Re: kommt noch irgendeine Strafe?
geschrieben von: Nicole13 (IP gespeichert)
Datum: 15.01.2006 13:46
Geld zur 1. Antragstellung im jahr 2003
Sparbuch: 18,15 Euro
festgelegtes Geld: 5532,44Euro
Sparbuch:2227Euro
Girokonto: waren ein paar hundert Euro
Stellungnahme u. Rückforderung kam vom 1. Antragstellung Rückforderungsbetrag: ca.3445 Euro
Geld zur 2. Antragstellung im Jahr 2004Sparbuch 18,30 Euro
festgelegtes Geld 5916,89 Euro
Sparbuch 2227 Euro
Girokonto: paar hundert Euro
bis jetzt noch kein Bescheid,könnte von der 2. Antragstellung noch eine Rückforderung kommen?Wenn ja,in welcher Höhe ist zu rechnen?
Was kann auf mich noch zu kommen,wohne in Sachsen- Anhalt?Wird eine Lebensversicherung auch beim Bafög mit angerechnet,weil ich grad festgestellt habe das ich diese auch nicht angegeben habe,da meine Eltern immer dafür die Beiträge zahlten und sie die Papiere dafür auch hatten?
LG Nicole
Bafög Betrug - kommt noch irgendeine Strafe?
15. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 15. Januar 2006 | 22:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög Betrug - kommt noch irgendeine Strafe?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2006 | 08:30
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 201x hilfreich)
Wenn das Vermögen den Freibetrag übersteigt, kann nicht nur eine Rückzahlungsforderung kommen, sondern auch ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet werden
#2
Antwort vom 16. Januar 2006 | 12:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo!
Wie mache ich das jetzt am Besten mit meiner Lebensversicherung,ich hatte gedacht diese muss beim Bafög nicht mit angegeben werden nun habe ich übers Internet erfahren doch.Sollte ich die Lebensversicherung noch nachträglich hin schicken damit die Strafe vielleicht " milder"wird oder sollte ich sie nicht noch nachträglich angeben?Würde denn das Bafögamt dahinter kommen?
LG Nicole
Und jetzt?
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