Bedrohung (Brief)

28. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.05.2019 04:32:21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung (Brief)

Sehr geehrte Mitglieder/innen,

binnen 1 1/2 Monaten haben wir zwei Briefe erhalten. Beide Briefe wurden mit der Anschrift des Vermieters zugestellt. Dass der Vermieter nicht der tatsächliche Absender ist, ist offensichtlich. Es handelt sich um unsere Nachbarin, welche uns seit ~2 Jahren terrorisiert und ihre (ich weigere mich, dieses Wort in diesem Zusammenhang groß zu schreiben) Wohnung in wenigen Wochen wird räumen müssen.

Inhalt Brief 1 (Mitte April):
"Ich wollte sie Informiere das mehrer Unterlagen über ihre Famiel Familie bei uns eingereicht würden. Und bei mir sind über ihre Familie die in der "X Str. YZ" wohnen ein paar Unklarheiten aufgefallen. Und ich werde das mit mein Chef überprüfen lassen das sie Bescheid wissen. Wenn die Unklarheiten war sind werde ich mit mein Chef das absprechen und wenn das alles stimmt was in die Unterlagen stehen könnte es passiere das wir oder Poli gegen sie und ihre Familie die in der X Str. YZ" wohnen eine ordentliche fristgerechte Kündigung ihnen drohen."

Inhalt Brief 2 (Heute):

"Bitte Aufpassen"

(Bild eines Galgenmännchens)

Es wurde eine Strafanzeige (gegen Unbekannt) erstattet. Die Polizei hat sich Kopien beider Briefe gemacht. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Fälle der Bedrohung und es wurde eine Gefährderansprache durchgeführt. Außerdem existiert eine Tonaufnahme, bei der die Person a) uns und b) der Polizei mit Mord droht. Zitat: "...Und holst du noch 1x die "Bullen", ne? Ich schwöre es Dir: die mache ich auch noch kalt". Die Aufnahme ist rechtlich relevant, da dabei die Fernsprechanlage verwendet wurde, welche das Gesprochene in einen "öffentlichen Raum" (Bürgersteig) wiedergibt.

Nun stellen sich für mich einige Fragen:

1) Warum nimmt die Polizei nicht die Originale an und macht sich lediglich Kopien, obwohl auf den Originalen - da die Briefe handgeschrieben sind - mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Spuren zu finden sind?
2) Wird nun eine Schriftvergleichung durchgeführt, um die "Täterin" zu überführen? Wie genau sich solche Schriftvergleiche und wie verhält es sich mit der gerichtlichen Verwertung derer?
3) Was könnte nun passieren?
4) Kann man sich Hilfe holen, welche tatsächlich als "Hilfe" eingestuft werden kann?

Es gab bereits mehrere Anzeigen wegen Drohungen, Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Einschüchterung von Zeugen,.. und das Ergebnis war stets, dass die Ermittlungen - trotz valider Beweise - eingestellt wurden. Man fühlt sich einfach hilflos und komplett ausgeliefert.
Vielleicht mögen Sie sich denken, dass es unmöglich ist, dass jemand so etwas über Jahre hinweg tut, ohne mit "Futter" versorgt zu werden. Da kann ich Ihnen allerdings versichern, dass wir nichts tun, was die Person auch nur ansatzweise provozieren, beleidigen, verstimmen oder Ähnliches könnte (abgesehen von Anzeigen, welche natürlich rechtens, nachvollziehbar und lediglich die Konsequenz der eigenen Handlungen sind).
EDIT: Ich bin in einem anderen Land geboren und aufgewachsen. Nach Deutschland kam ich vor ~10 Jahren. Eventuell kann man die Handlungen damit erklären.

Grüße,

Dusk



-- Editiert von Dusknx am 28.05.2019 19:44

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3 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Auch wenn es Sie wahrscheinlich enttäuschen wird:
Bei den Briefen handelt es sich nicht um eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn. Es ist einfach "nur" wirres Zeug von einer Person, die wahrscheinlich auch etwas(?) wirr im Kopf ist.

Deshalb wird die Polizei hier nichts machen, weder irgendwelche Spuren suchen, noch Schriftvergleiche machen und auch nichts irgendwie vor Gericht bringen.

Die Motivation der Polizei und Justiz, sich in Nachbarschaftsstreitigkeiten einzumischen ist - aus gutem Grund - sehr gering ausgeprägt.
Deshalb verlaufen solche Verfahren im Sande, selbst wenn die Strafbarkeitsgrenze doch mal überschritten sein sollte (was bei den Briefen noch nicht der Fall ist).

Zumal hier sich ja auch aufdrängt, dass die Autorin evtl. psychisch krank ist. Da kann man dann realistisch nichts machen. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, dass nebenan kranke Leute wohnen. Auch wenn es belastend ist, muss man das entweder aushalten oder wegziehen - Krankheiten kann man nicht verbieten.
Zwangseinweisung in eine Klinik für psychische Krankheiten setzt Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung voraus. Belästigungen oder sogar einfache Straftaten reichen bei weitem nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12329.05.2019 04:32:21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, wie will man "wirres Zeug von einer Person, die wahrscheinlich auch etwas wirr im Kopf ist" von einer tatsächlichen, einer ernstzunehmenden Bedrohung unterscheiden? Reicht es nicht, dass man als Zeuge vorgeladen wird, um gegen die Person auszusagen und diese anschließend weitere Drohungen äußert, gar vor der Haustür auf einen wartet? Offensichtlich nicht, da uns auch in diesem Fall niemand helfen wollte.

Zitat: "Komm hier rein und ich schlacht' dich ab!" (auf der erwähnten Aufnahme zu hören, gleich vor dem Polizei-Zitat).
Darf ich - wobei ich gar nicht betroffen bin, sondern meine Freundin - gegenüber der Person nun unmissverständlich äußern, dass sie sich bloß nicht mehr nach Hause trauen soll, da ich Personen anheuern werde, welche sie bei Zuwiderhandlung umbringen werden und tatsächlich Menschen anstellen, deren einzige Aufgabe es wäre, vor der Haustür zu stehen und - natürlich - nichts zu unternehmen? Keine Sorge: das ist eine rhetorische Frage, welche lediglich eine gewisse Gefühlslage in Kombination mit Bildern hervorrufen soll. Kein Mensch, der noch bei Verstand ist, würde sich dem Haus auch nur nähern. Die logische Folge wäre die sofortige, die panische Flucht.

Es ist - wie bereits erwähnt - ein Gefühl der kompletten Hilflosigkeit, der Ohnmacht. Was soll man tun, wenn man Werktags von 07:00 - 22:00 arbeitet und auch nicht die Möglichkeit hat, sich für die kommende Zeit Urlaub zu nehmen? Nicht die Möglichkeit hat, um das zu beschützen, was einem wichtig ist? Das, wofür man lebt? Soll man das Risiko eingehen und mit der Gewissheit ertrinken, dass man zum rettenden Ufer geschwommen ist, welches so nah schien? Soll man die Zügel selbst in die Hand nehmen?
Sie merken, dass es keine "richtige" Entscheidung gibt. Und dieser Umstand macht mich wahnsinnig, zehrt jegliche Kräfte auf.

-- Editiert von Dusknx am 29.05.2019 01:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Es handelt sich um unsere Nachbarin, welche uns seit ~2 Jahren terrorisiert und ihre (ich weigere mich, dieses Wort in diesem Zusammenhang groß zu schreiben) Wohnung in wenigen Wochen wird räumen müssen.
Dann würde ich diese wenigen Wochen ganz einfach abwarten. Dann haben Sie voraussichtlich Ihre Ruhe.

Ich glaube Ihnen gerne, dass es in der Vergangenheit belastend war!

Die Polizei wird hier nichts (mehr) machen. Siehe die Antwort von drkabo. Diese würde ich als Fakt jetzt einfach hinnehmen. Auch wenn Sie sich da vielleicht etwas anderes erhofft haben.

Jetzt (!) geht es doch offenbar nur um diese beiden Briefe. Vielleicht kommen da auch noch welche. Aber diese Briefe sind einfach nur völlig "gaga". Genau so, wie für Sie ersichtlich war, von wem die Briefe stammen müssen, ist für einen unbeteiligten Leser ersichtlich, dass die Absenderin geistig nicht völlig gesund ist.

Sie könnten auf die Idee kommen, hier einen Rechtsanwalt (das ist teuer!) damit zu beauftragen, die Möglichkeiten eines Gewaltschutzantrages zu prüfen. Aber wie gesagt: ich würde einfach diese wenigen Wochen abwarten. Vielleicht wollen Sie auch im Mietrecht-Forum diskutieren, ob das einen Grund für eine Mietminderung darstellen könnte.

Ganz ehrlich: Halten Sie es für wahrscheinlich, dass diese Frau Ihnen (oder Ihrer Freundin) gegenüber handgreiflich werden würde? Ich sehe diese Briefe eher nicht als Indiz dafür an. Wer wirklich zuschlagen will, der kündigt das nicht vorher an. Psychisch Kranke (vermutlich handelt es sich bei der Frau um eine solche) dieser Art hingegen sind sowieso völlig unberechenbar. Da lässt sich nicht anhand ihres übrigen Verhaltens eine Prognose für das zukünftige Verhalten aufstellen.

Es mag bitter klingen, aber drkabo nennt die Fakten: Das ist weitgehend ein "allgemeines Lebensrisiko".

Ich will nicht verschweigen, dass Ihnen das deutsche Recht möglicherweise einen (theoretischen) Unterlassungsanspruch gegen solche Drohungen/Belästigungen an die Hand gibt. Auf Unterlassung können SIe notfalls klagen, ganz ohne die Hilfe der Polizei und am besten mit der Hilfe eines Rechtsanwalts. Aber (siehe drkabo) solche Ansprüche sind gegen psychisch Kranke nur erschwert durchzusetzen.

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