Befangenheit bei Staatsanwälten?

15. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Paragraphenfreund
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Befangenheit bei Staatsanwälten?

Huhu zusammen,

meine erste Frage, bitte nicht zu streng sein: das Internet ist sich hier etwas uneins.

Beispiel: Max Mustermann ist Beschuldigter in einem Existenz-entscheidenden Strafverfahren. Leitender StA des zuständigen Ressorts ist Rudolf Rümpel. Rudolf hat Max in der Grundschule wöchentlich verprügelt und die letzten zwei Jahre bis zum Abi vor ihm auf den Boden gespuckt, weil Max versucht hat, ihm die Freundin auszuspannen. Heute ist 10 Jahre später. Ist das Pech oder kann Max noch etwas anderes unternehmen als seine Beerdigung zu organisieren?

VG
der Paragraphenfreund

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Paragraphenfreund):
Ist das Pech oder kann Max noch etwas anderes unternehmen als seine Beerdigung zu organisieren?

Nö, der kann noch einiges unternehmen.

Er könnte z.B. substantierte Argumente sammeln, welche tatsächlich auf eine Befangenheit hinweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Er kann sich nur an den Leiter der Staatsanwaltschaft wenden, und diesen bitten einen anderen Staatsanwalt mit der Ermittlung zu betrauen. Ein gerichtliches Ablehnungsverfahren, wie bei einem Richter ist, nicht möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
manuel2h
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist richtig, ein Staatsanwalt kann nicht im klassischen Sinne befangen sein, weil er eben nichts zu entscheiden hat, sondern nur der Richter.

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