Bedrohung §241

3. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
OlliBanjo
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung §241

Hallo!

Ich hatte schon einmal zu diesem Thema gepostet, nun habe ich den Strafbefehl erhalten.

Die Vorgeschichte:
Ich habe zu jmd gesagt "Dein Gesicht merk ich mir Kollege", in Anwesenheit der Polizei.
Kurze Zeit später wurde ich deshalb vorgeladen. Da ich an dem Abend betrunken war und das ganze in Anwesenheit der Polizei geschah, hab ich "reinen Tisch" gemacht und in meine Aussage auch eine Entschuldigung reinschreiben lassen.

Heute habe ich einen Strafbefehl bekommen, 50 Tagessätze á 15€. Mit der Angabe, ich hätte gesagt "Ich hab gehört, wo du wohnst, wir bringen dich um!". Das entspricht absolut nicht der Wahrheit. Wie gesagt, die Polizei stand dabei und ich weiß noch ganz genau, das der Polizist eindeutig meine Aussage gehört hat. Ebenso hab ich niemals gehört wo der "Kollege" wohnt o.ä.

Jetzt frage ich mich, was ich machen soll? Als ich hier in dem Forum schonmal zu diesem Thema gepostet hatte, wurde mir gesagt, das mein Spruch nicht mal den Tatbestand nach §241 erfüllen würde. Für einen guten Rat wäre ich sehr dankbar, denn ich hab keinen Bock 750€ für Dinge zu zahlen, die ich SO nicht mal gemacht habe...^^

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Als ich hier in dem Forum schonmal zu diesem Thema gepostet hatte, wurde mir gesagt, das mein Spruch nicht mal den Tatbestand nach §241 erfüllen würde.


Das ist auch immer noch so.

Sie können binnen 2 Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Dann gibt es eine Hauptverhandlung wo die Sache von Anfang an, mit allen Zeugen, aufgerollt wird. Wenn im Polizeibericht auch was von "umbringen" steht, sieht es natürl. schlecht aus.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 03.12.2010 16:41

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#2
 Von 
OlliBanjo
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Ich weiß natürlich nicht, was im Polizeibericht steht. Ich weiß nur, was ich gesagt habe und das war außer diesem Spruch auch alles. Und wie gesagt, der Polizist hat es eindeutig gehört.
Ich fand schon komisch, das als ich meine Aussage unterschrieben hatte, der PHK mich fragte, "ob ich denn noch weiß wie der Polizist aussah?".

Ist das mit der Hauptverhandlung denn ratsam? Also ich meine, hab ich da wirklich eine Aussicht auf Gerechtigkeit?


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn der Polizist ermittelt werden kann, und der sich noch erinnern kann.

Viel mehr läßt sich von hier aus nicht sagen. Irgendwie muß die StA und das Gericht ja auf die Idee gekommen sein, dass Sie das mit dem "umbringen" gesagt haben. Sonst wäre kein Strafbefehl ergangen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Wenn ein oder mehrere Zeugen dann vor Gericht aussagen, dass sie doch was von "umbringen" gesagt haben, wird es teurer als der Strafbefehl. Warum sollten die Zeugen lügen, fragt/sagt sich dann der Richter. Zeugen würden sich ebenfalls strafbar machen, wenn sie wider besseres Wissen so etwas Belastendes aussagen (Falschaussage).

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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