Beamtenbeleidung am Telefon

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
willie75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamtenbeleidung am Telefon

Ich erwarte keine Antwort eines Anwalts. Eine Laienantwort reicht mir.

Am Telefon ist mir neulich das Wort "Schnauze" aus dem Mund gefallen. Soweit ich weiß war es auch ein Beamter vom Ordnungsamt. Das Amt hat weder meine Festnetz- noch Telefonnummer. Auch meine Adresse kennen sie nicht.
Alles was sie kennen ist meine IP-Adresse (die theoretisch jeder nutzen könnte der in meinem Netzwerk ist) und meine (Telefon-)Stimme.

Denkt ihr die machen mir Ärger wegen einem simplen Wort, obwohl sie meine Person erst mühsam ausfindig machen müssten?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Denkt ihr die machen mir Ärger wegen einem simplen Wort, obwohl sie meine Person erst mühsam ausfindig machen müssten?

Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
willie75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich gut an. Denn ich wurde auch nicht schlecht provoziert am Telefon.
Mühsam ist hier vielleicht sogar das schlechte Wort gewesen. Im Prinzip können die meinen Wohnort sogar relativ genau ausfindig machen. Aber die müssen erst einmal nachweisen wer am Telefon war.

-- Editiert von willie75 am 05.09.2017 16:32

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

1. Einen Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.

2. Ein "Schnauze" als Aufforderung, zu schweigen, erfüllt nicht den Tatbestand der Beleidigung nach §185 StGB .

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Die seinerzeitige Argumentation eines Anwaltes finde ich immer noch interessant: Der Angesprochene müsse sich auch beleidigt fühlen. Es reiche womöglich nicht aus, jemanden etwas vor den Kopf zu knallen; der Adressat müsse dadurch schon aus eigenem Empfinden beleidigt sein.

Musste vorhin daran denken, als mich ein offenbar überforderter Verkehrsteilnehmer ü80 mit der Überlegung bedachte, ich könne "sie nicht alle haben". Bei derartigen "Redewendungen" fühlt sich im hiesigen Landstrich wohl kaum einer ernstlich beleidigt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von willie75):
Das Amt hat weder meine Festnetz- noch Telefonnummer.

Wie kommt man denn auf das dünne Brett?
Oder hat man von einem fremden Anschluss aus telefoniert?



Zitat (von willie75):
Denkt ihr die machen mir Ärger wegen einem simplen Wort, obwohl sie meine Person erst mühsam ausfindig machen müssten?

Das ausfindig machen ist gar nicht sooo mühsam.
Manchmal muss man nur googlen oder ins Telefonbuch schauen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Autoknacker
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 23x hilfreich)

Wie wäre es mit Rufnummer unterdrücken? Und wie soll eine unterdrückte Nummer im Telefonbuch stehen? Unter dem Namen Unbekannt oder was?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Autoknacker):
Wie wäre es mit Rufnummer unterdrücken?

Wirkungslos bei Behörden. Sollte sich doch langsam rumgesprochen haben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Autoknacker
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 23x hilfreich)

Natürlich geht das auch bei Behörden :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Autoknacker):
Wie wäre es mit Rufnummer unterdrücken?

Wirkungslos bei Behörden. Sollte sich doch langsam rumgesprochen haben?

Das ist falsch, das Feature "CLIR Override" gibt es i.d.R. nur bei Anschlüssen die zur Entgegnnahme von Notrufen eingesetzt werden.

Ansonsten gibt es die "normalen" Möglichkeiten der Abfrage von Verbindungsdaten, die man auch nach angerufenen Zielrufnummern durchführen kann, d.h. die Provider liefern eine Aufstellung aus ihrem Datenbestand, wer von ihren Teilnehmern innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne eine bestimmte Rufnummer oder einen bestimmten Rufnummernblock angerufen hat.

Aber für ein "Schnauze" haben die entsprechenden Stellen sicher keine Motivation für irgendeine Art der Nachforschung...

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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