Beamtenbeleidgung

5. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Keks20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamtenbeleidgung

Hallo, vorab ich bin 19 Jahre, derzeit schüler und ende des Jahres wahrscheinlich Student, lebe noch bei meinen Eltern die hartz 4 beziehen. Nun zur tat: Habe heute aus purer dummheit neben einem Freund von mir als ein Polizeiwagen vorbeigefahren ist ACAB gerufen. Diese haben sofort umgedreht und uns zur wache gebracht wo sie mir anscheinend eine Anzeige wegen beamtenbeleidigung getätigt haben, sie haben mein freund ausgefragt der denen gesagt hat das ers nicht war und die polzei genau wüsste wer das war womit er mich meinte. Habe vor Ort ganze zeit verneint das überhaupt einer von uns irgendwas zugerufen hat da ich dachte dass dann vielleicht nichts passiert. Ein Polizist meinte das es 2-6 wochen dauert bis ein brief ankommt wo ich mich äußern könne und es dann so 3 monate danach zur Gerichtsverhandlung kommen würde falls ich es immernoch verneine, außerdem würde die geldstrafe so 800€ betragen. Stimmt das alles so? Vorallem da ich als momentaner schüler (der dieses jahr fertig ist) selbst kein festes einkommen habe. Kann man eine gerichtsverhandlung vermeiden? Lohnt es sich die tat weiter zu leugnen? Was ist die wahrscheinliche strafe die ich bekomme? Anzumerken ist noch das ich bisher nie was mit der Polizei zu tun hatte.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Stimmt das alles so?


Nicht ganz. Die Verurteilung zu einer Geldauflage ist bei einem Schüler der noch zu Hause wohnt und kein eigenes Einkommen hat ziemlich unwahrscheinlich. Jedenfalls dann, wenn Jugendrecht zur Anwendung kommt, was aber ziemlich wahrscheinlich ist. Viel eher ist mit der Auferlegung von gemeinnützigen Arbeitsstunden zu rechnen. Kommt natürlich auch auf mögliche strafrechtliche Vorbelastungen an.

Zitat:
Kann man eine gerichtsverhandlung vermeiden?


Wenn man die Tat weiterhin bestreitet, bzw das Bestreiten weiter im Raum stehen lässt, eher nicht.

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#2
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Ist das Rufen von ACAB überhaupt strafbar?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass diese Abkürzung z.B. auf einem Kleidungsstück stehend nicht strafbar sei.
Und ACAB könnte ja auch "all cops are beautiful" heißen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja und "Sau" heisst dann "Siegfried arbeitet untertage" oder "Nazi" heisst dann "nur alle Zuwendung immer" oder wie? Du hast jemanden direkt beleidigt. Das werden die Polizisten bezeugen. So einfach ist das.

wirdwerden

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#4
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 0x hilfreich)

Hierzu hat das BVerfG geurteilt, dass "ACAB" dann als Beleidigung gewertet werden kann, wenn es sich gegen einzelne Polizisten richtet (vgl. BVerfG, 17.05.2016 - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20BvR%20257/14" target="_blank" class="djo_link" title="BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 257/14: "Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend üb...">1 BvR 257/14</a>). Dies ist hier wohl gegeben. (Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!) Ansonsten ist das Vorgenannte alles richtig.

-- Editiert von Moderator am 06.06.2019 15:45

0x Hilfreiche Antwort

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