Hallo,
kann mir jemand mal den Unterschied zw. einer Bedrohung (§241 StGB
) und einer Nötigung (§240 StGB
) erklären. Ich weiß, eine Bedrohung verlangt das Drohen mit einem Verbrechen, eine Nötigung nicht, dafür ist Privatklage zuslässig. Aber welche Unterschiede gibt es sonst?
Was wäre es, wenn man damit drohen würde einer anderen Person etwas zu tun?
Vielen Dank für eine Antwort.
Bedrohung vs. Nötigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bedrohung = Androhung eines Verbrechens. Der 'Erfolgseintritt' hängt nicht von dem vorherigen Eintritt einer Bedingung ab (z.B.: Ich bringe dich um).
Nötigung = Jemand soll durch Gewalt oder durch eine Drohung mit einem empfindlichen Übel dazu gebracht werden, eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder zu dulden bzw. eine bestimmte Handlung gerade nicht vorzunehmen. Die Androhung des empfindlichen Übels ist bedingt(z.B: Wenn du (nicht) ..., dann bringe ich dich um.)
Genau. Im letzten Beispiel 'Wenn du (nicht)..., dann bringe ich dich um' steckt natürlich auch eine Bedrohung, aber die wird im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt, so das es 'nur' eine (versuchte) Nötigung ist.
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Wie sehr kommt es denn auf die Erfüllbarkeit der Forderung (bzw. vorzunehmenden Handlung an)?
Kommt es darauf an, dass es dem Täter durchaus um diese Forderung geht, oder es bleibt auch bei einer für den Täter erkennbar unerfüllbaren Forderung an das Opfer beim Tatbestand der Nötigung? (Etwa an einen Hartz 4-Empfänger: Wenn du mir nicht morgen eine Million Euro gibst, bringe ich dich um)
Auf die Erfüllbarkeit kommt es nicht an. Wenn sie unerfüllbar ist, z.B. "Lass morgen die Sonne eine Stunde später aufgehen, oder ..." ist es eben ein untauglicher Versuch am tauglichen Objekt, der als Versuch strafbar ist. Ansonsten gäbe es ja eine Grauzone, die unermesslich ist.
Das Beispiel mit der Zahlung passt übrigens nicht so ganz, weil das eine räuberische Erpressung wäre. Die funktioniert aber im Prinzip genauso. Aber auch dann: Die Grauzone wäre riesig. Wieviel könnte er zahlen? Eine Million nicht. Vielleicht 900.000?
Hallo Daniel,
die objektive Erfüllbarkeit ist bezüglich der Nötigung nicht von Relevanz.
Beste Grüße,
- Roenner -
Tja, so kurz kann man das auch sagen
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