Hallo,
letzten Samstag erhielt ich ein Schreiben von der Polizeidirektion in meiner Gegend. Dort stand lediglich darauf, daß ich mich zum Vorwurf der Bedrohung vom x.Januar 2008 äussern solle.
Momentan war ich völlig geschockt, weil ich mich an keine Bedrohung erinnern kann. Also sprach ich in der Polizeidirektion vor. Ein Kriminaloberkommissar vernahm mich. Ich wurde gefragt, ob ich eine Aussage
machen will oder ob ich das über einen Anwalt machen wolle. Ich dachte kurz nach und entschied mich für eine Aussage, denn ich habe momentan nicht die finanziellen Mittel, mir einen Anwalt zu nehmen.
Zum Sachverhalt:
Ich wurde von einer weiblichen Person auf einer Single-Börse angeschrieben, Sie wollte mich näher kennen lernen. Nachdem ich mich eben genau aus dem Grund dort angemeldet hatte –nämlich um interessante Menschen zu treffen – fand ich das Gespräch anfangs sehr interessant. Sie drängte ziemlich schnell auf ein Treffen und ich gab irgendwann nach, machte einen Termin aus. Nachdem wir dann in insgesamt 2 Wochen Kontakt nur sporadisch Kontakt hatten, habe ich mir zwischendurch den Schriftverkehr (E-Mail) so durchgelesen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass ich kein Treffen will, da ich den Eindruck hatte, die Frau wolle nur Sex. Die Gespräche mit der Frau bewegten sich auf einem hohen Niveau, so dass ich davon ausging, dass dieser Mensch auch Sätze mit tieferem Sinn versteht. So kam es dazu, dass Sie mir mitteilte, dass Sie verheiratet ist und für Geld nicht mehr arbeitet. Da wurde ich stutzig. Wir sprachen dennoch auf dem Niveau weiter und ich sagte Ihr im symbolischen Sinne, dass Sie Ihr Leben verlieren würde, würde Sie sich mit mir treffen. Sie selbst antwortete noch darauf: „Ja, Du wirst mein Leben verändern...". All diese Sätze waren meinerseits im philosophischen/religiösen Sinne gemeint, niemals habe ich einen Gedanken an „töten" oder Ähnliches gedacht, geschweige denn gesagt. Ich lehnte mich an einen biblischen Spruch an: „Wer sein Leben verliert...wird es gewinnen..."
Sie veranlasste das dazu, eine Anzeige zu machen, weil Sie sich plötzlich bedroht fühlt. Was habe ich zu erwarten?
Interessanterweise habe ich keine Telefonnummer, keine Adresse, nichts von dieser Frau. Nicht einmal Ihren Namen weiss ich. Meine letzte Mail beinhaltete folgende Worte: „Wir werden uns nicht treffen, weil ich denke, dass Du nur Sex willst. Leb wohl.!
Was soll/kann ich tun?
Danke und liebe Grüße.
Geplagter
Bedrohung über das Internet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Warten bis die Einstellungsverfügung kommt.
Hallo Hauser,
was ist eine Einstellungsverfügung?
LG
Geplagter
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Hi,
ein Schreiben der Staatsanwaltschaft: Das gegen Sie anhängige Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung wurde eingestellt.
Gruß vom mümmel
Oft hat die Polizei und Staatsanwaltschaft einfach langeweile
Bin zu den Schluss gekommen die Bedrohung
§241 StGb ist sowieso nur ein Witz in Strafgesetzbuch
sieht man ja schon daran,dass die Nötigung §240 StGb
schlimmer sein soll als die Bedrohung.
Hatte mal eine sehr ernste Mordandrohung auf meinen Anrufbeantworter mit den schönen Satz
-"schlitze Dich mit einen Rasiermesser auf
von Arsch bis zu den Ohren verblute nur Du
blöder Arsch "-
Sollte für diese Beleidigung und Mordandrohung noch Verständnis haben
Worde nach 170 Stpo Abs. 2 eingestellt
-"Die Beweismittel reichen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung aus "-
Frage mich nur was will man noch mehr an Beweise haben ?!
Konnte den Vor und Nachname angeben und die
Telefonnummer müsste doch reichen ?!
Staatsanwaltschaft wollte nur keine Anklage erheben,dass passt wohl besser
Dennoch wurde mir wohl mehr aus reiner Freundlichkeit oder was auch immer der
Privatklageweg angeboten
Sind ja nur paar Euro die Anwalt und Gerichtskosten kann doch sich jeder Mensch mal eben so leisten
-- Editiert von Surfer 2008 am 04.02.2008 22:57:11
Hallo,
vielen Dank für eure Auskunft.
LG
Geplagter
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