Banküberfall Was passiert mit ausgegebenen Geld?

3. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go511064-64
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Banküberfall Was passiert mit ausgegebenen Geld?

Angenommen Person A überfällt eine Bank und erbeutet dabei 15000 Euro. Von den 15000 Euro kauft sich person A für 10000 ein neues Auto, für 1000 Euro nimmt er die Dienstleistungen einer Prostituierten in Anspruch und 4000 Euro lagert er bei sich zu hause. Wie sähe das jetzt mit der sicherstellung/Beschlagnahme des Diebesguts aus? Darf die Polizei in so einem Fall vom Autohändler bzw der Prostituierten das Geld zurückverlangen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bezieht sich die Frage speziell auf die Beschlagnahme zu Beweiszwecken (weil es sich z.B. um markierte Scheine handelt, die exaxt die sind, die aus der Bank geraubt wurden) oder darauf, ob die beiden das Geld (das nicht exact das aus der Bank sein muss) ersatzlos wieder rausrücken müssen (das wäre dann letztendlich keine Beschlagnahme, sondern Einziehung)?

Bei 1. = Ja, sie bekommen es aber zurück, falls es nicht eingezogen wird.

Bei 2. = Kommt drauf an, ob sie erkannt haben oder erkennen mussten, dass es aus einer Straftat stammt. Wenn ja, dann ja.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.02.2020 03:38

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das ganze nennt sich unrechtmäßige Bereicherung.
Du hast das Geld ja nicht auf legalem Wege, sondern durch ein Verbrechen erlangt.
Das was durch herkömmliche Haushaltsausgaben (Lebensführung) ausgegeben wurde, das wird man nicht unbedingt zurück zahlen müssen (Entreicherung), alles andere (Urlaub, Auto usw.), was Luxus ist und dem normalen Alltag "übersteigt" gilt als Bereicherung und kann zurück gefordert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Das ganze nennt sich unrechtmäßige Bereicherung.


Nicht wirklich.

Zitat (von Albarion):
Das was durch herkömmliche Haushaltsausgaben (Lebensführung) ausgegeben wurde, das wird man nicht unbedingt zurück zahlen müssen (Entreicherung), alles andere (Urlaub, Auto usw.), was Luxus ist und dem normalen Alltag "übersteigt" gilt als Bereicherung und kann zurück gefordert werden.


Das ist natürlich nicht richtig. Der Bankräuber muss den Schaden vollständig ersetzen unabhängig davon, was er mit dem Geld gemacht hat.

Zitat:
Darf die Polizei in so einem Fall vom Autohändler bzw der Prostituierten das Geld zurückverlangen?


Nur wenn der Autohändler und/oder die Prostituierte davon wussten, dass das Geld aus einer Straftat stammt.

Beschlagnahmen bzw. einziehen kann die Polizei ansonsten nur das noch vorhandene Geld, aber auch das mit dem Geld gekaufte Auto.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Das ganze nennt sich unrechtmäßige Bereicherung.


Zur ungerechtfertigten Bereicherung gehört, dass jemand etwas "ohne rechtlichen Grund erlangt". Das ist bei einem Dritten der einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Täter abschließt ja gerade nicht der Fall. Die Bank hat selbstverständlich einen Anspruch gegen den Täter selbst, aber nicht gegenüber einem gutgläubigen Dritten (außer in den Fällen der §§ 73b, 73c StGB).

Die Einziehung bei Dritten richtet sich hier nach §§ 73b, 73c StGB (die im übrigen spätestens seit ihrer Neufassung im Juli 2017 in solchen Fällen ohnehin dem Herausgabeanspruch aus dem BGB als "lex specialis" vorgehen dürften)

Edit: hh war schneller ;)



-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.02.2020 12:57

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