Hallo, was kann man tun, wenn man erfährt, dass der Arbeitgeber Befragungen durchführt und alle Befragten das Gefühl haben, dass Sie eine Person belasten sollen. Es wird gesagt „sonst bist du dran".
Für die Befragten würde ich Bedrohung sagen, richtig?
Wie verhält es sich für die Person zu der belastendes Material gesammelt wird?
Danke!
Bedrohung Existenz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sollte der AG - es müsste aber schon ein Person benannt sein- zum Falsch Beschuldigen einer Straftat aufffordern, so wäre dies selbst eine Straftat, nämlich Anstiftung zur falschen Verdächtigung.
Setzt er denjenigen dabei unter Druck, in dem er mit Kündigung droht (oder einem anderen „empfindlichen Übel") und verlöre der falsch Beschuldigte seinen Job (Vermögensschaden), kann es sich sogar um Erpressung handeln.
In allen anderen Fällen ist es schlichtweg gar nichts.
Und das ganze müsste sich natürlich beweisen lassen und wie bereits erwähnt gegen eine Person konkret richten. Es klingt ehrlich gesagt eher sehr sehr vage.
Welcher Art sind die belastenden Fragen? Mir fehlt irgendwie das Vorstellungsvermögen und dann ... ist es wohl weniger Strafrecht als Arbeitsrecht ... oder?
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Es heißt man soll eine Stellungsnahme zu konkreten Sachverhalten bringen. Gesprochen wird davon, dass die Person gegen die ermittelt wird, Menschen manipuliert und per Vorsatz Fehler begeht bzw dazu auffordert. Dann folgt der Satz „wenn uns die Stellungnahme nicht gefällt, bist du dran". Name der Person die dazu auffordert, ist bekannt. Alle Namen sind bekannt, lass ich aber mal lieber raus. Man wird dabei immer mehr angebrüllt. Nach dem man das nicht bestätigt, sagt der, der wird langsam richtig sauer und man lügt.,
ZitatGesprochen wird davon, :
Ja, das berühmte "hörensagen" ...
Jedem Bürger ist es gestattet einen Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu schildern, entsprechende Beweise beizufügen und um die Bewertung der strafrechtlichen Relevanz zu bitten.
Alles viel zu nebulös, um was dazu sagen zu können. Mglw. könnte versuchte Nötigung vorliegen,... Möglicherweise....
Zitat:Für die Befragten würde ich Bedrohung sagen, richtig?
Bedrohung (§ 241 StGB ) ist es nicht. Es dürfte sich um Nötigung (§ 240 StGB ) handeln.
Zitat:Wie verhält es sich für die Person zu der belastendes Material gesammelt wird?
So lange das belastende Material echt ist, also nicht erfunden oder gefälscht wurde, hat diese Person keine Handhabe.
Sollte dabei Material erstellt werden, das nicht der Wahrheit entspricht, so liegt Verleumdung ( § 187 StGB ) oder üble Nachrede (§ 186 StGB ) vor.
Zitat:Jedem Bürger ist es gestattet einen Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu schildern,
Hier geht es mutmaßlich eher darum, diese eine Person loszuwerden und Material für eine Kündigung zu sammeln.
Wie groß ist die Firma?
Was sagt der Betriebsrat dazu?
Gibt es einen?
Falls ja, an ihn wenden. Dafür wurde er gewählt, damit der aktiv wird!
Falls nein, falsche Firma. Bei nächster Gelegenheit selbst das Weite suchen.
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