Begehungsort bei Internetdelikt

19. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Riesen Ralf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Begehungsort bei Internetdelikt

Hi Leute,
ich habe mal eine kurze Frage, eine eigene Google-Suche und auch die Suchfunktion haben mir nicht die Erleuchtung gebracht.

Folgender Fall:
Ich lade Daten auf einen Server, die z.B. nach §184 StGB verboten sind. Der Server steht allerdings im Ausland. Mache ich mich trotzdem (in Deutschland) strafbar?

Abwandlung:
Ich gründe eine Ltd britischen Rechts, diese lädt die Daten auf den britischen Server.
Faktisch lade immer noch ich, als Deutscher, von Deutschland aus die Daten hoch. Mache ich mich (in Deutschland) strafbar.

Irgendwie bin ich mir da gerade nicht sicher. Weil theoretisch, mache ich die Daten ja trotzdem zugänglich, aber für Daten auf einem britischen Server sollten ja auch britische Vorschriften gelten oder?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

§ 184 betrifft ja eigentlich pornographische Schriften, die für Erwachsene im Inland nicht verboten sind und regelt nur, was mit denen nicht gemacht werden darf. Da kommt nur § 184 Abs. 1 Ziff. 9 in Betracht, wenn das im Ausland der eigene Server ist und wenn es im Ausland auch straflos ist. Wenn es Dateien sind, deren Besitz hier verboten ist, z.B. Kinderpornos, ist Tatort hier, weil der Besitz hier erfolgt.

Abwandlung: s. §§ 6 , 7 StGB .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Abwandlung:
Ich gründe eine Ltd britischen Rechts, diese lädt die Daten auf den britischen Server.


Das ist irrelevant, da Straftaten von Menschen (natürlichen Personen) und nicht von Firmen (juristischen Personen) begangen werden.

Wenn der Deutsche Hans in Deutschland im Auftrag der samoanischen Gyygle Inc. Daten von einem französischen auf einen brasilianischen Server schiebt, bleibt der (besser: ein) Tatort trotzdem Deutschland.

Tatort ist nämlich jeder Ort, an dem der Taterfolg verwirklicht wird - beim Internet in der Regel also jeder dieser drei Orte:

1. Ort des Hochladens
2. Ort des Speicherns
3. Ort des Abrufens

Also selbst wenn Hans das o.a. in Spanien gemacht hat, hätte er sich in Deutschland strafbar gemacht, sofern die Daten danach von Deutschland aus abrufbar sind.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.970 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen