hallo,
ein Kumpel von mir hat am Montag unter alkohol einfluss 3,1 promile Polizisten beleidigt und bedroht.
Nun er weis nicht ob die Polizisten ihn Anzeigen oder nicht weil er sich nciht erinnern kann.Wie kann er es jetzt rausbekommen ob gegen ihn eine Anzeige läuft ?
Eigentlich ,wen die Beamten ihn eine Anzeige amch wollten hätten / müssten Sie ihn auf die Wache mitnehmen Aussage aufnehmen Blutabnahme etc. Dies haben die Beamten nciht gemacht also bekommt er keinen ärger oder wie ist dass?
Er möchte zum Bund und hat jetzt Angst ,dass es jetzt wegen diese Sache was ihm auch leidt tut ihm behindert könnte,wie kann er es jetzt rausbekommen ,weil dies ja 4 bis 12 Monate dauert bis Post von der Polizei / Gericht kommt.Will dann zum Anwalt das er dies erledigt.
Was kann er bekommen ist vorbestraft hat bewährung 1Jahr auf 2 Jahre.
danke im vorraus
-----------------
""
-- Editiert am 22.04.2011 03:28
Bedrohung / Beleidigung gegen Polizisten
22. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 22. April 2011 | 03:22
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Bedrohung / Beleidigung gegen Polizisten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. April 2011 | 10:49
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
1. Wenn die Beamten keinen Alkoholtest gemacht haben, woher weiß er dann, dass er 3,1 Promille hatte?
2. Wenn er sich vor Ort ausweisen konnte und seine Identität klar ist, muss man ihn nikcht unbedingt mitnehmen.
3. Bei der Bundeswehr hat er aufgrund der Freiheitsstrafe von einem Jahr ohnehin keine Chancen. Das kann er vergessen.
-----------------
"justice"
#2
Antwort vom 22. April 2011 | 12:50
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo ,die haben ihn nur Pusten lassen an so einem Gerät.
Er wurde als Jugendlicher verurteilt ,zählt nicht als Vorbestraft ,hat auch seine Bewährungshelferin gesagt.
Was kann ihm jetzt passiern welche Strafe?
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. April 2011 | 13:30
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
quote:
Er wurde als Jugendlicher verurteilt ,zählt nicht als Vorbestraft ,hat auch seine Bewährungshelferin gesagt.
Da hat die Bewährungshelferin leider Unsinn erzählt. Die Verurteilung steht nicht im Führungszeugnis, das heißt, man kann sich einem normalen privaten Arbeitgeber als "nicht vorbestraft" bezeichnen.
Das gilt aber nicht für die Bundeswehr, wo die Verurteilung anzugeben ist. Außerdem wird sodann eine entsprechende Registerauskunft eingeholt. Und mit einer Jugendstrafe von einem Jahr (das muss etwas heftiges gewesen sein, denn so schnell kriegt man keine Jugendstrafe) wird man definitiv nicht eingestellt.
Natürlich ist derjenige auch gegenüber dem Richter, der seinen jetzigen Fall beurteilt, vorbestraft. Das heißt, der Richter wird prüfen, was jetzt zu tun ist.
Wenn die Bewährung noch läuft, riskiert der Täter, dass diese widerrufen wird und er seine Jugendstrafe absitzen muss. Dann käme jetzt noch eine weitere Jugendstrafe dazu.
Falls diese nicht widerrufen wird, hat der Täter vermutlich mit Arrest zu rechnen.
-----------------
"justice"
#4
Antwort vom 22. April 2011 | 14:48
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
quote:
Da hat die Bewährungshelferin leider Unsinn erzählt.
Richtig! Verurteilungen nach Jugendrecht zählen nur dann nicht als Vorstrafen, wenn Sie Maßnahmen ohne Strafcharakter betreffen (das ist alles bis einschl. Jugendarrest bis zu 4 Wochen).
Reguläre Jugendfreiheitsstrafen (ab 6 Monate aufwärts) sind BZR-pflichtig und gelten auch als Vorstrafen (auch wenn Sie -wie justice schon richtig sagte- nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden - im BZR stehen sie trotzdem.)
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und jetzt?
Schon
266.882
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
54 Antworten