilchen, so bis 2013 glaube ich (schau mal im BZRG unter Tilgung nach).

Falls Du das polizeiliche Führungszeugnis meinst: Da gelten kürzere Fristen.

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#2
 Von 
Wonderland
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo IDYBELL,
du hast leider gar keine Ahnung von diesem Fristen. Die Frage ging genau deshalb an Bob

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Hallo.

Wenn neben diesem Urteil keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, gilt die 5jährige Tilgungsfrist, d.h. im Mai 2008 wird der Eintrag zur Auskunft gesperrt und im Mai 2009 entgültig entfernt, insoweit bis dahin nichts neues dazukommt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Doch, aber ich hatte gerade keine Lust nachzuschauen :grins:

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