Bedrohung durch einen Nachbarn

26. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
667azrael667
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung durch einen Nachbarn

guten abend erst mal

ich wurde heute bereits 2 mal von den nachbarn meiner freundin bedroht.
der hintergrund ist folgender:

vor 5 monaten kam meine tochter zur welt und seit dem rauche ich nur noch im freien also vor der türe.
fünf monate hat sich niemand daran gestört. bis heute morgen die nachbarn von gegenüber wie wahnsinnige aus der wohnung gestürzt sind und mich anschrien mit den worten:

ich hau dir aufs maul.
ich klatsch dir eine wenn du hier weiter rauchst.

der rest des hauses grüßt immer freundlich wenn sie mich herrausen treffen. meine freundin hat nun natürlich angst um unsere tochter. was ich verstehen kann.

nun wäre meine frage was kann ich deswegen unternehmen?

nach meinen googel ergebnisen kamen die paragraphen 240 und 241 des StGB
in frage
------

nachtrag:

ich war gerade eben wieder herrausen und diesmal kammen neben den oben genannten sätzen auch noch der vorwurf das meine kinder nichts zu "fressen" hätten ich aber rauchen würde.

das ist doch eigentlich ein fall für den paragraphen 186 des STGB

für antworten wird gedankt

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ghost0001
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

Wie sie richtig bemerkt haben kommt hier der Straftatbestand gem. § 240 StGB in betracht.

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Staftatbestand der Bedrohung setzt aber voraus das mit einen Gegen Sie gerichteten Verbrechen gedroht wird. Eine einfache KV (körperverletzung) beinhaltet
dies leider nicht, zudem eine einfache KV ein Antragsdelikt ist.

Ich denke aber das eine Nötigung hier gegeben ist und ein Strafantrag gute Aussichten auf Erfolg haben

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
667azrael667
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort

mich würde dazu interesieren in wie weit ich dort was beweißen muß. muß ich da einen zeugen dazu holen oder langt meine aussage? meine nachbarn sind bei so was immer zu zweit.

ich vermute das sie der meinung sind:
das wenn sie zu zweit sind sind ihre aussagen mehr zählen.

stimmt dieser gedanke oder ist wegen dem verwandschafts verhältnis das relativ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ghost0001
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 6x hilfreich)

Sicherlich wäre es besser, wenn Sie Zeugen benennen könnten um Ihre Anschuldigung auch untermauern zu können.

Trotzdem können Sie auch ohne Zeugen Strafantrag stellen.
Die Aussichten auf Erfolg, hängt auch an der Entscheidungsfindung der zuständigen StA ab. Hier fallen sicherlich die Angaben der Beschuldigten in das Gewicht um eventuell das Verfahren einzustellen oder Anklage zu erheben.

Für die Zukunft rate ich Ihnen immer einen Zeugen, gerade für die ggf. Nötigung zugegen zu haben.

P.S:
Es dürfte ja kein Problem bei Ihrem Nachbarn bei dessen angegebenen Gemüt, das für sie am günstigsten zu steuern....einfach mal eine Rauchen...mit Freund oder Bekannten...oder auch Frau

mfg

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