Hallo!
Ich wurde seit Wochen per Sms schwehr bedroht und beleidgt.
Ich wohne mit meiner Freundin in eine EG-Wohnung in der Stadt Mitte (Frankfurt).
Die Sms kommen immer am Abend, und ehrlich gesagt wir haben ein bisschen Angst.
Wir sind zu Polizei gewesen, und sie sagten dass es solange es nicht passiert, sie können nicht viel unternehmen.
Sollen wir warten dass etwas schlimmes passierte um etwas zu unternehmen zu können?
Oder können wir doch etwas da gegen tunen?
Wir sind auch sicher über di Identität des Absenders, und wir haben die ganzes SMS gespeichert.
Ich bedanke mich in Voraus für Ihre Antwort, entschuldige ich mich für meine gebrochene deutsche Sprache.
Mit freundlichen Grüßen
Morchens aus FFM
Bedrohung per SMS - müssen wir erst warten bis etwas schlimmes passiert?
Theoretisch müsste da doch § 241 greifen, haben die Beamten das nicht in Betracht gezogen? Erfüllt der Inhalt der SMS nicht den Tatbestand?
Wenn ihr die Absendernummer habt, kann darüber der Verursacher ermittelt werden.
Zudem möchte ich an der Stelle noch justice005 aus einem anderen Thread zitieren:
"Entscheidend für eine Strafbarkeit ist nicht, dass der Täter die Drohung ernst meint, sondern ob das Opfer sie als ernst auffasst."
§ 241 Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
-- Editiert von chocola am 21.01.2008 15:03:37
Hi,
tja, das stimmt schon, aber Morchens dachte wohl eher an Personenschutz oder so. Ein §- 241-Verfahren ändert nicht unbedingt was an der Situation. Manche Täter reagieren da erst recht gereizt drauf - was nicht heißen soll, daß man solche Leute nicht anzeigen soll.
Gruß vom mümmel
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Wenn die Drohungen willkürlich ausgesprochen sind, könnte der Täter auch 300km entfernt sitzen und sich ne abendliche Gaudi draus machen, jemandem Angst einzujagen. Oder es ist wirklich auf den Empfänger persönlich gemünzt, dann sieht die Lage anders aus.
Über einen Handynummerwechsel nachzudenken wäre eine Option, vielleicht läuft das ganze dann ins Leere. Es könnte sich allerdings auch verschlimmern - wenig berechenbar das ganze
Die (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle dürfte davon Ahnung haben.
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Braubachstr. 15
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 28 52 35
Öffnungszeiten: Mo., Mi. und Fr. 8-12 Uhr und Do. 16-19 Uhr
Vielen Dank, ich werde zur Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle schnell wie möglich gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Morchens
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