Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitleser,
ich habe eine sehr wichtige Frage die eine berufliche Zukunft betrifft.
Folgender Fall kurz gefasst:
Im Jahre 2007 Verurteilung vor dem Jugendgericht...
...zu 15 Arbeitsstunden...
...und zu 18 Stunden psychologischer Beratung.
Grund: Bedrohung und illegaler Munitionsbesitz.
Nach 1 Jahr:
Alle Arbeitsstunden und Beratungsstunden wurden erfolgreich absolviert.
Keine weiteren Strafen hinzu, auch keine weiteren Delikte.
Anmerkung: privates Führungszeugnis ist sauber ohne Einträge.
JETZT DIE FRAGE:
Es muss ein Führungszeugnis Belegart O für eine Behörde beantragt werden.
(Ausbildung in dieser Behörde als "Büromensch" steht bevor- ALSO KEIN WAFFENTRÄGER)
Steht jetzt die Verurteilung vor dem Jugendgericht 2007 und die 2 Strafen in diesem Führungszeugnis Belegart O drin oder nicht ?
Im privaten tauchen sie nicht auf.
Bitte dringend um Ihre Hilfe...
Danke im Voraus
mfg
Bedrohung/Waffenverstoss/Führungszeugnis O
17. März 2008
Thema abonnieren
Frage vom 17. März 2008 | 13:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung/Waffenverstoss/Führungszeugnis O
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#1
Antwort vom 17. März 2008 | 14:37
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Steht jetzt die Verurteilung vor dem Jugendgericht 2007 und die 2 Strafen in diesem Führungszeugnis Belegart O drin oder nicht ?
Nein.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
#2
Antwort vom 17. März 2008 | 15:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort
Das hab ich mir auch gedacht, da man als Angestellter übernommen wird und nicht sofort verbeamtet wird.
Wie siehts denn dann evtl mit einer Verbeamtung aus ?
Dann wird vom Bewerber auch vom BZR Auskunkft verlangt, richtig ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. März 2008 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Ja, so ist es.
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