Bedrohung, Angriff, ... - Hilfe!

16. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
info2103
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung, Angriff, ... - Hilfe!

Einstweilige Verfügung
Hallo liebe 123-Recht-Gemeinde

ich habe folgendes Problem: Anfang des Jahres zeigte ich bei der Polizei Nötigung im Straßenverkehr an. Dieser Fall landete vor Gericht, der Täter bekam ein Fahrverbot, Aufbauseminar, Geldstrafe und Sozialstunden. Er hatte vor Gericht die Möglichkeit bekommen, sich bei mir zu entschuldigen, die Staatsanwältin wäre bereit gewesen, die Anklage dann zurück zu ziehen. Diese Chance wurde durch den Angeklagten nicht genutzt.

Jetzt, nachdem eine geraume Zeit vergangen ist, wurde ich immer wieder (beim sehen in der Stadt) durch den Täter beschimpft (z.B. rief er zu Freunden "Hau ihm ein paar in die Fresse!"). Gestern nach einer Public Viewing - Veranstaltung sah mich der Täter, wie ich in mein Auto stieg (zum Glück hatte ich die Türen schon verriegelt), umstellte mit Freunden das von mir und einem Beifahrer besetzte Auto und drohte mir mit seinen Gestikulierungen. Ich setzte vorsichtig zurück und fuhr weg, wobei mein Auto getreten und beschädigt worden ist (Schaden: 1300 Euro). Ich habe heute mit einer Freundin über diesen Vorfall geschrieben, sie ist mit einem jungen Mann zusammen, der mit dem Täter befreundet ist (mehr oder weniger). Von ihm weiß sie, dass der besagte Täter (übrigens 19 Jahre alt) gesagt habe, es sei ihm egal, was kommt, er wird dies immer wieder tun und mich erneut angreifen. Ich persönlich bin nicht gerade der stärkste. Ich fühle mich auch sehr bedroht durch das offensive und aggressive Auftreten des Jungen!

Gibt es eine rechtliche Möglichkeit ihn von mir fernzuhalten, wenn ja, wie bestreite ich den Weg? Einstweilige Verfügung? Ich bin Zivildienstleistender - wie wäre es - wenn dann - mit den Kosten?

Ich hoffe ich bekomme tolle Antworten - es würde mich freuen :-)

Schon mal vielen lieben Dank!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

wenn dem Täter egal ist, was kommt, hilft auch keine Unterlassungsklage. Aber Sie könnnen ihm per Unterlassungsklage die Annäherung verbieten. Dafür kriegen Sie auch Prozeßkostenhilfe, so daß Sie das nichts kostet.
Haben Sie ihn denn wg. der Beschädigung des Autos angezeigt?

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Ob man als Zivildienstleistender ratenfrei PKH bekommt, kann man sich mit Hilfe der freeware bei www.pkh-fix.de ausrechnen. Ich bin etwas skeptisch, wenn ich daran denke, wie reich ich selbst mich als Zivi gefühlt habe. Wenn ja, wäre ein Antrag auf einstweilige Verfügung sicher möglich. Achtung: In diesem Verfahren vernimmt das Gericht nur Zeugen, die im Termin von den Parteien herbeigeschafft sind, berücksichtigt ansonsten auch eidesstattliche Versicherungen als "Beweis"mittel. Auch auf den Schadensersatzprozess würde ich dann nicht verzichten. Beides kann auch Leute beeindrucken, die zunächst noch eine ziemlich dicke Lippe riskieren...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen