Bedrohung mit Messer+Schlägerei :-(

14. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mungo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung mit Messer+Schlägerei :-(

Hi Leute,

hab letztem Sa. den größten Scheiß meines Lebens gebaut:

War mit meiner Freundin und nem Kumpel was trinken ...
als wir gehen wollten wurde meine Freundin von irgendwelchen Idioten als Schlampe u.ä. beschimpft;
daraufhin geht sie mit mir zu den Typen hin und fordert sie auf dies zu wiederholen, was sie aber abstreiten und nicht machen wollen, aber dennoch provokativ grinsen.
Ich Idiot hol mein Klappmesser aus der Tasche, klapps auf und zeig es einem der Typen in der Hoffnung dass er sich in die Hose macht, pack es aber nach höchstens 5-6 Sekunden wieder ein ...
Ich hab weder vor ihm/seinem Gesicht rumgefuchteltetc. wollte ihn nur schocken,nicht mehr!!!
Dann wollen wir gehen und drehen um.
Plötzlich sagt der eine Typ erneut zu meiner Freundin: "... oder soll ich was perverses sagen".
Mir platzt der Kragen und ich teile einem Kerl ne Ohrfeige aus.
Dann will sich einer von denen einmischen und ich teile diesem einen Faustschlag aus.
Anschließend stößt er mich zu Boden und tritt auf mich mehrmals auf den Kopf bzw. Körper ein.
Dann kommen ZivilPolizisten, ich werfe das Messer im Affekt weg und werde festgenommen ...
anschließend pusten, ich 1,0Promille, der andere 0,9Promille - kann ich kaum glauben weil ich bei 4Mördercocktail bestimmt 2Promille haben musste ...

Hab mich am nächsten sofort bei den Polizisten entschuldigt und will mich nun bei den "Gegner" entschuldigen obwohl die auch net grad ohne waren - hab auch ein ärztliches Attest!
Die ganze Sache tut mir schrecklich leid und ist mir peinlich!

Was für ne Strafe erwartet mich? Bin angehender Student und verdiene NICHTS !!!
Bin kein Unschuldlamm, hab allerdings ein weißes Führungszeugnis, musste nur 1x 20Sozialstunden mit 18 ableisten.
Bin jetzt 24.

Was wird mich ein Fachanwalt für Strafrecht kosten wenns nicht vor Gericht geht???
Will die Sache aussergerichtlich lösen!!!

Danke im Voraus für Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Als intelligenter, angehender Student hast Du ein Klappmesser einstecken?!Und hörst auf Deine Freundin, die Dich in diese Situation bringt!
Soweit ich weiss gilt ein Klappmesser als unerlaubte Waffe.


-- Editiert von Hunter54 am 15.08.2006 00:01:05

-- Editiert von Hunter54 am 15.08.2006 00:02:25

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Die erste interessante Frage wäre wohl, ob der Tatbestand der Bedrohung (also Drohung mit einem Verbrechen; mindestens also einer schweren Körperverletzung, darunter versteht man solche Dinge wie Augen ausstechen, Gliedmaßen abtrennen,...) oder aber der der Nötigung (zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung) überhaupt erfüllt ist.

Wie auch immer, ich würde hier, sofern die Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung nicht vorliegen, für die Körperverletzung und auch ingesamt von einer Geldstrafe ausgehen, die meiner Einschätzung nach durchaus unter 90 Tagessätzen ausfallen könnte (also für das Führungszeugnis ohne Folgen bleiben), zumal der Eintrag im Erziehungsregister inzwischen gelöscht und du somit aus Sicht der Justiz wieder Ersttäter bist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
snape
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

und was währe wenn der jenige noch Minderjähig ist und jemanden bedroht hat. Aber keine Tätigkeit durchgeführt wurde als keine Schlägerei gar kein Körperkontakt gar nichts?

0x Hilfreiche Antwort

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