Bedrohung oder Nötigung??

12. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rosemary
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bedrohung oder Nötigung??

Habe ein ziemlich großes Problem.
Habe mit meinem Ex-Mann einen gemeinsamen Sohn. Mein Ex hatte schon früher Probleme mit Drogen. Nachdem ich mitbekommen habe, dass er immer noch Drogen nimmt und auch dealt und außerdem mit ziemlich krimminellen Leuten Umgang pflegt, verweigere ich ihm den Umgang mit seinem Sohn seit ca. einem halben Jahr. Er ging daraufhin zum Jungendamt. Dort habe ich vorgetragen, warum ich ihm unserern Sohn nicht geben will. Vor ein paar Tagen nun kam seine Ex-Freundin (mit der er angeblich immer noch eine heimliche Affäre hat) zu mir und hat mir offen gedroht: Wenn ich vor Gericht irgend etwas von seinen Drogengeschäften erzählen würde, würde er mich fertigmachen, er hätte die Mittel und Wege dazu und schon einen Plan.
Ich habe wirklich Angst, vor allem, da ich weiß, dass er wirklich üble Leute kennt.
Kann ich Anzeige erstatten wegen Drohung oder Nötigung?
Wie kann ich mich und meine Kinder schützen??
Bin wirklich dankbar für Tipps!

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Eine Bedrohung, § 241 StGB , ist das nicht.

Nötigung, § 240 StGB , ist gegeben.

Sie brauchen bei der Erstattung einer entsprechenden Strafanzeige bei der Polizei aber auch gar keine konkreten Tatbestände aus dem StGB benennen, sondern müssen den Sachverhalt bei der Polizei einfach nur mit Ihren eigenen Worten schildern. Die rechtliche Wertung nimmt dann -zunächst- die Polizei, bzw. -dann- die Staatsanwaltschaft vor.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rosemary
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Ich erwarte keine ausführliche Rechtsberatung in diesem Forum. Meine Frage zielte nur darauf ab, ob es überhaupt strafrechtlich möglich ist, so etwas zur Anzeige zu bringen, ob eine blose Drohung überhaupt angezeigt werden kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich erwarte keine ausführliche Rechtsberatung in diesem Forum <hr size=1 noshade>


Ist ja O.K. ;) Wenn Sie damit auf meine Signatur anspielen (die steht unter jedem! meiner Beiträge, nicht nur in diesem), betrifft die auch nur Rechtsberatung per PN (Privatnachricht)

quote:<hr size=1 noshade>ob eine blose Drohung überhaupt angezeigt werden kann. <hr size=1 noshade>


Es ist ja keine bloße Drohung, sondern ein "Wenn/Dann-Sachverhalt" (Wenn Du das und das machst, passiert Dir das und das), der die Merkmale einer Nötigung nach § 240 StGB erfüllt.

Der -andere- Tatbestand der "Bedrohung" (§ 241) liegt wie gesagt nicht vor.

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