Hallo,
ich wurde heute beim "Schwarzfahren" erwischt und wollte fragen, was ich denn nun machen kann.
Folgendes ist passiert: Wie fast jeden Tag bin ich mit der Bahn von Heidelberg nach Bruchsal gefahren. Ich besitze übrigens ein Semesterticket, welches bis eine Haltestelle vor Bruchsal gültig ist. Aus diesem Grund kaufe ich jeden Tag ein Ticket für den letzten Streckenabschnitt. Dies mache ich entweder am Bahnhof oder, wenn es zeitlich knapp wird, in der S-Bahn.
Eine Monatskarte für den letzten Streckenabschnitt lohnt sich für mich übrigens nicht.
Heute war ich jedoch ein paar Minuten eher am Bahnhof, so dass ich nicht, wie gewöhnlich den Zug um 8.18 Uhr nahm, sondern den um 8.10 Uhr.
Ich nahm an, dass ich auch dort ein Ticket lösen kann. Dies stellte sich als Trugschluss heraus, da es sich nicht um eine S-Bahn, sondern um eine Regionalbahn handelte. Vergeblich habe ich nach einem Fahrkartenautomaten gesucht.
Und dann kam es, wie es kommen musste: auf dem letzten Streckenabschnitt wurde ich kontrolliert. Ich habe dem Kontrolleur den Sachverhalt geschildert. Dieser hat gleich meine Personalien aufgenommen und meinte, dass sich die Bahn zwecks Nachzahlung mit mir in Verbindung setzen wird. Auch sagte er, dass er meine Situation nachvollziehen könne. Er hat mir dazu geraten gegen den Zahlungsbescheid Widerspruch einzulegen.
Von der Erstattung einer Anzeige hat mir der Gute Mann nichts gesagt, nun habe ich jedoch Angst, dass mir genau das bevorsteht.
Bitte sagt mir Eure Meinung dazu! Macht es Sinn in diesem Fall Widerspruch einzulegen?
Vielen Dank
schwarzfahrer?
Bahnfahrt ohne gültiges Ticket
1. Juli 2009
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juli 2009 | 09:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bahnfahrt ohne gültiges Ticket
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Juli 2009 | 11:49
Von
Status: Praktikant (690 Beiträge, 161x hilfreich)
Hallo Schwarzfahrer,
zunaechst: natuerlich war das ein Fahren ohne Fahrschein. Das sollte unstrittig sein.
quote:
für den letzten Streckenabschnitt lohnt sich für mich übrigens nicht
Das koennte man auch so sehen: eine Fahrkarte gilt fuer 3 Abschitte, lohnt sich aber fuer mich nicht, weil ich nur eine Haltestelle fahre ... soll nun keine Fahrkarte gekauft werden? Allerdings kaufst Du ja noch die notwendige Karte regelmaessig nach!
quote:
Von der Erstattung einer Anzeige hat mir der Gute Mann nichts gesagt
Das haette der gute Mann auch nicht in der Hand. Er meldet lediglich, dass Du eben auf dem Streckenabschnitt ohne gueltige Karte unterwegs warst. Alle weiteren Geschichten die Du ihm erzaehlst reicht er idR nicht weiter. Wozu bzw. wo sollte er das in seinem Formular aufnehmen?
quote:
Macht es Sinn in diesem Fall Widerspruch einzulegen
Jetzt zum Positiven: Widerspruch weiss ich nicht. Auf welcher Grundlage? Aber Du koenntest einen Brief schreiben und eben die ganze Sache erklaeren! Evtl. hast Du auch noch einen Satz an Fahrkarten fuer den letzten Streckenabschnitt, so dass Du ein Indiz liefern koenntest, dass Du sonst immer die Karte kaufst.
Ich koennte mir schon vorstellen, dass die dann (Kulanz!) auf das erhoehte Befoerdeungsentgelt verzichtet wird. Auch glaube ich nicht, dass es zu einer Anzeige kommt.
Anders natuerlich, wenn Du schon mehrfach in Erscheinung getreten bist ...
Gruss und viel Glueck
Agenor
#2
Antwort vom 1. Juli 2009 | 18:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32773 Beiträge, 17231x hilfreich)
Hi,
gegen eine Anzeige kann man keinen "Widerspruch" einlegen. Sie können Ihre Version der Geschichte vortragen und dann auf eine Verfahrenseinstellung hoffen -diese dürfte sehr wahrscheinlich sein. Aber vermutlich gibt es überhaupt keine Anzeige - also machen Sie sich mal nicht verrückt...
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
Schon
265.908
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten