Befragung wegen Fälschung beweiserheblicher Daten

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
donbillyray
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Befragung wegen Fälschung beweiserheblicher Daten

Hallo,

nehmen wir an jemand hätte heute eine Vorladung bekommen, als Zeuge bei der Polizei wegen des Vowurfs der
"Fälschung Beweiserheblicher Daten" vorzusprechen. Ist das dann sowas wie digitale Urkundenfälschung ohne Vermögensschaden?

Der jemand hat keine Ahnung was das bedeuten soll und weshlab er dort Erscheinen soll.
Kann man auch telefonisch bei der Polizei nachfragen um was es geht.
Und wenn man einen Familienangehörigen belasten sollte, kann man dann auch aufstehen und gehen.

Als Tatort ist "unbekannt" angegeben und der Zitraum ist mit vom 02.-19.12 angegeben.
Was soll das bedeuten? Soll das bedeuten die Tat wäre über 17 Tage non stop passiert oder an
den beiden Tagen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ist das dann sowas wie digitale Urkundenfälschung ohne Vermögensschaden?


Ja, kann man so sagen.

Zitat:
Kann man auch telefonisch bei der Polizei nachfragen um was es geht.


Fragen kann man alles. Ob man am Telefon eine Auskunft bekommt, ist die 2te Frage.

Zitat:
Und wenn man einen Familienangehörigen belasten sollte, kann man dann auch aufstehen und gehen.


Wo aufstehen? Am Telefon? :devil:

Aber ernsthaft: Bei der Polizei muss man grds. nicht aussagen. Man muss nicht einmal zu dem Termin erscheinen.

Erst auf Ladung von der Staatsanwaltschaft (oder vom Gericht) müßte man erscheinen und grds. auch aussagen. Wenn der Beschuldigte ein privilegierter Familienangehöriger ist, kann man das Zeugnis allerdings verweigern. Egal, ob man ihn belasten würde oder nicht. § 52 StPO .

Läuft das Verfahren offiziell (noch) gegen Unbekannt, kann man die Auskunft verweigern, wenn man sich selbst oder einen priviligierten Famlienangehörigen belasten müsste, § 55 StPO

Zitat:

Als Tatort ist "unbekannt" angegeben und der Zitraum ist mit vom 02.-19.12 angegeben.
Was soll das bedeuten?


Hellsehen können wir hier leider auch nicht. Hinsichtlich der Tatzeit hat die Tat halt innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden. Entweder nicht genau(er) bestimmbar, oder ggf. mehrfach.

Und "Tatort unbekannt" bedeutet, dass der Tatort unbekannt ist... :devil:

Zitat:
Soll das bedeuten die Tat wäre über 17 Tage non stop passiert


siehe oben


Zitat:
oder an den beiden Tagen?


Nein, dann stünde da nicht "vom 02. - (bis) 19.12." sondern "am 02. + (und) 19.12"

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