http://www.directupload.net/file/d/4436/29fc5egg_png.htm
http://www.directupload.net/file/d/4436/2hrimqzy_png.htm
Die obigen Bilder zeigen eine Örtlichkeit einmal in Originalfarben, das andere Bild ist nach entsprechenden Bereichen eingefärbt.
Für die eingefärbten Bereiche stellt sich mir jeweils die Frage nach der Befriedung im Sinne von §123 StGB
.
Befriedetes Besitztum nach §123 StGB
4. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 4. August 2016 | 00:06
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 999x hilfreich)
Befriedetes Besitztum nach §123 StGB
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. August 2016 | 16:17
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Wenn da keine Zäune sind, ist das IMO nicht befriedet. Damit steht einem gegen Eindringlinge "nur" ein Unterlassungsanspruch zu, aber kein strafrechtlicher Weg offen.
Und jetzt?
Schon
267.634
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten