Hallo!
Person A schuldet Person B Geld (100€), was er wie zusammen vereinbart zum neuen Monatsbeginn zurückzahlen soll. Dies macht jedoch Person A nicht, und antwortet auch nicht Kontaktversuche.
Person B droht Person A damit, wenn das Geld nicht bald ankommt Geheimnisse an ihre Freunde zu verbreiten. Person A meldet sich daraufhin und möchte Person B wegen dieser Drohung anzeigen.
Hinzuzufügen ist, dass der Kontakt ausschließlich über Facebook abgelaufen ist und beide sich im "echten" Leben nicht kennen.
Hat Person B etwas zu befürchten?
-- Editier von shirin34 am 11.07.2015 14:23
-- Editiert von Moderator am 11.07.2015 23:36
-- Thema wurde verschoben am 11.07.2015 23:36
Bedrohung/Anzeige
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie kann man Geld verleihen wenn man jemand nicht kennt ?? Wenn sich beide Personen nicht mal kennen.. Unbegreiflich
Meinst Du wirklich, dass die Antwort weiter bringt? Wohl eher nicht.
Solange das, was der Wahrheit entspricht, veröffentlicht wird, sehe ich kein Problem. Aber Geld bringt das auch nicht zurück. Wenn die Befristung klar beweisbar ist, Mahnbescheid beantragen. Einfach, schnell, preiswert.
wirdwerden
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Solange das, was der Wahrheit entspricht, veröffentlicht wird, sehe ich kein Problem. Ich schon - solche wenn-dann-Verknüpfungen können durchaus Nötigung sein.
Und was könnte bei Nötigung dabei herauskommen? Wird sowas überhaupt weiter verfolgt, nehme an die Polizei/Staatsanwaltschaft hat besseres zu tun?
Steht im Gesetz, drei Jahre Knast: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.htmlZitat:Und was könnte bei Nötigung dabei herauskommen?
Natürlich, steht auch im Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__152.htmlZitat:Wird sowas überhaupt weiter verfolgt
Der Profi löst solche Probleme übrigens mit einem Mahnbescheid. Aber das muss jeder selber wissen.
Steht im Gesetz, drei Jahre Knast So ist es. Allerdings wird dem TE dann doch eher eine Geldstrafe drohen.
Ich glaube, irgendwo hier im Forum schwebt noch ein anderer Thread von ihnen zum gleichen Thema herum.
Dort geben Sie an, dass sie der anderen Person gedroht haben, sehr private Dinge von ihr oder ihm der Öffentlichkeit (Facebook Gruppe ) preis zu geben. Hier dürfte eine Nötigung durchaus in Betracht kommen.
-- Editiert von fb367463-2 am 12.07.2015 03:11
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