Befriedetes Besitztum nach §123 StGB

4. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
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Befriedetes Besitztum nach §123 StGB

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1 Antwort
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#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wenn da keine Zäune sind, ist das IMO nicht befriedet. Damit steht einem gegen Eindringlinge "nur" ein Unterlassungsanspruch zu, aber kein strafrechtlicher Weg offen.

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