Bedrohung BITTE UM HILFE

18. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
anna9559
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Bedrohung BITTE UM HILFE

guten tag,
ich habe eine frage!
ich habe in unserer nachbarschaft einen hundehalter der den hund im garten ausspert und ihn dort stunden lang bellen lässt!auch nachts.habe ihn angerufen und gesagt er soll ihn doch bitte rein lassen ansonst muss ich die polizei rufen und das ordnungsamt verständigen da ich früh aufstehen muss!dies habe ich dann auch getann,habe ihn immer angerufen wenn der hund länger als 1std gebellt hat er hat mit mir am telefon nie gesprochen!jetzt habe ich eine vorladung bei der kriminalpolizei bekommen als zeugin,da von meinem handy aus angeblich eine männer stimme angerufen habe und ihn gedroht hätte!aber ich habe ja nur dort angerufen lebe auch in einem haushalt ohne männer.werde es auch so aussagen.jetzt meine frage dazu: kann man das gespräch denn nicht zurück verfolgen von der telecom aus oder vodafon?oder werden gespräche nicht aufgenommen?weil jetzt steh ich da und kann es nicht beweißen da kein mann angerufen hat!besten dank lg steffi

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

zum einen werden alle Gesprächsdaten aufgezeichnet, aber darauf kommt es gar nicht an, denn Sie sind nicht in der Beweispflicht aufzuzeigen das kein Mann angerufen hat.
Da Sie es nicht sein können, der angerufen hat, brauchen Sie hier in tätig zu werden.

Gehen Sie zu dem Termin und erklären Sie, das Sie keine Kenntniss darüber haben, das jemand mit Ihrem Handy telefoniert hat.

Sie sind kein Beschuldigter, lassen Sie sich auf weitere Einlassungen nicht ein.

grüße,
steffi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anna9559
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
ja weiß ja nicht wie es weiter laufen wird wenn ich die aussage gemacht habe?weil es ist ja noch immer mein handy!also wird dann das verfahren eingestellt?besten dank lg anna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

fraglich ob eine Ihnenzurechenbare Bedrohunh im rechtssinne (§ 241 StGB ), wird ohnehin auf Privatklageweg verwiesen, § 374 StPO .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anna9559
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,
danke für deine antwort was ist denn ein Privatklageweg?habe jetzt mal den § 374 gelesen aber verstehe es nicht ganz!sorry :(
besten dank

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dieter Mayer
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 12x hilfreich)

Mach dir keine Sorgen, geh da hin und schilder das Ganze aus deiner Sicht, erzähl denen, dass du von einer Bedrohung nichts weisst, keinen Mann im Hause hast usw. Wenn die Polizei dein Handy behalten will, widersprichst du, legst Widerspruch ein und beantragst gerichtliche Entscheidung. Wenn die Polizei nur kurz in den Anrufspeicher gucken will, lass sie das tun und erkläre, dass du eben wegen des Hundes angerufen hast, aber keine Bedrohungen ausgesprochen hast. Dann wird das Verfahren aller Voraussicht nach eingestellt, wovon du aber wahrscheinlich keine Nachricht erhälst, weil du Zeugin und nicht Beschuldigte bist. Als Beschuldigte müsstest du Nachricht vom Ausgang des Verfahrens erhalten, als Zeugin nicht (vereinfacht gesagt).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anna9559
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
besten dank werde ich so machen!lg anna

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.831 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen