Hallo,
ich habe einen Strafbefehl
in Höhe von 70 Tagessätzen a 40 € wegen Beamtenbeleidigung bekommen. Ich soll nach einen Fussballspiel zu einem Polizisten "dumme Sau" gesagt haben.
Nicht nur das ich dieses nicht gesagt habe und ein allgemeines Gewühl und Handgemenge war finde ich das Strafmaß auch sehr hoch.
Meiner Meinung nach wurden bei dem Auflauf willkürlich Personen aus der Menge gezogen und jetzt denen Beleidigung unterstellt.
Das Problem wird nun sein das Gegenteil zu beweisen.
Mich würde mal interessieren ob schon jemand mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Einspruch werde ich auf jeden Fall einlegen, die Frage ist nur mit oder ohne Anwalt.
Gruß Sven
Beamtenbeleidigung - soll nach einen Fußballspiel zu einem Polizisten "dumme Sau" gesagt haben
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Grds. ist es natürlich so, dass nicht SIE Ihre UNSCHULD beweisen müssen, sondern die StA Ihre SCHULD. Allerdings haben Sie insofern recht, als im Zweifelsfall vermutlich mehrere der beteiligten Polizeibeamten zu Ihren Ungunsten aussagen und so das Gericht von Ihrer Schuld überzeugen könnten. Sofern Sie glauben, dass ein Hauptverfahren wie skizziert (zu Ihren Ungunsten) verlaufen würde, könnten Sie Ihren Einspruch auch auf das Strafmaß beschränken - 70 TS erscheint mir auch relativ hoch, wenn auch sicher noch vertretbar.
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
70 TS für eine Beleidigung ist viel, was die Vermutung nahe legt, dass sie nicht das erste Mal mit der Justiz in Konflikt gekommen sind. Nur mal so Interessehalber, was haben sie denn schon auf dem Zettel stehen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ChrisC, genau das habe ich mich auch gefragt.
Und üblicherweise werden nicht willkürlich Personen herausgezogen, damit ihnen ein Tatverdacht unterstellt werden kann. Es werden die festgestellt, die auch etwas gesagt haben, im Zweifel sowieso eher einer zu wenig als einer zu viel.
Guten Tag,
beachten Sie zudem, dass der Tatbestand der Beamtenbeleidigung
nicht existiert, sondern hingegen den Tatbestand der Beleidigung. Das verwechseln einige Vollzugsbeamte ganz gerne.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
kenne mehrere ähnliche Fälle zu einer hohen Strafe gabs dann immer noch bundesweite Stadionverbote ( die WM läßt grüßen). Bei Interesse an einem Austauch einfach mal melden!
-- Editiert von lunima am 04.07.2005 14:27:26
Schon heftig, geb ich zu
aber zu den "Erfüllungsgehilfen der Staatsanwalt" sollte man eben NICHT
Dumme Sau sagen.
Sie werden dieses Urteil wohl oder übel schlucken, bzw. zahlen müssen.
Tut mir leid, seh hier keine praktikable Alternative, da ohne weitere Kosten rauszukommen.
Sie meinen die vormaligen Hilfsbeamten der StA, die jetzt Ermittlungsbeamte heißen. Ncht jeder Polizeibeamte gehört dazu....
Bei der Beleidigung "dumme Sau" muß doch ein bestimmter Polizist gemeint gewesen sein. Die interessante Frage wäre aber, welche Motivition man haben sollte, von mehreren Beamten einen bestimmten zu beleidigen, wenn man nicht speziell mit ihm Ärger hat. Ansonsten stellt sich natürlich auch die Frage, ob der Polizist denn zweifelsfrei erkennen konnte, wer ihn oder auch einen Kollegen beleidigt hat.
Also hab die Seite hier beim Surfen gefunden.Bin hier genau richtig.Ich soll zu einem Polizisten nach einem Fußballspiel "Schwuler" gesagt haben,was nicht stimmt.Vor Ort soll es nur ein Beamter gewesen sein,aber plötzlich gibt es noch 4 Beamte,die dies bezeugen wollen.Ich habe einen Zeugen,der bestätigt,daß ich überhaupt nichts zu einem oder mehreren Beamten gesagt habe.Außerdem bezeugt er auch,daß vor Ort zuerst von 1 Beamten die Rede war.Bald wird wohl die Verhandlung sein.Hab mir einen Anwalt besorgt,obwohl meine Rechtschutz hier keine Deckung übernimmt.Wie stehen hier meine Chancen,wie soll ich mich verhalten?
-- Editiert von Dome am 08.08.2005 13:45:57
Frag doch am besten Deinen Anwalt, der hat Akteneinsicht und kann das besser beurteilen als wir
Guten Tag,
aufgrund fehlender Kenntnis unsererseits von dem genauen Sachverhalt ist eine Beurteilung/Meinung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
31 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten