Hallo Zusammen,
ich wurde von einer Person, die ich nur indirekt kenne bedroht. Er hat gesagt, das er mich schlagen will. Als ich Ihn auf den Grund angesprochen hatte und wir Lange Diskutiert haben meinte er nach einer Zeit ich solle nicht so Frech sein er weiß auf welche Schule ich gehe und wie ich aussehe. Leider hat er damit Recht, er weiß auf Welche Schule ich gehe und wie ich aussehe. Ebenfalls habe von seiner Ex Freundin erfahren, das er nie alleine kommt. Laut § 241 des StGB
ist eine Drohung Strafbar. Er versucht mich ebenfalls zu Erpressen, er hat gesagt das wenn ich ihn Anzeigen würde er der Polizei sagen würde das ich an einem Diebstahl beteiligt gewesen wäre. Allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort nicht bzw. ich weiß nichts von einem Diebstahl.
Bitte Helft mir. Er will morgen schon kommen.
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Bedroht worden. Anzeige möglich ?
9. Mai 2012
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Frage vom 9. Mai 2012 | 21:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 9. Mai 2012 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32882 Beiträge, 17268x hilfreich)
Laut § 241 StGB
ist die Androhung eines VERBRECHENS strafbar. Körperverletzung ist aber kein Verbrechen, sondern ein Vergehen. Und wenn er "morgen kommt", dann hilft auch keine Anzeige, oder glauben Sie, Sie werden dann unter Polizeischutz gestellt? Vermutlich kommt er gar nicht - wenn man jemanden verprügeln will, wäre es ja eher dämlich, ihm das vorher noch samt Termin anzukündigen...
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#2
Antwort vom 15. Mai 2012 | 16:15
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
quote:
Als ich Ihn auf den Grund angesprochen hatte und wir Lange Diskutiert haben meinte er nach einer Zeit ... er weiß ... wie ich aussehe.
Leider hat er damit Recht, er weiß ... wie ich aussehe.
Das ist eigentlich naheliegend, dass jemand "den man anspricht und mit dem man diskutiert" auch weiß wie man aussieht. Es sei denn er ist blind oder man hat durch die Wand geredet...
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