Begeht Vermieter Betrug?

19. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.08.2009 17:01:07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Begeht Vermieter Betrug?

Hallo alle zusammen!
Ich habe eine Frage: Wenn ein Vermieter wissentlich (angenommen, man könnte es beweisen) dem Mieter eine falsche Nebenkostenabrechnung zusendet, handelt es sich dann um Betrug bzw. versuchten Betrug? Und wenn der Mieter bereits gezahlt hat-ist es dann vollendeter Betrug?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn man (bzw. die Staatsanwaltschaft) den Vorsatz nachweisen könnte (kann mir nicht vorstellen, wie das gehen soll): Theoretisch JA.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Im Forum Mietrecht wäre diese Frage besser aufgehoben, denn der Vermieter muss die Kosten ja auch belegen. (Rechnungs-Einsicht usw.)

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#3
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Wieso sollte eine Frage nach der Strafbarkeit wegen Betruges im Mietrechtsforum besser aufgehoben sein?

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#4
 Von 
behördenwahn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also Grundsätzlich ist es so wenn nicht bezahlt wird ist ein versuchter Betrug. Wenn bezahlt worden ist es ein Betrug.

Sollte er zudem noch eine falsche Nebenkostenabrechnung zusenden ist das noch eine Urkundenfälschung

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#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

quote:

Wieso sollte eine Frage nach der Strafbarkeit wegen Betruges im Mietrechtsforum besser aufgehoben sein?



Im Mietrecht liegen die Voraussetzungen für Berechnungsgrundlagen.

Ein Vermieter kann bei der Nebenkostenabrechnung nur betrügen ,wenn er Posten erfindet, die (so) nicht existieren.
Und die Kosten sind im Zweifelsfall durch Belege nachzuweisen.
Deshalb können die Mietrecht-Spezis die Ausgangsposition für eine (Fehl)berechnung liefern.
Wenn der Vermieter keine Ausgabebelege liefern kann, sind insb. seine Dienstleister der Schwarzarbeit verdächtig.

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#6
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Sollte er zudem noch eine falsche Nebenkostenabrechnung zusenden ist das noch eine Urkundenfälschung...

Das ist ja nun auch Unsinn.

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#7
 Von 
behördenwahn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

...Sollte er zudem noch eine falsche Nebenkostenabrechnung zusenden ist das noch eine Urkundenfälschung...

Das ist ja nun auch Unsinn.


Was ist daran Unsinn? Eine Rechnung ist eine Urkunde und wenn er diese fälscht ist es eine Urkundenfälschung.

-----------------
""

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#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Mir scheint langsam, behördenwahn trollt hier nur herum (ergibt sich auch aus anderen Threads). Da hilft am besten: Ignorieren.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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