Bedrohung mit Messer

6. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
snape
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Bedrohung mit Messer

Mein Freudn hat vor kurzem einen Jungen mit einem Messer bedroht. Also er hat es ihm gezeigt und etwas darauf wieder eingesteckt. Er ist erst 16 Jahre und das Opfer auch erst 16. Wollte fragen was für eine Starfe da für Ihn kommen könnte.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das Zeigen eines Messers ist noch keine Bedrohung (oder war es vieleicht doch mehr?? Dann ist es eine Straftat, die verfolgt wird und Folgen hat!)
Dein Freund scheint allerdings stark an Komplexen zu leiden und fühlt sich als Schwächling. Wirklich starke und selbsbewusste Jugendliche haben es nicht nötig, mit irgendwelchen Waffen anzugeben.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 06.03.2007 19:50:18

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
snape
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich weiß das es nicht klug war von ihm und er sieht seinen Fehler auch ein. Aber was für eine Strafe kann da kommne. Geldstrafe oder vielleicht auf Bewährung?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht und für eine Bewährungsstrafe ist es dann doch zu wenig. Ich tippe mal auf Sozialstunden oder Jugendarrest (2 Tage bis 4 Wochen), zumindest, wenn das die erste Straftat war.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
snape
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber die Mutter vom Opfer hat dan keine Anzeige erstatte sie wollte nicht vors Gericht gehen. Mir wurde gesagt das ich dan nur einen Polizeibericht bekommen kann mit einer entsprechenden Strafe?????

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also ich glaube, Du wirfst da einiges durcheinander.

Die Polizei verhängt keine Strafen. Die Polizei klärt nur im Auftrag der staatsanwaltschaft eine Straftat auf.

Die Anzeige dient nur dazu, enen Sachverhalt zu melden. Wenn der sachverhalt durch die Polizei geklärt ist, dann entscheidet der Staatsanwalt, was weiter passiert. Entweder, das Verfahren wird eingestellt oder es gibt eine Strafe. Urteile kann es aber nur vom Gericht geben.


Ob wirklich hier ene Straftat überhaupt vorliegt, kann nur beantwortet werden, wenn Sie den Fall etwas detaillierter schildern.

Gruß Justice

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