Bedrohung/Anzeige

11. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
shirin34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bedrohung/Anzeige

Hallo!

Person A schuldet Person B Geld (100€), was er wie zusammen vereinbart zum neuen Monatsbeginn zurückzahlen soll. Dies macht jedoch Person A nicht, und antwortet auch nicht Kontaktversuche.

Person B droht Person A damit, wenn das Geld nicht bald ankommt Geheimnisse an ihre Freunde zu verbreiten. Person A meldet sich daraufhin und möchte Person B wegen dieser Drohung anzeigen.

Hinzuzufügen ist, dass der Kontakt ausschließlich über Facebook abgelaufen ist und beide sich im "echten" Leben nicht kennen.

Hat Person B etwas zu befürchten?

-- Editier von shirin34 am 11.07.2015 14:23

-- Editiert von Moderator am 11.07.2015 23:36

-- Thema wurde verschoben am 11.07.2015 23:36

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ladyjulia
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 89x hilfreich)

Wie kann man Geld verleihen wenn man jemand nicht kennt ?? Wenn sich beide Personen nicht mal kennen.. Unbegreiflich

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Meinst Du wirklich, dass die Antwort weiter bringt? Wohl eher nicht.

Solange das, was der Wahrheit entspricht, veröffentlicht wird, sehe ich kein Problem. Aber Geld bringt das auch nicht zurück. Wenn die Befristung klar beweisbar ist, Mahnbescheid beantragen. Einfach, schnell, preiswert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Solange das, was der Wahrheit entspricht, veröffentlicht wird, sehe ich kein Problem. Ich schon - solche wenn-dann-Verknüpfungen können durchaus Nötigung sein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
shirin34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Und was könnte bei Nötigung dabei herauskommen? Wird sowas überhaupt weiter verfolgt, nehme an die Polizei/Staatsanwaltschaft hat besseres zu tun?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Und was könnte bei Nötigung dabei herauskommen?
Steht im Gesetz, drei Jahre Knast: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

Zitat:
Wird sowas überhaupt weiter verfolgt
Natürlich, steht auch im Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__152.html

Der Profi löst solche Probleme übrigens mit einem Mahnbescheid. Aber das muss jeder selber wissen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Steht im Gesetz, drei Jahre Knast So ist es. Allerdings wird dem TE dann doch eher eine Geldstrafe drohen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich glaube, irgendwo hier im Forum schwebt noch ein anderer Thread von ihnen zum gleichen Thema herum.

Dort geben Sie an, dass sie der anderen Person gedroht haben, sehr private Dinge von ihr oder ihm der Öffentlichkeit (Facebook Gruppe ) preis zu geben. Hier dürfte eine Nötigung durchaus in Betracht kommen.



-- Editiert von fb367463-2 am 12.07.2015 03:11

2x Hilfreiche Antwort

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