Bedrohung zur Anzeige bringen?

2. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Blume2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung zur Anzeige bringen?

Ich wurde heute massiv bedroht, ich sollte auf das Leben meiner Kinder aufpassen, er hätte Freunde, die auch kein Problem hätten, gegen das Gesetz zu verstossen. Ich habe nunmehr wirklich Angst um mein Leben und das meiner Kinder. Wenn ich das anzeige, habe ich jedoch Angst, dass es dann noch schlimmer enden könnte.

Es handelte sich um einen Verkauf, wobei ich ausdrücklich darauf hinwies, dass der Fernseher nach längerem Gebrauch (ab ca 1 Std.) anfängt vom Bild her zu flackern und ich nicht weiss woran es liegt und ihn daher als Bastler-Objekt verkaufe. Nun stand der heute zu zweit vor meiner Tür, wollte sein Geld zurück und als ich meinte, er hätte das vorher gewusst, fing er an mich zu bedrohen. Zum Glück kam ein Nachbar vorbei, da sind die dann gegangen. Und nein, was schriftliches haben wir nicht ausgemacht.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ja, ob Sie das anzeigen, müssen Sie schon selbst wissen. Dieses Forum kann Ihnen rechtliche Fragen beantworten. Es kann aber nicht die Zukunft vorhersagen, also z. B. ob es durch eine Anzeige schlimmer wird.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Für eine strafrechtlich relevante Bedrohung, § 241 StGB , kommt es recht genau auf den Wortlaut an, weil mit der Begehung eines Verbrechens (im strafrechtlichen Sinne) gedroht werden muss.
Hier scheint mir aber doch eher eine versuchte Erpressung vorzuliegen, denn der Käufer forderte doch unter Androhung eines Übels von Ihnen die Rückerstattung des Kaufpreises - worauf er keinen Anspruch hat. Und selbst wenn er den hätte bliebe eine versuchte Nötigung.

Die Entscheidung, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen, kann Ihnen natürlich niemand abnehmen.

Mein Vorredner gab Folgendes von sich:
Bei einem "alternativ Begabten" könnte die Konfrontation mit einer Anzeige aufgrund mangelnder logischer Denkfähigkeit, tatsächlich sehr unangenehme Folgen haben.
Das kann natürlich sein. Aber üblicherweise tritt der gegenteilige Effekt ein. Derjenige begreift nämlich, dass er nicht machen kann was er will und sich sein Gegenüber, also in dem Fall Sie, das nicht gefallen lässt.
Und wenn es sich um jemanden handelt, der schon öfter strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wäre das ein weiteres Steinchen in seinem strafrechtlichen Mosaik.
Dass der nun zu zweit bei Ihnen aufgeschlagen ist spielt überhaupt keine Rolle. Es gibt den Spruch iudex non calculat. Das heißt nicht, dass Richter nicht rechnen können, sondern dass der Richter nicht zählt, nämlich die Zahl der Zeugen. Es kommt also nicht auf die Anzahl der Aussagen an sondern auf Inhalt und Qualität. Und dass der Typ und sein Begleiter in etwa dasselbe aussagen würden kann sich ja nun jeder denken.

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