Beamtenbeleidigung - Bringt eine Entschuldigung bei dem Polizisten persönlich etwas?

19. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
darksplinter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamtenbeleidigung - Bringt eine Entschuldigung bei dem Polizisten persönlich etwas?

Ich bin letzen Freitag bei einer Veranstaltung in nem Festzelt bei uns in der Nähe rausgeflogen und habe dann versucht durch die Absperrung wieder hineinzukommen.

Ich wurde von de Securitys der Polizei übergeben welche meine Personalien wegen Hausfriedensbruch aufnahmen.
Im weglaufen zeigte ich den Mittelfinger in Richtung der Beamten. Darauf wurde ich festgenommen und meine Eltern mussten mich abholen.

Ich bin 17 Jahre alt und besuche die 11. Klasse des Gymnasiums.
Bin vorher noch nie bei der Polizei aufgefallen. ALso keine Vorstrafen.

Was für eine Strafe muss ich erwarten?
Bzw kann man mir eine Geldstrafe aufbrummen oder muss ich Soz. Stunden ableisten?
Bringt eine Entschuldigung bei dem Polizisten persönlich etwas?

Mfg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
darksplinter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

push

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

...and answer:

keine Geldstrafen im Jugendstrafrecht möglich, wird wohl Sozialstunden geben, Entschuldigung kommt immer gut. Strafe wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
darksplinter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

okay...
Also die ANzeige wegen Hausfriedensbruch wurde zurückgezogen...
Wieviele Stunden habe ich da zu erwarten?

Und stellt das dann kein Hinderniss da wenn ich in den Polizeidienst einsteigen wollen würde?

Mfg

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

da gibt es keine Tarife - das legt der Jugendrichter fest. Was den Polizeidienst anbelangt - Du kriegst mit Sicherheit einen Eintrag im Erziehungsregister. Ob der bei einer Bewerbung bei der Polizei bekannt wird oder nicht, haben wir hier verschiedentlich diskutiert. Ergebnis - man weiß es nicht so genau...

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

(1.)
Ist denn – außer das Ihre Eltern Sie bei der Polizei abholen mussten – schon eine Beschuldigtenanhörung gekommen? Wissen Sie sicher, dass und weswegen ein Ermittlungsverfahren läuft?
Denn wenn Sie sagen, der Veranstalter habe die „Anzeige“ wegen Hausfriedensbruch zurückgenommen, und wahrscheinlich in Wirklichkeit auch der Strafantrag zurückgenommen ist, dann fällt zumindest dieses Verfahren weg. Und so ganz klar ist mir auch nicht, ob wegen des beleidigten Polizisten ein Verfahren läuft. Nicht alle Polizisten machen sich die Mühe, so etwas zu verfolgen (oder nehmen den Strafantrag wegen Beleidigung zurück). Dann würde sich die Sache in Luft auflösen, was meine ich nicht ganz ausgeschlossen werden könnte, denn Polizei und Staatsanwaltschaft ersparen sich auch unnötige Arbeit im Zusammenhang mit derartigen Bagatellfällen.

Läuft aber die Sache wegen Beleidigung und ist der Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zurückgenommen, dann ist das für Sie doppelt dumm gelaufen, aber letztlich zeigt man ja auch nicht den Mittelfinger.

Falls es zu einer Strafe kommt, egal ob wegen eines oder beider Tatvorwürfe, sehe ich das Ergebnis aber so wie mümmel. Soziltunden am unteren Rand oder – mit Glück – eine Ermahnung.

(2.)

quote:
Bringt eine Entschuldigung bei dem Polizisten persönlich etwas?

Für Ihre persönliche Entwicklung würde es bereits etwas bringen, wenn Sie erkennen, dass man für den Mist, den man gebaut hat, eigentlich immer um Entschuldigung bitten sollte und nicht nur dann, wenn man sich davon einen Vorteil verspricht.
Strafrechtlich kann eine Entschuldigung natürlich auch von Vorteil sein.

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#6
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> wenn ich in den Polizeidienst einsteigen wollen würde

*lol* Hausfriedensbrecher und Polizistenbeleidiger werden bei der Polizei besonders gerne genommen... ...NOT!

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#7
 Von 
darksplinter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe bei dem Polizisten angerufen und mich entschuldigt....
Dieser hat gesagt er hat es an den jugendsachbearbeiter weitergegeben.

Also habe ich keine Chance bei der Polizei?

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#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
jugendsachbearbeiter

:???: - Bei der Polizei? - Bei der Jugendstaatsanwaltschaft? - :???:

Warten Sie ab, was passiert. Wie gesagt: viel wird dabei nicht herumkommen.

Wenn Sie noch Lust haben: (hand)schriftliche Entschuldigung. So was kann in die Akte geheftet werden. Alle Beteiligten sehen dann sofort, dass Sie wirklich etwas unternommen haben.

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#9
 Von 
darksplinter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine den Jugendsachbearbeiter bei der Polizei.

Wie meinen Sie das "Viel wird dabei nicht herumkommen" ?

Entschuldigung habe ich in dieser Form schon eingereicht.

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