Beförderungs Erschleichung und Vorbestraft. Was kann passieren?

28. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Beförderungs Erschleichung und Vorbestraft. Was kann passieren?

Hallo liebes Forum,

folgendes Anliegen habe ich. Gerade habe ich (zum 2. Mal) eine Vorladung der Polizei bekommen wegen Beförderungs Erschleichung in einem Fall. Im Dezember wurde ich ebenfalls beim unbewussten Schwarzfahren erwischt, da mein Vater an dem Tag gestorben ist und ich von der Arbeit einfach losgehetzt bin und dabei vergessen hatte den Fahrschein zu kaufen.
Diesbzeüglich wurde ich im Januar bereits einmal vorgeladen und habe dies der Polizei so auch geschildert.

Nun ist es passiert, dass ich in der Regel mein Ticket immer Online kaufe bevor ich in die Braunschweiger Bahn einsteige. Da gibt es explizit ein Portal für. An dem besagten Tag um 6:43 morgens ging dies nicht. Da ich nur 3 Stationen fahren musste und kein Bargeld dabei hatte bin ich zum Zugführer habe ihm dies geschildert und er ließ mich passieren. Kurz darauf kam eine Kontrolle und die mussten mich erfassen und teilten mir mit ich solle es mit der Verwaltung klären bzgl. des Ausfalles des Online Portals.

Dies tat ich dann am nächsten Tag worauf hin mir die Verwaltung mitteilte, es hätte kein Ausfall um die Zeit vorgelegen und ich hätte die 60 € zu bezahlen. Da ich wegen diese Sache jetzt keinen Anwalt einschalten wollte, habe ich einfach bezahlt.

Jetzt kam bzgl. des letzten Vorfalles wieder die besagte Vorladung.

Man muss jetzt natürlich dazu sagen das ich in der Vergangenheit mehrfach vorbestraft war,ausgerechnet wegen Betruges und dafür auch 2 1/2 Jahre hinter Gittern saß.
Seit meiner Entlassung vor 8 Jahren aber nichts weiter getan habe und ein sehr redliches Leben führe und mir natürlich auch sonst immer einen Fahrschein kaufe.
Der Kripo Beamte meinte damals bei der ersten Vernehmung das mir aufgrund dieser Vorstrafen, egal wie lange es her ist und egal ob ich seit dem was getan habe oder nicht schon was blühen könnte seitens der Staatsanwaltschaft. Jetzt habe ich natürlich Panik das aufgrund dieses erneuten Vorfalles mir noch schlimmeres Blühen könnte, denn auch wenn ich eine plausibele Begründung habe bin ich ein ehemals verurteilter Betrüger und denen glaubt man meißtenen zu Recht nicht.

Daher meine Frage an Sie, mit was kann ich jetzt rechnen und was soll ich am besten nächste Woche bei der Vorladung sagen. Ich bin gerade extrem Überfordert da sehr viel Panik in mir hoch kommt.

Vielen Dank vorab und
Grüße
hevald

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8 Antworten
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hevald hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
denn auch wenn ich eine plausibele Begründung habe


Der Ausfall eines Online-Portals ist keine plausible Begründung dafür ohne Ticket zu fahren, wenn diese auch auf andere Weise gekauft werden können. Man stelle sich vor, dass Online-Ticket-Portal der Deutschen Bahn fällt für 24 Stunden aus... mit der Folge, dass nun alle kostenlos fahren dürfen.

Zitat:
mit was kann ich jetzt rechnen


Gäbe es nur die 1. Sache, würde ich trotz der Vorstrafen mit einer Einstellung nach § 153 StPO rechnen, aufgrund der Umstände mit dem Tod des Vaters.

Durch die 2. Sache wird es vermutlich zu einer Geldstrafe kommen. Die Höhe ist kaum vorhersehbar. Die braunschweiger Justiz ist nicht gerade als die Mildeste im sonst recht moderaten Niedersachsen bekannt, aber ich denke mal mehr als 50 Tagessätze werden es keinesfalls (und auch die nur aufgrund der Vorstrafen). Möglicherweise lässt sich auch eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflage erreichen. Eine entsprechende Bitte darum kann man auch ruhig mit ins Protokoll bei der Polizei aufnehmen lassen (wenn man ohnehin hingehen und etwas aussagen will). Im allg. kommt ein "von Einsicht und Reue getragenes Geständnis" immer gut an.

Eine Einstellung wäre auch für das Führungszeugnis gut, denn wenn die Haftentlassung 8 Jahre her ist, ist es ja seit kurzem sauber gewesen. Eine Verurteilung, auch zu einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen, würde jedoch dafür sorgen, dass auch die ganzen alten Sachen (jedenfalls die Freiheitsstrafen und Geldstrafen über 90 TS) nun wieder für 3 Jahre (ab Urteilsdatum) im Führungszeugnis stehen, neben der neuen Geldstrafe. Bei einer Einstellung träte diese Folge nicht ein.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.03.2017 07:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Natürlich habe sie mit ihrem Beispiel der Deutschen Bahn recht. Ich war einfach zu blauäugig und diesbezüglich naiv.
Trotzdem drängt sich in mir die Angst auf für so etwas jetzt wieder eine Haftstrafe zu erhalten aufgrund meiner Vorstrafen und meine ganze Existenz die ich wieder aufgebaut habe zu zerstören.
Ich habe soeben mit den KP Beamten telefoniert und direkt einen Termin für morgen veranlasst indem ich einfach meine Schuld jetzt eingestehen werde ohne große Begründung zu nennen denn wie sie schon erwähnt habe ist dies ja nicht plausibel.
Ich weiß nur nicht was danach alles auf mich zukommt. Sollte ich mir denn einen Anwalt nehmen was meinen Sie?

Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ich weiß nur nicht was danach alles auf mich zukommt. Wieso? Haben Sie die Antwort von Streetworker nicht gelesen oder wo genau ist das Problem?
Sollte ich mir denn einen Anwalt nehmen was meinen Sie? Reine Geldverschwendung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von hevald
#5

Sehr geehrter Fragesteller,

natürlich lässt sich eine gerichtliche Entscheidung mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit nie genau vorhersagen. In dem von Ihnen geschilderten Fall halte ich mit Blick auf Ihre Vorstrafe eine geringe Geldstrafe unter 90 Tagessätzen für wahrscheinlich.

Ob Sie einen Rechtsanwalt in der Sache mandatieren wollen müssen Sie natürlich selbst entscheiden. Richtig ist, dass bei einer klaren Sachlage eine frühzeitige geständige Einlassung sinnvoll sein kann.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Trotzdem drängt sich in mir die Angst auf für so etwas jetzt wieder eine Haftstrafe zu erhalten


Das wird nicht passieren. Eine ohne Bewährung gleich 3mal nicht. Aber auch eine mit Bewährung nicht. Es wird -wie schon gesagt- schlechtestenfalls eine Geldstrafe geben

Ein Anwalt rechnet sich finanziell nicht in dieser Sache. Lediglich wenn aus beruflichen Gründen zwingend ein sauberes Führungszeugnis notwendig ist, also unbedingt eine Einstellung mit Auflage statt einer Verurteilung her müßte, sollte man das einen Anwalt machen lassen. Wobei der den Erfolg natürl. auch nicht garantieren kann.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.03.2017 14:31

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

Heute habe ich jetzt wegen der 1. Sache einen Strafbefehl in Höhe von 25 Tagessätzen a 40€ bekommen. Also 1000 Euro.

Zu meinen einkommensverhältnissen: ich verdiene derzeit 1770€ netto und zahle davon 560€ kindesunterhalt.

Kann ich bei meinen Vorstrafen eine Ratenzahlung beantragen und wäre diese erfolgreich bzw. In welcher Höhe würde diese ausfallen?

Vielen Dank nochmal für die Antworten.

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go460809-65
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Tagessatzhöhe scheint angemessen, also am besten den Strafbefehl wirksam werden lassen ( 1 Woche) und dann mit entsprechenden Einkommensnachweisen eine Ratenzahlung beantragen. Haben Sie denn auch das mit dem Tod ihres Vaters bei der Polizei angegeben? Ich hätte unter den Umständen trotz ihrer Vorstrafe eher eine Einstellung wegen geringer Schuld erwartet

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