Hoffe ich kann hier Antworten bekommen...
Ich kenne jemanden (Jens), der letztes Jahr ein gestohlenes Telefon gekauft (Ohne sein Wissen).Später hat er es weiterverkauft.
Nun kam raus das diese Diebe, die Jens nicht kennt, ziehmlich dick im 'Geschäft' sind.
Also wurde er als Zeuge vorgeladen (Gericht)und wurde befragt wo das Telefon herkäme. Er nannte Vornahmen und Telefonnummer das 'Verkäufers'.
Nun zum Problem. Der Verkäufer wurde nun ermittelt. Leider(!) weiß der Verkäufer wo Jens wohnt und hat ihm ein Besuch 'abgestattet'.
Der Verkäufer sollte besser nicht erfahren das jens die Telefonnummer von ihm rausgegeben hat!
Meine Frage ist nun gibt die Kripo oder der Richter solche Informationen Preis?
Oder blebt die Aussage in den Händer der Polizei?
Kann ich evt soetwas verlangen?
Danke im vorauss
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Behandlung von Aussagen vor Gericht
14. Juni 2011
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Frage vom 14. Juni 2011 | 21:09
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Behandlung von Aussagen vor Gericht
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#1
Antwort vom 14. Juni 2011 | 21:57
Von
Status: Weiser (17785 Beiträge, 8026x hilfreich)
"Leider(!) weiß der Verkäufer wo Jens wohnt und hat ihm ein Besuch 'abgestattet'."
Haben die beiden Kaffee zusammen getrunken oder was genau ist bei dem Besuch passiert?
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#2
Antwort vom 14. Juni 2011 | 22:26
Von
Status: Unbeschreiblich (30192 Beiträge, 9444x hilfreich)
quote:
Kann ich evt soetwas verlangen?
Warum solltest Du in Bezug auf "Jens , den Du kennst " etwas "verlangen" können?

Aber im Ernst: Nein, Du, Jens, kannst das nicht erfolgversprechend erbitten oder gar verlangen.
quote:
Meine Frage ist nun gibt die Kripo oder der Richter solche Informationen Preis?
Wenn der Verkäufer die Tat bestreitet, wird er mit Deiner Aussage konfrontiert werden. Sollte es eine gerichtliche Hauptverhandlung gegen den VK geben, müßtest Du dort auch als Zeuge aussagen.
Darüber hinaus ist Deine Aussage natürl. Teil der Ermittlungsakte gegen den VK, in welche er mit anwaltlicher Hilfe Einsicht nehmen kann.
quote:
was genau ist bei dem Besuch passiert?
Gute Frage
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#3
Antwort vom 14. Juni 2011 | 23:25
Von
Status: Unbeschreiblich (30192 Beiträge, 9444x hilfreich)
Nicht so schüchtern
Warum hast Du Deine letzte Antwort denn wieder gelöscht, bevor sie jemand lesen konnte?
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