Bedrohung / Beleidigung gegen Polizisten

22. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
löwe1990
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Bedrohung / Beleidigung gegen Polizisten

hallo,

ein Kumpel von mir hat am Montag unter alkohol einfluss 3,1 promile Polizisten beleidigt und bedroht.

Nun er weis nicht ob die Polizisten ihn Anzeigen oder nicht weil er sich nciht erinnern kann.Wie kann er es jetzt rausbekommen ob gegen ihn eine Anzeige läuft ?

Eigentlich ,wen die Beamten ihn eine Anzeige amch wollten hätten / müssten Sie ihn auf die Wache mitnehmen Aussage aufnehmen Blutabnahme etc. Dies haben die Beamten nciht gemacht also bekommt er keinen ärger oder wie ist dass?

Er möchte zum Bund und hat jetzt Angst ,dass es jetzt wegen diese Sache was ihm auch leidt tut ihm behindert könnte,wie kann er es jetzt rausbekommen ,weil dies ja 4 bis 12 Monate dauert bis Post von der Polizei / Gericht kommt.Will dann zum Anwalt das er dies erledigt.

Was kann er bekommen ist vorbestraft hat bewährung 1Jahr auf 2 Jahre.

danke im vorraus



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-- Editiert am 22.04.2011 03:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

1. Wenn die Beamten keinen Alkoholtest gemacht haben, woher weiß er dann, dass er 3,1 Promille hatte?

2. Wenn er sich vor Ort ausweisen konnte und seine Identität klar ist, muss man ihn nikcht unbedingt mitnehmen.

3. Bei der Bundeswehr hat er aufgrund der Freiheitsstrafe von einem Jahr ohnehin keine Chancen. Das kann er vergessen.

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"justice"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
löwe1990
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ,die haben ihn nur Pusten lassen an so einem Gerät.
Er wurde als Jugendlicher verurteilt ,zählt nicht als Vorbestraft ,hat auch seine Bewährungshelferin gesagt.

Was kann ihm jetzt passiern welche Strafe?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Er wurde als Jugendlicher verurteilt ,zählt nicht als Vorbestraft ,hat auch seine Bewährungshelferin gesagt.


Da hat die Bewährungshelferin leider Unsinn erzählt. Die Verurteilung steht nicht im Führungszeugnis, das heißt, man kann sich einem normalen privaten Arbeitgeber als "nicht vorbestraft" bezeichnen.

Das gilt aber nicht für die Bundeswehr, wo die Verurteilung anzugeben ist. Außerdem wird sodann eine entsprechende Registerauskunft eingeholt. Und mit einer Jugendstrafe von einem Jahr (das muss etwas heftiges gewesen sein, denn so schnell kriegt man keine Jugendstrafe) wird man definitiv nicht eingestellt.

Natürlich ist derjenige auch gegenüber dem Richter, der seinen jetzigen Fall beurteilt, vorbestraft. Das heißt, der Richter wird prüfen, was jetzt zu tun ist.

Wenn die Bewährung noch läuft, riskiert der Täter, dass diese widerrufen wird und er seine Jugendstrafe absitzen muss. Dann käme jetzt noch eine weitere Jugendstrafe dazu.

Falls diese nicht widerrufen wird, hat der Täter vermutlich mit Arrest zu rechnen.



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"justice"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Da hat die Bewährungshelferin leider Unsinn erzählt.


Richtig! Verurteilungen nach Jugendrecht zählen nur dann nicht als Vorstrafen, wenn Sie Maßnahmen ohne Strafcharakter betreffen (das ist alles bis einschl. Jugendarrest bis zu 4 Wochen).

Reguläre Jugendfreiheitsstrafen (ab 6 Monate aufwärts) sind BZR-pflichtig und gelten auch als Vorstrafen (auch wenn Sie -wie justice schon richtig sagte- nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden - im BZR stehen sie trotzdem.)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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