Bedrohung/Waffenverstoss/Führungszeugnis O

17. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
ffm2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung/Waffenverstoss/Führungszeugnis O

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitleser,

ich habe eine sehr wichtige Frage die eine berufliche Zukunft betrifft.

Folgender Fall kurz gefasst:

Im Jahre 2007 Verurteilung vor dem Jugendgericht...

...zu 15 Arbeitsstunden...

...und zu 18 Stunden psychologischer Beratung.

Grund: Bedrohung und illegaler Munitionsbesitz.

Nach 1 Jahr:

Alle Arbeitsstunden und Beratungsstunden wurden erfolgreich absolviert.

Keine weiteren Strafen hinzu, auch keine weiteren Delikte.

Anmerkung: privates Führungszeugnis ist sauber ohne Einträge.

JETZT DIE FRAGE:

Es muss ein Führungszeugnis Belegart O für eine Behörde beantragt werden.

(Ausbildung in dieser Behörde als "Büromensch" steht bevor- ALSO KEIN WAFFENTRÄGER)

Steht jetzt die Verurteilung vor dem Jugendgericht 2007 und die 2 Strafen in diesem Führungszeugnis Belegart O drin oder nicht ?

Im privaten tauchen sie nicht auf.

Bitte dringend um Ihre Hilfe...

Danke im Voraus

mfg ;)


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Steht jetzt die Verurteilung vor dem Jugendgericht 2007 und die 2 Strafen in diesem Führungszeugnis Belegart O drin oder nicht ?

Nein.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ffm2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Danke für die schnelle Antwort


Das hab ich mir auch gedacht, da man als Angestellter übernommen wird und nicht sofort verbeamtet wird.
:cheers:


Wie siehts denn dann evtl mit einer Verbeamtung aus ?
Dann wird vom Bewerber auch vom BZR Auskunkft verlangt, richtig ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, so ist es.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.704 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen