Beamtenbeleidigung gibt es doch gar nicht als Tatbestand!

28. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Oettinger
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 20x hilfreich)
Beamtenbeleidigung gibt es doch gar nicht als Tatbestand!

Hallo!

Gibt es eigentlich einen 'wahren Kern' des in der Bevölkerung weit verbreiteten Rechtsirrtums des angeblichen Straftatbestands der Beamtenbeleidigung? Wurde früher juristisch zwischen der Beleidigung von Beamten und Nicht-Beamten unterschieden?

Gruß
Oettinger

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Zumindest in der Handhabung macht es ja schon einen Unterschied, ob man eine Privatperson oder einen Polizisten beleidigt. So ist auch der Dienstvorgesetzte berechtigt ist den Strafantrag zu stellen, im übrigen geht die Justiz wohl im Regelfall davon aus, dass die Erhebung der öffentlichen Klage wegen 'Beamtenbeleidung' im öffentlichen Interese ist, während bei beleidigten Privatpersonen der Verweis auf Privatklage durchaus eine relevante Art der Verfahrenserledigung sein dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Dieser rechtlichen Würdigung von Herrn Daniel B. schließe ich mich an. Ob es in der Vergangenheit einen Tatbestand der Beamtenbeleidgung gab, weiss ich leider nicht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Oettinger
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank für die beiden Antworten!

Im Grunde handelt es sich ja auch weniger um eine strafrechtliche Frage, sondern vielmehr darum, wie kollektive Legenden entstehen.

Gruß
Oettinger

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Wenn man bedenkt, dass einige Polizisten selbst denken, dass es den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Eine recht interessante Lektüre zu den Themen Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und anderen juristischen Volksmythen bietet Ralf Höcker mit seinem Buch `Lexikon der Rechtsirrtümer´.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zu erwähnen wäre an dieser Stelle auch die immer wieder gern gelesene 'Freiheitsberaubung im Amt', die man im StGB vergeblich sucht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.168 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen