Beanspruchte Fundsache bei der Polizei verloren gegangen, Unterschlagung?

7. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
fb478680-66
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)
Beanspruchte Fundsache bei der Polizei verloren gegangen, Unterschlagung?

Hallo Leute,
ich habe vor über 6 Monaten bei einem Spaziergang 2 Fahrräder, eins neuwertig, eins wenig gebraucht in sehr gutem Zustand gefunden. Neuwert der beiden Räder schätze ich auf 1000 Euro, Wiederverkaufswert vll. 600-700 Euro.

Ich rief die Polizei an, diese nahm den Fund an sich und notierte meine Daten. Ich wurde gefragt, ob ich den Fund nach 6 Monaten beanspruchen würde, was entsprechend mit ja notiert wurde.

Nun kam es leider so, dass ich nichts mehr von der Sache hörte. Ich fragte bei der Polizei nach, man verwies mich ans Fundbüro und an den Bauhof der Stadt, wo sowas ggf gelagert würde, nix.
Nachdem ich weiter bei der Polizei nach gebohrt habe, kam es mir so vor, als wollte man etwas verheimlichen oder vertuschen.
Man konnte keine Einträge zu der Sache im Rechner finden, sagte man. Teils kam es mir so vor, als wollte man bezweifeln, dass der Fund der Räder und mein Anruf überhaupt stattgefunden habe.

Dann kam mir die Idee, noch einmal bei der dem Fundort angrenzenden Nachbarstadtpolizei anzurufen und siehe da, mein Anruf und mein Anliegen wurde sofort im Rechner der Leitstelle gefunden, man verwies mich aber wieder an die Beamten, die meinen Vorgang haben müssten, also die Polizei meines Wohnortes. Dort müsse man alles weitere dazu haben.
Nach erneutem Anruf dort sagte man mir, ich müsse mein Anliegen nun schriftlich einreichen.
Darüber war ich sehr verärgert, nach 4 Tagen meiner Forschung nun einen Roman schreiben?
Ich bin zur nächsten Wache gegangen, habe den Fall geschildert und darauf bestanden nun Strafanzeige zu erstatten.
Auch das war nicht so einfach, man weigerte sich zunächst und telefonierte noch mal mit dem Leiter der Polizei, der schließlich einlenkte und meine Anzeige zuließ.

Aufgrund der Tatsache, dass mein Fund nie zur Bearbeitung in den Rechner eingepflegt wurde, wären die Räder dem rechtmäßigen Besitzer auch nie zugefügt worden, nun sind sie wie vom Erdboden verschwunden.

Nun meine Frage, was ist so eine Nummer eigentlich strafrechtlich und was dürfte zivilrechtlich zu erwarten sein?

Schönen Gruß, habt einen schönen Tag.

-- Editiert von fb478680-66 am 07.07.2021 11:51

-- Editiert von fb478680-66 am 07.07.2021 12:39

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von fb478680-66):
was ist so eine Nummer eingentlich strafrechtlich


Zeitverschwendung.

Zitat (von fb478680-66):
was dürfte zivilrechtlich zu erwarten sein?


Für dich? Überhaupt nichts. Dir ist ja keinerlei Schaden entstanden.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zeitverschwendung.


Sehe ich auch so. Verfahren wird eingestellt, weil kein Täter/Tatverdächtiger ermittelbar, blabla.

Zitat (von fb478680-66):
und was dürfte zivilrechtlich zu erwarten sein?


Ein Verfahren bei dem Du das Kostenrisiko trägst und dessen Ausgang in den Sternen steht.

Zitat (von hiphappy):
Dir ist ja keinerlei Schaden entstanden.


Doch, prinzipiell schon. Nach 6 Monaten geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, wenn der eigentliche Eigentümer sind nicht gemeldet hat. Es wäre somit das Eigentum des Finders, das verschwunden ist.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119543 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Nach 6 Monaten geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, wenn der eigentliche Eigentümer sind nicht gemeldet hat. Es wäre somit das Eigentum des Finders, das verschwunden ist.

Das Problem: er würde erst mal beweisen müssen, das es überhaupt in sein Eigentum übergegangen wäre ... wie will man das machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb478680-66
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
Das Problem: er würde erst mal beweisen müssen, das es überhaupt in sein Eigentum übergegangen wäre ... wie will man das machen.


Nun, da diese Räder ja nie zur Aufklärung der Sache von den beiden Beamten in den Rechner der Polizei eingepflegt worden sind, konnte auch kein Besitzer festgestellt werden. Nicht einmal wenn die rechtmäßigen Besitzer auf der Wache oder im Fundbüro nachgefragt hätten, wären diese Räder einfach gefunden worden.

Ich weiß auch nicht, ob der Fall nochmal spannend wird.



-- Editiert von fb478680-66 am 07.07.2021 16:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem: er würde erst mal beweisen müssen, das es überhaupt in sein Eigentum übergegangen wäre ... wie will man das machen.


Naja, wenn die Polizei (oder das Fundbüro oder wo die Sachen halt gelandet sind oder hätten landen müssen) nicht darlegen kann, dass die Sachen wieder beim eigentl. Eigentümer sind, sehe ich die Chancen schon nicht so schlecht, dass ein Gericht da zu Gunsten des Finders entscheiden würde. Denn der Eigentumsübergang erfolgt dann ja kraft Gesetz.

Problematischer fände ich z.B. wie man den Wert nachweisen will. Denn wäre ja recht unerquicklich, wenn man am Ende 65,80 EUR Schadenersatz zugesprochen bekommt, aber man einen Teil der Verfahrenskosten tragen muss und der Anwalt mit einer Rechnung in 3stelliger Höhe wedelt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb478680-66):
Nun meine Frage, was ist so eine Nummer eigentlich strafrechtlich

Das kann man so nicht beantworten, weil niemand hier weiß, was genau passiert ist.

Hätte jemand vorsätzlich die Fahrräder beiseite geschafft, um sie sich zuzueignen, dann wäre es Unterschlagung. Sind die Dinger verschlampt worden, ist es nix. Fahrlässige Unterschlagung gibt es nicht.

Zitat:
und was dürfte zivilrechtlich zu erwarten sein?

Die interessante Frage, ob eine Amtshaftung daraus entsteht, wenn ein Amtsträger eine Fundsache verliert, und dann nicht der Eigentümer sie zurückhaben will, sondern der Finder, der Eigentum an der Fundsache erwirbt, nachdem die üblichen Fristen abgelaufen sind.

Wenn das gerichtsfest nachweisbar ist, sollte m.E. eine Haftung gegeben sein, allerdings ist die nächste Frage dann die nach einer Möglichkeit, einen tatsächlichen Wert zu ermitteln.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem: er würde erst mal beweisen müssen, das es überhaupt in sein Eigentum übergegangen wäre ... wie will man das machen.


Falls der Fund und die Abgabe des Fundes nicht in Zweifel steht, ergibt sich das schlicht und einfach aus dem Datum des Fundes und der Tatsache, daß innerhalb von sechs Monaten ab Fund niemand das Eigentumsrecht an den Rädern beansprucht hat.

Der Eigentumsübergang der Fundsache findet dann automatisch statt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Was erstaunlich ist: wieso hat der Finder keine Quittung von der Polizei bekommen? Das ist Standard.

Die Polizeibehörde könnte Ansprüche mit dem Verweis darauf ablehnen, daß es keine Quittung gibt und also auch gar keine Fundsachen abgegeben wurden.

Dann müsste man glaubhaft machen, daß auf der Polizeidienststelle tatsächlich keine Quittung für die Fundsachen ausgestellt wurde... Schwierig.

Wenn das ganze tatsächlich so stimmt, sollte man die zuständige Staatsanwaltschaft informieren. Zwar sind die meisten Polizeibeamten ehrlich, aber auch bei der Polizei gibt es schwarze Schafe, und kein Staatsanwalt möchte, daß schwarze Schafe bei der Polizei kriminelles Unwesen treiben.

Am wahrscheinlichsten ist aber vermutlich schlicht Schlamperei.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119543 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Falls der Fund und die Abgabe des Fundes nicht in Zweifel steht, ergibt sich das schlicht und einfach aus dem Datum des Fundes und der Tatsache, daß innerhalb von sechs Monaten ab Fund niemand das Eigentumsrecht an den Rädern beansprucht hat.

Und genau letzteres müsste der TS doch nachweisen - die Beweislast dafür liegt bei ihm ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb478680-66
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und genau letzteres müsste der TS doch nachweisen - die Beweislast dafür liegt bei ihm ...


Die Dienststelle der nächstgrößeren Nachbarstadt hat den Sachverhalt auf dem Rechner der Leitstelle bestätigt.
Ich nehme auch an, dass die Telefonanrufe mitgeschnitten werden. Die Rahmennummern der Räder wurden zunächst durch die Beamten im Einsatz per Funk an die Leitstelle bzw die Polizeiinspektion zur Kontrolle übermittelt, mit negativem Befund, d.h.die Räder wurden nicht gesucht.

-- Editiert von fb478680-66 am 07.07.2021 20:46

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und genau letzteres müsste der TS doch nachweisen


Die Behörde dürfte hier durchaus verpflichtet sein, dem Finder den Eigentümer namhaft zu machen, wenn sich einer gemeldet hat, um seinen Anspruch auf Finderlohn gegen diesen geltend machen zu können. Oder eben kund zu tun, dass sich keiner gemeldet hat.

Ein Finder hat kraft Gesetz Anspruch gegenüber der Behörde auf Herausgabe. Will die Behörde diesen Anspruch nicht erfüllen, ist es schon sie, die beweisen muss, dass der Anspruch nicht mehr besteht.

Wenn ich heute beim Bäcker die Brötchen für morgen früh bezahle, muss ich auch nicht morgen früh beweisen, dass nicht schon meine Frau vor mir dort war und sie geholt hat. Sondern der Bäcker müsste beweisen, dass sie dort war und die Brötchen geholt hat, bevor ich kam. :grins:



-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.07.2021 21:14

1x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
fb478680-66
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Und? Da kamen ja noch 299 Tage. Danach.


Einen gesetzlich verbrieften Finderlohn habe ich nicht erhalten. Es wurde ja nun auch überhaupt nicht ermittelt, weil in diesem Rechner, anders als auf dem der Leitstellen, keine Daten erfasst worden sind.

Mit einfachen Worten, die Räder wurden unterschlagen oder innerhalb der Obhut der Polizei verschlampt bzw. unbefugten Dritten überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb478680-66
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Kleine Aufklärung in der Sache.
Mittlerweile hat es zivilrechtlich eine Einigung mit der übergeordneten Polizeidirektion gegeben, die den Fall eingehend gepüft hat und zu dem Schluss kam, dass sie eintrittpflichtig ist.
Es wurde ein Schadensersatz auf niedrigem Niveau, in etwa des Zeitwertes der Fahrräder, erstattet.
Damit bin ich zufrieden.
Die Strafanzeige sollte, nach internen Ermittlungen der Polizei und durch die Staatsanwaltschaft, eingestellt werden, wogegen ich noch einmal Widerspruch eingelegt habe, weil die Geschichte in der Erklärung zur Einstellung der Strafsache doch ziemlich widersprüchlich und abenteuerlich geklungen hatte.
Ich gehe allerdings davon aus, dass die Sache auch durch die höhere Instanz noch eingestellt werden wird.

Herzliche Grüße

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