Befangenheit Richter

16. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
bergland
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befangenheit Richter

A. wurde einmal nachts von 2 Personen überfallen. Da er ein Handy dabeihatte an dessen anderen Ende gerade jemand war konnte dieser die Polizei benachrichtigen. Als diese eintraf hatten die Personen A. noch immer in ihrer Gewalt. A. stand unter Schock und erstattete nicht sofort Anzeige.
Als er sich nach 6 Wochen wieder aus dem Haus traute erstattete er Anzeige. In der Verhandlung logen die Angeklagten irgendwelche Geschichten zusammen. Als A. als Zeuge vernommen wurde sagte er wahrheitsgemäß aus. Ebenso Zeuge B der am Telefon sämtliche Morddrohungen mitgehört hatte. Auf den Hinweis von A., daß offensichtlich alles was gesagt wurde bevor er hereingerufen wurde, gelogen war, erwiderte der Richter ärgerlich daß die Zeugen lügen dürfen wie sie wollen, nur A und B müssten die Wahrheit sagen. Woraufhin A sagte daß es dann ja alles so war wie es das Recht vorsieht und man dann ja schnell erkennen kann was wirklich passiert ist. Der Anwalt der Angeklagten wiederholte einige ungeheurliche Lügen in seinem Plädoyer woraufhin A sagte ,daß nichts davon stimme. Daraufhin wurde er vom Anwalt angeschrien "er habe hier die SCHNAUZE zu halten". Der Richter, anstatt den Anwalt zu mässigen, bestätigte diesen noch. Das Urteil welches er anschliessend fällte war: Freispruch. Hauptbegründung: A hätte sich das nur ausgedacht um den Angeklagten zu schaden, warum sonst hätte er 6 Wochen mit der Anzeige gewartet (!)
A konnte damit nicht leben, schliesslich war er nur mit dem Leben davongekommen weil B die Polizei alarmieren konnte. Der Staatsanwalt weigerte sich in Berufung zu gehen obwohl er am Vortag noch davon überzeugt war daß die einschlägig vorbestraften Täter (schwere Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung!) gelogen hatten und bestraft gehörten. Also sucht A den Richter auf um zu erfahren wie er zu einem solchen Urteil kommen konnte. Dieser wirft A raus ohne auf irgendwas einzugehen.
Monate später zog A einen alten, nur landwirtschaftlich genutzen Viehanhänger mangels Trecker mit einem LKW ca. 500 m über eine Nebenstrasse (5.30 Uhr am Sonntag) und erhielt eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Fall landete auf dem Tisch des erwähnten Richters der A. zu 30 Tagen Haft verurteilte obwohl dieser nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Eine Berufungsinstanz wandelte das Urteil in Arbeitsstunden um.
Ca. 1 Jahr später erhält A. die Kündigung für seine seit 13 Jahren bewohnte Wohnung. Als Begründung wird lediglich angegeben daß er 2009 (!) den Flur über den Zeitraum von 2 Monaten nicht gewischt hätte. A. erklärt daß er nicht ausziehen wird weil das ja wohl kaum ein Kündigungsgrund sein kann. Der Vermieter reicht Räumungsklage ein. Am Zivilgericht ist nun auch der erwähnte Richter beschäftigt. Als A den Saal betritt bemerkt er mehrere Wachleute und fragt seinen Anwalt was das zu bedeuten hätte. Der daraufhin befragte Richter bestätigt, daß er diese geordert hatte, schliesslich wäre A gefährlich!!! A´s Anwalt stellt sofort einen Befangenheitsantrag. Dieser wird vom Richter abgelehnt mit der Begründung er wäre berechtigt Wachleute anzufordern schliesslich hätte A ihn einmal bedroht und gesagt er hätte Waffen dabei und er werde noch sehen. (Nichts davon stimmt!!!! Es gab lediglich die Bitte um eine Erläuterung des Urteils). Gegen diese Ablehnung wird ebenfalls Widerspruch eingelegt. Auch dieser scheitert und A muß obendrein die Kosten der Ablehnung bezahlen. A erkrankt an Krebs und wird zweimal operiert. Kurz danach ist die nun schon zweite Verhandlung. Der Anwalt von A hat die neuen Umstände geltend gemacht. Wochen später fällt das Urteil: A wird aus seiner Wohnung geworfen. Obendrein wird PKH abgelehnt obwohl A inzwischen HartzIV- Empfänger ist.
BEFANGENER geht es wohl kaum. Dieser Richter ist saufrech, lügt und biegt sich alles so hin wie es ihm gefällt. Es ist eindeutig spürbar daß er A niemals zu seinem Recht kommen lassen will. WAS kann A jetzt tun umd diesem Richter beizukommen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Tja, warum legt A nicht einfach Berufung ein, um das Räumungsurteil von einer höheren Instanz prüfen zu lassen? Dann entscheidet nämlich todsicher ein anderer Richter...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
bergland
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wird A ohnehin tun. In meiner Frage ging es vor allem darum wie man diesem Richter beikommen kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zunächst mal kann A nicht wissen, was in der Hauptverhandlung gesagt wurde, weil er als Zeuge draußen zu warten hatte.
A hätte sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen können, dann hätte er selbst in Berufung gehen können, jedenfalls dann, wenn abweichend von der Anklage verurteilt wird.
A hatte tatsächlich die Frechheit, im Plädoyer dazwischenzuquatschen. Vielleicht sollte sich A mal darüber klar werden, dass er nicht in einer Fernsehshow war, wo jeder den Mund aufmacht, wenn es ihm gerade passt. A hatte in seiner Vernehmung die Zeit und auch die Pflicht, vollständige Angaben zu machen. Danach kann er zuschauen, aber mehr auch nicht. Er kann froh sein, dass er kein Ordnungsgeld abgegriffen hat. Dass er ordentlich angeschnauzt wurde hat er sich mehr als verdient.

Dass A für seine eigene Straftat verurteilt worden ist kann er dem Richter ja nicht vorwerfen. Außerdem hat A anscheinend sein eigenes Urteil nicht verstanden. Er wurde nicht zu einer Haftstrafe, sondern zu 30 TS Geldstrafe verurteilt, die er anscheinend nicht bezahlt hat und die dann durch Arbeit getilgt werden konnte.
Der einzige, der sich hier alles zu seinen Gunsten hinbiegt, ohne etwas von der Sache zu verstehen, ist A.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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#4
 Von 
guest-12328.06.2021 19:42:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich nehme nicht an, dass der Richter gesagt hat, dass die Zeugen lügen dürfen. Er hat wahrscheinlich gesagt, dass die Angeklagten das Recht hätten zu lügen. Und dieses Recht haben sie tatsächlich.

30 Tage Haft für diesen von Ihnen geschilderte Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz kommt mir sehr übertrieben vor. Zumindest dann, wenn keine Vorstrafen existieren.

Ich vermute, dass es sich stattdessen, wie von wastl bereits angesprochen, um eine Geldstrafe von 30 TS handelt. Wenn diese jedoch nicht bezahlt werden, werden daraus wirklich 30 Tage Haft.

Viele Leute haben keinen Bock darauf ihre Geldstrafe zu bezahlen und sind dann der Meinung lieber die Angelegenheit "auf der linken Backe" abzusitzen. Ist gar nicht mal so selten. Hierbei entspricht ein TS einen Tag Haft. Diese Entscheidung muss dann jeder eigenverantwortlich für sich selber treffen.

Man kann sich damit eine ganze Menge Geld sparen. Ist aber auch ein bisschen unbequem...



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-- Editiert Coach1972 am 16.08.2013 20:39

-- Editiert Coach1972 am 16.08.2013 20:40

-- Editiert Coach1972 am 16.08.2013 20:50

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
WAS kann A jetzt tun umd diesem Richter beizukommen?

Nichts.

Der Richter konnte von der Schuld der Angeklgten nicht überzeugt werden, der Staatsanwalt wohl auch nicht, sonst hätte er Berufung eingelegt.
Er begründet seine Urteile in der Urteilsbegründung. Weitere Erläuterungen schuldet er keinem.


Und Richter haben tatsächlich das Recht auch "seltsame" urteile zu füllen, diese können in der nächsten Instanz überprüft werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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