Ich erwarte keine Antwort eines Anwalts. Eine Laienantwort reicht mir.
Am Telefon ist mir neulich das Wort "Schnauze" aus dem Mund gefallen. Soweit ich weiß war es auch ein Beamter vom Ordnungsamt. Das Amt hat weder meine Festnetz- noch Telefonnummer. Auch meine Adresse kennen sie nicht.
Alles was sie kennen ist meine IP-Adresse (die theoretisch jeder nutzen könnte der in meinem Netzwerk ist) und meine (Telefon-)Stimme.
Denkt ihr die machen mir Ärger wegen einem simplen Wort, obwohl sie meine Person erst mühsam ausfindig machen müssten?
Beamtenbeleidung am Telefon
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Denkt ihr die machen mir Ärger wegen einem simplen Wort, obwohl sie meine Person erst mühsam ausfindig machen müssten?
Nein.
Das hört sich gut an. Denn ich wurde auch nicht schlecht provoziert am Telefon.
Mühsam ist hier vielleicht sogar das schlechte Wort gewesen. Im Prinzip können die meinen Wohnort sogar relativ genau ausfindig machen. Aber die müssen erst einmal nachweisen wer am Telefon war.
-- Editiert von willie75 am 05.09.2017 16:32
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1. Einen Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.
2. Ein "Schnauze" als Aufforderung, zu schweigen, erfüllt nicht den Tatbestand der Beleidigung nach §185 StGB
.
Die seinerzeitige Argumentation eines Anwaltes finde ich immer noch interessant: Der Angesprochene müsse sich auch beleidigt fühlen. Es reiche womöglich nicht aus, jemanden etwas vor den Kopf zu knallen; der Adressat müsse dadurch schon aus eigenem Empfinden beleidigt sein.
Musste vorhin daran denken, als mich ein offenbar überforderter Verkehrsteilnehmer ü80 mit der Überlegung bedachte, ich könne "sie nicht alle haben". Bei derartigen "Redewendungen" fühlt sich im hiesigen Landstrich wohl kaum einer ernstlich beleidigt.
ZitatDas Amt hat weder meine Festnetz- noch Telefonnummer. :
Wie kommt man denn auf das dünne Brett?
Oder hat man von einem fremden Anschluss aus telefoniert?
ZitatDenkt ihr die machen mir Ärger wegen einem simplen Wort, obwohl sie meine Person erst mühsam ausfindig machen müssten? :
Das ausfindig machen ist gar nicht sooo mühsam.
Manchmal muss man nur googlen oder ins Telefonbuch schauen.
Wie wäre es mit Rufnummer unterdrücken? Und wie soll eine unterdrückte Nummer im Telefonbuch stehen? Unter dem Namen Unbekannt oder was?
ZitatWie wäre es mit Rufnummer unterdrücken? :
Wirkungslos bei Behörden. Sollte sich doch langsam rumgesprochen haben?
Natürlich geht das auch bei Behörden
Zitat:ZitatWie wäre es mit Rufnummer unterdrücken? :
Wirkungslos bei Behörden. Sollte sich doch langsam rumgesprochen haben?
Das ist falsch, das Feature "CLIR Override" gibt es i.d.R. nur bei Anschlüssen die zur Entgegnnahme von Notrufen eingesetzt werden.
Ansonsten gibt es die "normalen" Möglichkeiten der Abfrage von Verbindungsdaten, die man auch nach angerufenen Zielrufnummern durchführen kann, d.h. die Provider liefern eine Aufstellung aus ihrem Datenbestand, wer von ihren Teilnehmern innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne eine bestimmte Rufnummer oder einen bestimmten Rufnummernblock angerufen hat.
Aber für ein "Schnauze" haben die entsprechenden Stellen sicher keine Motivation für irgendeine Art der Nachforschung...
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