Hallo,
ich habe ein richtig großes Problem.
Meine Bank hat einen sehr wichtigen Dauerauftag gelöscht und mich nicht darüber informiert.
Ich bekam die Bestätigung erst am 19.02.2009 um 14.00 Uhr, als ich mit einer Bankangestellten sprach, sie meinte, er würde nicht mehr existieren.
Der Dauerauftrag war deshalb wichtig, da im Juni 2007 von einen Gläubiger mein Konto gepfändet wurde und ich jeden Monat eine Rate von 20 € überwies.
Nun setzte ich mich mit dem Gläubiger in Verbindung und erfuhr, das seit Dezember 2007 kein Geld mehr einging. Das heißt, der Dauerauftrag wurde schon Mitte November 2007 gelöscht.Ich habe nochmal meine Kontoauszüge nachgesehen und es war jedesmal genügend Geld auf dem Konto. Somit hatte die Bank gar keinen Anlass, den Dauerauftrag zu löschen.
Für mich ist das hier voll Betrug.
Die hätten mich doch wenigstens informieren können , aber jedesmal wenn ich am Schalter Geld abhob, sagte man mir, ich soll die Rate für die Pfändung berücksichtigen. Somit ließen die mich im Anschein, der Dauerauftrag würde noch existieren.
Ich hab mich auch schlau gemacht. Ich weiß das es einen § gibt, der besagt, das die Bank bei Nichteinhaltung der Ausführung der Daueraufträge sich laut (BGB §676 b) strafbar machen und der Kunde das Recht hat den entstandenen Schaden , also die volle Summe des Überweisungsauftrages, sowie 5 % über den Basiszinssatz ( BGB §247 ) z.Zt. 1, 62 % verlangen kann.
Nun meine Frage :
Kann ich , wenn ich am Montag bei meiner Bank bin, sofort diesen Betrag verlangen ?? Was mache ich, wenn die den nicht auszahlen wollen ???? Kann ich Anzeige wegen Betruges machen ????
Wie soll ich mich verhalten ???? [color=blue][/color][size=14px][/size]
Bank macht Betrug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn es diesen § 676b gibt kann man sicherlich Anzeige erstatten.
Jedoch frag ich mich warum es dir bis heute nicht aufgefallen ist (Kontoauszug) daß in diesem zeitraum keine Überweisungen getätigt wurden?
Genauso warum der Gläubiger sich nicht gerührt hat?
MfG Knautschbaerli
quote:<hr size=1 noshade>Wenn es diesen § 676b gibt kann man sicherlich Anzeige erstatten. <hr size=1 noshade>
Ahja, mhm sehr witzig, NEIN kann der TE nicht, weil es zwar den § 676b im BGB gibt, aber im BGB nunmal keine Straftatbestände stehen sondern lediglich, zivilrechtliche Regeln, diese können aber nicht strafrechtlich belangt werden.
Sie können Ihre Bank natürlich verklagen, die Frage ist ob das bei 20€ je Auftrag sinn macht, und die Bank nicht Ihre Gründe hatte den Dauerauftrag zu löschen.
Ein Betrug im Sinne des § 263 StGB kann ich nicht erkennen, da sich die Bank nicht Ihr Vermögen geschädigt hat.
Nochmal Ihre Fragen im einzelnen:
quote:<hr size=1 noshade>Kann ich , wenn ich am Montag bei meiner Bank bin, sofort diesen Betrag verlangen ??
<hr size=1 noshade>
Können Sie, aber vielleicht hatte die Bank einen vernüftigen Grund den Auftrag zu löschen, vielleicht erstmal nachfragen.
quote:<hr size=1 noshade>Was mache ich, wenn die den nicht auszahlen wollen ???? Kann ich Anzeige wegen Betruges machen ????
<hr size=1 noshade>
Nein, können Sie nicht, Sie können die Bank höchstens auf Schadenersatz verklagen.
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"MFG
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>Ahja, mhm sehr witzig, NEIN kann der TE nicht,
>Sie können Ihre Bank natürlich verklagen
Meinte ich ja auch aber wenn ich jemanden verklage muß ich ja diese klage auch anzeigen oder nicht?? Ansonsten weiß keiner davon! (Anzeigen kommt von etwas zeigen, sprich - darauf hinweisen)!
MfG Knautschbaerli
--- editiert vom Admin
Ohgott, was wird hier denn für ein Unsinn erzählt...
Zur Sache finden sich alle Antworten hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bank-macht-Betrug__f57295.html
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