Hi Leute,
ich habe mal eine kurze Frage, eine eigene Google-Suche und auch die Suchfunktion haben mir nicht die Erleuchtung gebracht.
Folgender Fall:
Ich lade Daten auf einen Server, die z.B. nach §184 StGB
verboten sind. Der Server steht allerdings im Ausland. Mache ich mich trotzdem (in Deutschland) strafbar?
Abwandlung:
Ich gründe eine Ltd britischen Rechts, diese lädt die Daten auf den britischen Server.
Faktisch lade immer noch ich, als Deutscher, von Deutschland aus die Daten hoch. Mache ich mich (in Deutschland) strafbar.
Irgendwie bin ich mir da gerade nicht sicher. Weil theoretisch, mache ich die Daten ja trotzdem zugänglich, aber für Daten auf einem britischen Server sollten ja auch britische Vorschriften gelten oder?
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Begehungsort bei Internetdelikt
19. Juni 2013
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Frage vom 19. Juni 2013 | 14:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Begehungsort bei Internetdelikt
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 19. Juni 2013 | 14:56
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
§ 184 betrifft ja eigentlich pornographische Schriften, die für Erwachsene im Inland nicht verboten sind und regelt nur, was mit denen nicht gemacht werden darf. Da kommt nur § 184 Abs. 1 Ziff. 9 in Betracht, wenn das im Ausland der eigene Server ist und wenn es im Ausland auch straflos ist. Wenn es Dateien sind, deren Besitz hier verboten ist, z.B. Kinderpornos, ist Tatort hier, weil der Besitz hier erfolgt.
Abwandlung: s. §§ 6
, 7 StGB
.
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#3
Antwort vom 19. Juni 2013 | 17:50
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
Abwandlung:
Ich gründe eine Ltd britischen Rechts, diese lädt die Daten auf den britischen Server.
Das ist irrelevant, da Straftaten von Menschen (natürlichen Personen) und nicht von Firmen (juristischen Personen) begangen werden.
Wenn der Deutsche Hans in Deutschland im Auftrag der samoanischen Gyygle Inc. Daten von einem französischen auf einen brasilianischen Server schiebt, bleibt der (besser: ein) Tatort trotzdem Deutschland.
Tatort ist nämlich jeder Ort, an dem der Taterfolg verwirklicht wird - beim Internet in der Regel also jeder dieser drei Orte:
1. Ort des Hochladens
2. Ort des Speicherns
3. Ort des Abrufens
Also selbst wenn Hans das o.a. in Spanien gemacht hat, hätte er sich in Deutschland strafbar gemacht, sofern die Daten danach von Deutschland aus abrufbar sind.
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