Bedrohung weil ich gesagt habe was andere denken

14. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
acar_77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung weil ich gesagt habe was andere denken

Hallo
Weil ich meiner Ex-Freundin geschrieben habe das meine Freunde ihren neuen Freund verprügeln wollen weil der sich schon wieder in unsere Beziehung eingemischt hat,
habe ich nur eine Klage wegen Bedrohung am Hals.
Natürlich tut mir das leid und die würden das nie machen aber jetzt bekomme ich einen Brief vom Gericht zur Stellungnahme wegen Prozesskostenbeihilfe. Was heißt das? werd ich verurteilt weil ich gesagt habe was die anderen denken? Ist das Gesetz? Werde ich deswegen vorbestraft?
Nur weil der wieder in unserer Beziehung auftaucht weil wir schonmal Stress wg. dem hatten?
Kann mir jemand helfen, ich habe sonst nichts gemacht oder so.
Danke

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.12.2010 08:24:00
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
aber jetzt bekomme ich einen Brief vom Gericht zur Stellungnahme wegen Prozesskostenbeihilfe


ob da wohl noch mehr drin steht, oder anhängt? Zum Beispiel ein Schreiben mit der Antwort auf fast alle Deine Fragen. In jedem Fall aber doch wohl etwas woraus sich ergibt, wofür genau die Prozesskostenhilfe beantragt wird, oder?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
acar_77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
ob da wohl noch mehr drin steht, oder anhängt? Zum Beispiel ein Schreiben mit der Antwort auf fast alle Deine Fragen. In jedem Fall aber doch wohl etwas woraus sich ergibt, wofür genau die Prozesskostenhilfe beantragt wird, oder?


Prozesskostenhilfe wird in Zusammenhang mit der Klage beantragt und in der Klage steht das ich meine Ex-Freundin bedroht und beleidigt habe. Ich soll nur zur Prozesskostenhilfe Stellung nehmen. Da werden genau die Punkte aufgezählt die oben genannt habe "hat die Klägerin mit ... bedroht" oder "hat die Klägerin mit ... beleidigt"

@von erbsenzähler
quote:
Bist du 33 Jahre alt?


was soll die Frage?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Du hast keine -strafrechtliche- (An)klage wegen Bedrohung am Hals (dieser Straftatbestand, § 241 StGB , ist der Schilderung nach auch nicht erfüllt), sondern Deine Freundin beabsichtigt offensichtlich eine Unterlassungsverfügung/ein Kontaktaufnahmeverbot ggf. nach dem Gewaltschutzgesetz gegen Dich zu erwirken. Das ist ein zivilrechtliches Verfahren für das sie offenbar Prozesskostenhilfe beantragt hat.

quote:<hr size=1 noshade>und in der Klage steht das ich meine Ex-Freundin bedroht und beleidigt habe. <hr size=1 noshade>


Und was noch? Was ist das Ziel der Klage? Was soll eingeklagt werden?

Es macht das Antworten nicht unbedingt einfacher, wenn man Dir jede Info einzeln aus der Nase ziehen muß...

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
@von erbsenzähler

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Bist du 33 Jahre alt?
--------------------------------------------------------------------------------


was soll die Frage?


keine Ahnung, die Frage war nicht von mir. Denke aber sie zielte darauf ab, ob der Sachverhalt nicht ein kleines bisschen kindisch ist.

Im Übrigen schließe ich mich den Worten meines Vor"redners" an. Ohne zu wissen, worauf die Anträge gestützt sind, ist irgendwie alles Spekulation.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
acar_77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso,

der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen die Klägerin zu bedohen und begründet wird damit das da geschriben steht "in einer SMS bedrohte der Beklagte die Klägerin damit das seine Freunde seine Freundin verprügeln wollen"


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Ach, ist das Urteil schon gesprochen?

Das ist ein zivilrechtlich durchgesetzter Unterlassungsanspruch/einstweilige Verfügung.

Wenn das Urteil auf dem Tisch liegt und du dich nicht daran halten solltest gibts nen großen Minuspunkt für dein Spar*******. Andere nennen es fettes Bußgeld...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.12.2010 16:40:51
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Ach, ist das Urteil schon gesprochen?


Nein, die Entscheidung ist sicherlich noch nicht ergangen.

Das ist die Antragsschrift des gegnerischen RA, die ihm jetzt vom Gericht zugestellt wurde. Die wird ja wörtlich so abgefasst, wie die Entscheidung dann antragsgemäß ergehen soll (also praktisch aus Sicht des Gerichts) --> Wir beantragen: "Der Beklagte wird verurteilt..."

quote:

Ansonsten ist die Sache wohl nur noch mit einer sofort abzugebenden Unterwerfungserklärung abzubiegen.


Sehe ich auch so.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Ich denke mal, dabei handelt es sich um den Antrag der am PKH Antrag hängenden Klagebegründung.

quote:<hr size=1 noshade>Was heißt das? <hr size=1 noshade>

Das heisst, dass Du Stellung dazu nehmen kannst, ob die Dame Prozesskostenhilfe erhalten soll, bzw. kann. Dürfte ein bisschen schwierig sein, da etwas gegen zu haben.

quote:<hr size=1 noshade> werd ich verurteilt weil ich gesagt habe was die anderen denken? <hr size=1 noshade>

Ja, zumindest sofern sich die SMS nachweisen lässt. Du wirst dann dazu verurteilt es nicht wieder zu tun. Wenn doch, kommt das mit dem dicken Minuspunkt.

quote:<hr size=1 noshade> Ist das Gesetz? <hr size=1 noshade>

jap, § 823 Absatz 2 iVm 1004 BGB .

quote:<hr size=1 noshade> Werde ich deswegen vorbestraft?
<hr size=1 noshade>

Nein, es handelt sich um einen zivilrechtlichen Anspruch. Der hat mit Vorstrafen nichts zu tun.

quote:<hr size=1 noshade>Nur weil der wieder in unserer Beziehung auftaucht weil wir schonmal Stress wg. dem hatten?
<hr size=1 noshade>

Nein, sondern weil Du in einer SMS gedroht hast, dass ihm unheil widerfährt.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Es gibt so Fälle, da weiss man nicht, ob eine derartige Erklärung nicht eher Stein statt Brot ist.
So möglicherweise auch hier.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.12.2010 16:40:51
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Die Sache mit dem weiter oben erteilten Ratschlag ist die:
Ich hab ihn erst gesehen, als ich schon geschrieben hatte.
Davon abgesehen wäre das natürlich möglich und sicher der einzig ersichtliche Weg gegen die Klage. Ob es dann im Einzelfall auch sinnvoll ist....


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.466 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen