Bedrohung/Nötigung mit PKW

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
therion33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung/Nötigung mit PKW

Hallo - ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Problem erfragen:

Ich wurde im Nov.2014 im Rahmen einer befristeten Beschäftigung (Gartenhelfer) vom Personal der Firma mit deren PKW im zu pflegenden Park bedroht. Dergestalt, daß sie im Abstand von 0,5 - 1m Abstand über eine Distanz von ca. 25m hinter mir herfuhr. Natürlich war ich aufgrund dieser unmittelbaren - und unbekannten! - Gefahrensituation zutiefst geschockt, sodaß ich in dieser Lage an einen evtl-Straftatbestand und dessen Konsequenzen gar nicht erst denken konnte.

Es waren zwar Personen im Park zugegen allerdings ca. 140m entfernt und mit der Befflanzung (im Akkord) des Parks beschäftigt, sodaß ich nicht davon ausgehe, daß sie den Vorfall bewußt verfolgt haben werden.

Am nächsten Tag sprach ich die 'Agressorin' darauf an und sie meinte lapidar: 'das habe ich so nicht bedacht, da muß ich mich wohl entschuldigen'.

Zu erwähnen ist vor allem, daß diesem 'Vorfall' ein eklatant rechtswidriges Verhalten (Stichwort Mobbing) des Personals über einen Zeitraum von fast 51/2 Monaten vorausgegangen ist.

Meine Fragen dazu: Kann die o.g. 'Aussage' des Personals als Tateineingeständnis gewertet werden? Zeugen im 'klassischen Sinn' waren ja leider nicht vorhanden.
Zusatzfrage: wäre diese Tat aufgrund des Zeitfaktors bereits verjährt.
Zusatzfrage 2: würde zum jetzigen Zeitpunkt eine polizeiliche Anzeige oder gar Strafverfolgung (noch) Sinn machen?

Ich frage deshalb, weil ich zwar seit 02/2015 in psych. Behandlung (PTBS) bin, allerdings erst jetzt aus der emotionalen Starre herauskomme, um das damalige Geschehen in seinem Ausmaß zu realisieren und mir über mögliche Schritte meinerseits (Schadenersatz u.ä.) nicht im Klaren bin.

Ich würde mich über eure Meinung(en) sehr freuen..
Besten Dank im Voraus -

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Dumme Frage: warum bist Du denn nicht einfach einen Schritt zur Seite gegangen und hast den Wagen durchgelassen?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
therion33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe/r >wirdwerden,
Es ist nicht gerade hilfreich, im nachhinein einen 'wärste/hättste'-Ratschlag zu erteilen.. is nun mal so gewesen..
Wer rechnet schon in einem Park mit einem Auto hinter sich..
Im übrigen war ich 1m von der Gebäudemauer weg. Versetz Dich doch mal selbst in die Lage: Du gehst ein Gebäude entlang, wie gesagt in 1m Abstand und da ist plötzlich ein PKW hinter Dir..


-- Editiert von therion33 am 10.01.2017 15:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119536 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von therion33):
Kann die o.g. 'Aussage' des Personals als Tateineingeständnis gewertet werden?

Welche Aussage?
Das:
Zitat:
'das habe ich so nicht bedacht, da muß ich mich wohl entschuldigen'.


Wie wäre diese Aussage denn beweisbar?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Schadenersatz u.ä. Ich lese nirgends was von einem materiellem Schaden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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