Ich glaube sehr ausführlich brauche ich nicht werden. Habe 2002 Abi gemacht und in der Kollegstufe (also 2000-2002) Bafög für den Besuch der Berufsoberschule bezogen. Habe dann im Sept. mein Vermögen darlegen müssen, da ich was unterschlagen haben soll. Hab das gemacht, interessant was dabei so alles zu Tage kam...kann aber im Nachhinein dummer Weise nicht mehr sagen, was ich genau ich angegeben habe, den Bausparer wohl nicht und sicher nicht das Sparbuch meiner Oma auf meinen Namen, das für meine Hochzeit bestimmt ist und von dem ich erst jetzt erfuhr. Aber schuldlos bin ich nicht, meine Eltern haben mir damals auch gesagt, das prüfe nie einer nach....Habe alles dargelegt, dann meinen Bescheid bekommen (im April) und die 340€ Schaden, die ich verursacht habe sofort beglichen.
Nun kam die Mitteilung, dass Strafanzeige gegen mich erstattet wird und nach zwei Wochen dann der Brief von der Kripo. In diesem Formular werde ich wohl ankreuten, dass ich meine Schuld zugebe und dass ich eine Einstellung gegen Geldbuße befürworte....aber ich hab dennoch Angst, dass es was schlimmeres als ein Ordnungsgeld werden könnte....Muss ich das, bei einem Schaden unter 500€? Ich hab im Netz auch von Studentenwerk ganz oft gelesen, dass zwar in Bayern gegen jeden Strafanzeige gestellt wird, dass man sich aber inoffiziell darauf geeinigt hat, dass bis 500€ eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße gewählt wird. Nun hab ich aber auch schon si viel gegenteiliges gelesen....Aber ich bin schon richtig in der Annahme, dass wenn ich eine Geldstrafe bekomme, es keine Ordnungswirdrigkeit mehr ist, aber auch keine Vorstrafe wenns unter 90 Tagessätzen liegt?
Ich studiere Lehramt, bei einem Eintrag ins Zentralregister oer Führungszeugnis kann ich mein Studium knicken. Bitte schnelle (aufmunternde) Ratschläge, es eilt!
Bafög-Betrug - keine Vorstrafe wenns unter 90 Tagessätzen liegt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Also, man muss hier sehr viel unterscheiden...
Vorbestraft ist man grundsätzlich immer, sobald auch eine entsprechende Strafe, sei es auch nur Geldstrafe, verhängt wurde. Jedoch kann man bis zu gewissen Strafen die Vorstrafe leugnen, zumindest weitgehend. Dies wird insbesondere bei Arbeitsverhältnissen relevant.
Jedoch gibt es auch Akten, die ALLES enthalten, auch jedes eingestellte Verfahre, einfach alles. Üblicherweise steht dies Richtern zur Verfügung. Die sind aber nicht die einzigen...
Aber, im Zweifel solltest du vielleicht fachmännische Hilfte (= Anwalt) in Anspruch nehmen.
Viel Glück!
grtz
BuggerT
Hi,
das gab ja nun leider doch nicht viel Rücklauf.
Aber Du hast ja im Sozialrechtsforum geschrieben, daß Du unter 21 warst. Es kann also Jugendstrafrecht angewandt werden, muß aber nicht. Weiterhelfen kann Dir da die Jugendgerichtshilfe Deines Wohnortes (Telefonnr. kannst Du beim Jugendamt erfragen).
Auch wenn Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, ist eine Einstellung möglich, aber nicht zwingend. Es kann aber durchaus eine interne Anweisung an die Staatsanwaltschaften geben, einzustellen - gerade angesichts der Vielzahl der Fälle.
Gruß vom mümmel
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eine Ordnungswiderigkeit ist es sowiso nicht. Wir sind hier im Bereich einer Straftat.
In Hinblich auf die berufliche Zukunft wäre hier in der Tat ein Anwalt angebracht, der damit zu beauftragen wäre, eine Einstellung gegen Auflage zu erreichen (§ 153a StPO
).
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Speziell für Bayern gibt es die wunderschöne Seite der GEW
http://www.bafoeg-datenabgleich.de/index.htm
Im Anhörungsbogen nur Pflichtangaben machen und ankreuzen:
1. Ich möchte mich nicht äußern
2. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden
Anwalt kannst du dir vorläufig sparen.
Hi Ihr,
danke für eure Ratschläge. Habe zum Glück noch die Mutter eines Bekannten aufgetan (Juristin), die mir dann auch einige Ängste nehmen konnte.
Ich habe mich bei dem Fragebogen der Kripo ausführlich schriftlich geäußert und auf meiner Ansicht nach alle wichtigen Fakten hingewiesen (dass ich minderjährig war, dass Geld dabei ist von dem ich jetzt erst erfahren haben, dass ich sofort zurückgezahlt habe und dass ich umgerechnet monatlich nicht mal 14 € zu viel bekommen habe)... und angekreuzt hab ich außerdem, dass ich eine Einstellung gegen Geldstrafe begrüßen würde.
Gestern (nach 2 Wochen) kam das Schreiben vom Staatsanwalt: das Verfahren wurde eingestellt!!! Von einer Geldstrafe stand da glücklicher Weise nichts. Ich bin sehr erleichtert und werde sicher nie mehr so leichtfertig solche oder ähnliche Anträge ausfüllen.
Vielen Dank an Euch!
Congratulations!
Gruß vom mümmel
Hallo, bitte ziemlich verzweifelt um einen Rat.Habe mich schon 1/2 Jahr mit dem Studentenwerk auseinandergesetzt, alle Fragen beantwortet und dann doch alles zurückgezahlt. Nun folgt doch eine Anklage. Meine Frage:kann ich etwa was falsch machen, wenn ich nun einfach selbst wieder das Gleiche schildere oder wäre doch ein Anwalt erforderlich?
Guten Tag,
schildern Sie doch etwas genauer, wie der genaue Vorwurf lautet.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
Sozialleistungsbetrug
http://www.bafoeg-datenabgleich.de/einladung-polizei.htm
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