Hallo,
wenn jemand in der Schweiz eine Tat begeht, die nach deutschem Strafrecht Begünstigung (§ 257) ist, ist er dann deutsches Strafrecht anwendbar ?
Nach § 7 StGB
muss die Tat am Tatort mit Strafe bedroht sein:
Im Schweizerischen StGB gibt es Begünstigung, die jedoch nach deutschem Recht Strafvereitelung § 258 ist. Und es gibt Hehlerei, die nach deutschem Strafrecht auch Hehlerei § 259 ist.
Gibt es einen Tatbestand in der Schweiz, der die Begünstigung § 257 unter Strafe stellt ? Und wenn nicht, ist dann deutsches Strafrecht nicht anwendbar oder kann man sagen, die Hehlerei umfasst in der Schweiz auch die Begünstigung ?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
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Begünstigung in der Schweiz
14. Oktober 2009
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Frage vom 14. Oktober 2009 | 15:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Begünstigung in der Schweiz
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2009 | 16:27
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
oder kann man sagen, die Hehlerei umfasst in der Schweiz auch die Begünstigung
Nein, jedenfalls nicht generell.
quote:
Gibt es einen Tatbestand in der Schweiz, der die Begünstigung § 257 unter Strafe stellt ?
Ich habe keinen gefunden.
quote:
ist dann deutsches Strafrecht nicht anwendbar
Vermutlich. Entscheidend ist aber nicht allein der Ort der Begehung der Tat, sondern auch der Ort, an dem der Taterfolg möglicherweise eintritt. War das z.B. Deutschland, wäre wieder deutsches StGB anwendbar.
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