Bedrohung - Beleidung

31. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Thomas_R
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung - Beleidung

Hallo zusammen,
nach Erhalt einer SMS mit folgendem Inhalt wurde Strafanzeige gestellt:
Das ist dein Ende! Sag deinen Lieben schon mal Auf Wiedersehen! Du miese Ratte

Wie könnte es weitergehen? Strafantrag wurde bisher nicht gestellt.

Danke vorab!

-- Editiert von Thomas_R am 31.05.2007 08:01:04

-- Editiert von Thomas_R am 31.05.2007 08:01:35

-- Editiert von Thomas_R am 31.05.2007 08:02:06

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wurde Strafanzeige gestellt

Strafantrag wurde bisher nicht gestellt


Hä? Das ist dieselbe Handlung, die Unterscheidung in Strafantrag (nur bei Antragsdelikten) und Strafanzeige (auch bei Offizialdelikten) ist für den Anzeigenden irrelevant.

Oder ist gemeint, daß bisher nur ein Dritter und nicht der Bedrohte die Anzeige erstattet hat?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thomas_R
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich wurde bei der Polizei gefragt, ob ich direkt Strafantrag stellen möchte, nur unter Vorbehalt oder eben gar nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Strafantrag betrifft die Beleidigung "Du miese Ratte".

Der Rest erfüllt den Tatbestand der Bedrohung (da mit einem Verbrechen gedroht wird), da ist ein Strafantrag nicht von Belang - Da wird grundsätzlich von Amts wegen ermittelt (und verfolgt).

Wenn ich mich nicht irre, kann ein Strafantrag bis zu 3 Monate nach Bekanntwerden der Tat gestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen