Bedrohung § 241: Sie soll als Leiterin entlassen werden. Ich bomb sie raus

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)
Bedrohung § 241: Sie soll als Leiterin entlassen werden. Ich bomb sie raus

Eine Freundin ist Kita-Leiterin.
Sie unterstellte einem Vater ohne Beweise, dass er die Schuhe eines bestimmten Kindes entwenden würde und gab dem Vater Hausverbot.

Der rief daraufhin sofort den Kita-träger an und sagte:
"Sie soll als Leiterin entlassen werden. Sie ist untragbar. Ich bomb sie raus."
Weiter als diesen Satz: "Ich bomb dich raus hat er nicht gemacht, der Träger und sie wollten auch keien weiteren Nachfragen zum Satz ich "Bomb dich raus" vornehmen.

Das weiß meine Freundin, weil der Träger sie daraufhin anrief und sie von diesem Gespräch unterrichtete.

Kann sie Anzeige wegen § 241 StGB - Bedrohung mit einen Bombenanschlag § 308 StGB machen?



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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von go399839-12):
Kann sie Anzeige wegen § 241 StGB
- Bedrohung mit einen Bombenanschlag § 308 StGB
machen?


Klar, anzeigen kann man immer, aber ob da was bei rumkommt ist mehr als fraglich.
Man sollte lieber eine Schlichtung anstreben, denn sonst kann das mit den Schuhen zum Bumerang mit übler Nachrede etc werden.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es sollte dem verständigen Leser/Hörer in dem Kontext klar sein, dass die Aussage im übertragenen Sinn gemeint ist, a la "Ich werde für ihre Entlassung sorgen".

Wenn sie unbedingt möchte, kann sie ihn natürlich trotzdem anzeigen, sollte sich jedoch nicht wundern, wenn er seinerseits mit einer Anzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede reagiert sowie ggf. zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Behauptung dass er ein Dieb sei kontert. Und da dürften die Erfolgsaussichten rein tatbestandsmäßig einiges größer sein, als bei einer Anzeige wegen Bedrohung.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.01.2017 09:48

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von go399839-12):
Kann sie Anzeige wegen § 241 StGB - Bedrohung mit einen Bombenanschlag § 308 StGB machen?


Natürlich kann sie "Anzeige machen", aber da die zitierte Aussage im Kontext zu sehen ist und sich auf die zukünftige berufliche Perspektive der Dame bezog, wird wohl außer einem ablehnenden Brief der StA nichts dabei herauskommen. Warum auch - was erwartet sie sich von dieser Aktion? Daß ihr eigenes unüberlegtes und übereiltes Handeln (Hausverbot) in den Hintergrund tritt?

Ergo: Zeit- und Geldverschwendung. Ein Gespräch mit einer gegenseitigen Entschuldigung sollte zielführender sein. Zumindest bringt man genau das vermutlich den betreuten Kindern bei ... ;-)

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#4
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)

Ich denke, dass es Richter und Staatsanwälte gibt, die dafür mindestnes 70 Tagessätze verpassen!

Das ist jetzt 4 Wochen her.
Wird die Anzeige ernst genommen, wenn man erst nach 4 Wochen eine "Bombendrohung" anzeigt?

Oder ist dann davon auszugehen, dass sie sich nicht ernsthaft bedroht fühlte?
Muss man sich nur bedroht fühlen oder muss man wirklich vor einem Bombenanschlag Angst haben?

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von go399839-12):
Wird die Anzeige ernst genommen, wenn man erst nach 4 Wochen eine "Bombendrohung" anzeigt?



Hast du die Post`s gelesen?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Staatsanwälte verpassen keine Tagessätze. Dürfen die gar nicht. Und von einem Bombenanschlag war ja wohl kaum die Rede. Eher von einem Ziel, nämlich die Frau aus dem Job zu bekommen. Das kann ein Vater ohnehin nicht, und selbst wenn, dann ist das ein arbeitsrechtliches Problem.

Man kann sich natürlich lächerlich machen. Ob das der Karriere dienlich ist, das vermag ich nicht abzuschätzen.

wirdwerden

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ich wage mal die Prognose, dass in der Endabrechnung die Strafe des Anrufers keinesfalls höher ist als die Strafe für die Freundin.

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#8
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)

[quote=Nichtanzeige geplanter Straftat) erhält , falls sie doch die Bedrohung wegen dem Herausbomben aufgibt?
Schließlich hätte ja das Herausbomben in der Kita stattgefunden?

Wenn ihr denkt, dass ist ein Spaß. Ist es nicht, passiert im Vogtland.


-- Editiert von go399839-12 am 12.01.2017 12:23

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich denke, dass es Richter und Staatsanwälte gibt, die dafür mindestnes 70 Tagessätze verpassen!


Daran kann Sie niemand hindern, das zu glauben.

Zitat:
Wird die Anzeige ernst genommen, wenn man erst nach 4 Wochen eine "Bombendrohung" anzeigt?


Diese Anzeige wird nach 4 Wochen genauso ernst genommen wie nach 4 Tagen

Zitat:
Muss man sich nur bedroht fühlen oder muss man wirklich vor einem Bombenanschlag Angst haben?


Eine Bedrohung im Sinne des Gesetzes ist nur eine solche, bei der mit einem Verbrechen (§ 12 StGB ) gedroht wird. Eine Drohung z.B. mit einer Körperverletzung wäre keine Bedrohung, selbst wenn sie ernst gemeint ist, da Körperverletung kein Verbrechen sondern nur ein Vergehen ist. § 308 wäre zwar ein Verbrechenstatbestand, aber in dem mitgeteilten Kontext wird niemand annehmen, dass tatsächlich mit einem Bombenanschlag gedroht wurde. Etwas anderes könnte gelten, wenn derjenige bei der Polizei z.B. als Bombenbastler bekannt ist, oder gar schon mal eine Bombe gezündet hätte.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.01.2017 12:52

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
2. Was würde es bedeuten, wenn jemand erst 4 Wochen später als Anzeige aufgibt, dass er sich bedroht fühlt, dass er ggf. mit einer echter Bombe herausgebomt werden soll?


Was soll das bedeuten? Das bedeutet, dass er eine Anzeige erstattet hat.

Folge dieser Anzeige wäre die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Vater, es sei denn, dass bereits der Anfangsverdacht verneint wird.

Zitat:
Kann es dann auch sein, dass die Kita-Leiterin eine Anzeige wegen § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftat) erhält , falls sie doch die Bedrohung wegen dem Herausbomben aufgibt?


Wieso sollte sie eine Aneige wegen "Nichtanzeige" bekommen, wenn sie Anzeige erstattet? Sie hat dann ja Anzeige erstattet. "Nichtanzeige" ist es, wenn man keine Anzeige erstattet.

Zitat:
Ist es nicht, passiert im Vogtland.


Gerade dort (zumindest im ostdeutschen Teil) gehört der Terminus "Ich bomb Dich weg" m.W. zum allg. Sprachgebrauch, genauso wie man in anderen Gegenden sagt: "Ich hau Dich um" usw. und damit meint: "Ich werde Dich niederschlagen".

Niederschlagen/umhauen usw. ist aber kein Verbrechen sondern -wie oben erklärt- ein Vergehen. Und daher eine Drohung damit keine "Bedrohung" im strafrechtlichen Sinn.

PS: Im Knast ist "Bombe" die gängige Bezeichnung für ein Glas/eine Packung Kaffee. Wenn dort A zu B sagt: "Wirf dem C mal ne Bombe rüber" ist das auch keine Anstiftung zu Mord :devil:

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.01.2017 13:07

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#11
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)

Es gibt neue Infos, die mich haben erschrecken lassen. Ich habe nunmehr erfahren, dass der Täter wegen Bedrohung bestraft wurde!

Ich habe auch erfahren, dass das Verfahren gegen die Freundin auf Verleumdung eingestellt wurde - wegen Mangels an Beweisen!

Da auch mein Kind in diese Einrichtung geht, habe ich nun doch irgendwie ein komisches Gefühl.

Wer ist nicht glauben mag, Urteil sprach Amtsgericht*****bach

-- Editiert von go399839-12 am 13.01.2017 10:57

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#12
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)

Zitat (von go399839-12):
Es gibt neue Infos, die mich haben erschrecken lassen. Ich habe nunmehr erfahren, dass der Täter wegen Bedrohung bestraft wurde!

Ich habe auch erfahren, dass das Verfahren gegen die Freundin auf Verleumdung eingestellt wurde - wegen Mangels an Beweisen!

Da auch mein Kind in diese Einrichtung geht, habe ich nun doch irgendwie ein komisches Gefühl.

Wer ist nicht glauben mag, Urteil sprach Amtsgericht im Vogtland*****-bach

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#13
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Was sich nicht innerhalb eines Tages so ergeben kann... und das sogar ohne Anzeige....

Mal im Ernst, was sollen so unvollständige Fragen? Laut entsprechenden Presseartikeln wurde etwas völlig anderes am Telefon gesagt und das Urteil gab's schon Anfang Dezember... Wenn ich dort wohnen würde, wüsste ich das nicht erst heute.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Laut entsprechenden Presseartikeln wurde etwas völlig anderes am Telefon gesagt und das Urteil gab's schon Anfang Dezember... Wenn ich dort wohnen würde, wüsste ich das nicht erst heute.


Ich bin jetzt völlig abgehangen!

Presse-Artikel? Gibt es nicht, habe ich jedenfalls nichts gelesen.

Was sagt denn ihr Presse-Artikel, was am Telefon gesagt wurde?

Woher wissen Sie, dass es das Urteil bereits Anfang Dezember gibt und falls sie jetzt aus irgendeinem Grund mehr wissen als ich, woher soll man wissen, dass das Urteil im Dezember gesprochen wurde?

-- Editiert von go399839-12 am 13.01.2017 11:58

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#15
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Nehme ich zurück, hab nach*****bach gesucht und Ansbach rausbekommen. Ging auch um ne Kita, scheint mehrere Idioten zu geben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Nehme ich zurück, hab nach*****bach gesucht und Ansbach rausbekommen. Ging auch um ne Kita, scheint mehrere Idioten zu geben.


Danke! :-) Für die Hilfe, Fängt mit A-U-E-R an, kommisch, dass Ansbach nicht automatisch codiert wird

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)

http://www.sueddeutsche.de/bayern/ansbach-falscher-fluechtling-wegen-bombendrohung-gegen-kindergarten-vor-gericht-1.3250400

Ah, was mich wundert, er ist auch wegen Störung des öffentlichen Friedens angeklagt.

In diesem Fall, war es nur Bedrohung.

Träger gibt keine Auskunft, sagte dass sie der Kita schweigepflicht auferlegt, weil es sich um Gerüchte handelt.
Gerichts-Protokoll habe ich in der Hand.Freie Presse rief mich an, sagte, dass sie mit dem AG in AE-bach telefoniert hätte. Man sagte der Presse, es hätte sich nicht um eine Bedrohung mit einer Bombe gehandelt.

Habe aber alles vor mir liegen. Mir ist das suspekt!
Im Protokoll steht: Er drohte, die Presse einzuschalten wegen dem Hausverbot.

Aber das Einschalten der Presse ist doch kein Verbrechen?


-- Editiert von go399839-12 am 13.01.2017 12:24

-- Editiert von go399839-12 am 13.01.2017 12:25

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)

So am Mitwoch gibt es einen Elternabend zur angeblichen Bombendrohung.

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