Eine Frage an die Experten, da ich mich in Sachen Strarecht nicht auskenne.
Folgendes: Ein Mieter beendet das Mietverhältnis, die SChlüssel werden übergeben und es sind unter anderem Schönheitsreparaturen noch zu erledigen. Der Mieter macht nicht alles, so dass dre Vermieter die noch ausstehenden Schönheitsreparaturen durchführen lässt. Nun ist es so, dass die Kaution, sagen wir mal 5000 Euro zurückbezahlt dabei aber 1000 Euro einbehält. Da aber die Klausel bzgl. den Schönheitsreparaturen unwirksam ist, fordert der Mieter die noch ausstehenden 1000 Euro zurück. Da die Sachlage jedoch nicht eindeutig ist, einigen sich beide Parteien, dass der Vermieter 500 Euro ausbezahlt, die anderen 500 Euro einbehält, und die Sache abgeschlossen ist. inklusive der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung.
Nach einem Jahr schreibt der Vermieter den Mieter an und fordert nochmals 250 Euro für noch ausstehende Nebenkosten, obwohl vereinbart wurde, dass die Sache als erledigt anzusehen war. Der Mieter schreibt dem Vermieter, dass er keinen Pfenning sehen wird, worauf dre Vermieter ein Mahnverfahren einleitet und anschliessend einen Gerichtsvollzieher einschaltet, da der Mieter nicht bezahlen möchte.
Begeht der Vermieter durch diesen Vertragsbruch eine Straftat ?
danke schon mal,
meharis
-- Editiert von meharis am 27.01.2005 21:08:50