Behördliches Führungszeugnis - Durch die Spende bin ich doch nicht verurteilt?

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
tempo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Behördliches Führungszeugnis - Durch die Spende bin ich doch nicht verurteilt?

Hallo Community,
folgende Situation (ich habe bereits schonmal eine Frage in dem Zusammenhang gestellt):

quote:
Hallo liebe Community,
Ich weiß Ihr hört diese Frage nun bestimmt sehr oft und es tut mir leid Euch damit nocheinmal zu nerven .
Aber aufgrund, dass ich vergangenen Freitag eine zusage auf meine Berwerbung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit bekommen habe, habe ich nun Angst das es an meinem Führungszeugnis scheitert.
Ich habe mir vor 2 jahren eine Jugendsünde erlaubt. Bin mit dem PKW eines Freundes gefahren (damit er nicht volltrunken fährt) und habe am ende der Fahrt einen Gartenzaun mitgenommen... Vor Gericht war ich schon. Der richter ordnete mir nur eine Spende in höhe von 550 € angemessen an meinem Gehalt an. Keine Sperre für den Führerschein oder ähnliches.
Ist dieser vorfall nun im Führungszeugnis aufzufinden?
Bin sonst nie Straffällig oder auffällig gewesen.

Ich hocke so auf Kohlen wegen der Bewerbung ...

Vielen Dank für die Hilfe



So mein Führungszeugnis war ohne Eintrag.
Vllt nochmal zur Verdeutlichung:
Ich habe vor gericht alles gestanden, war einsichtig, war beim jugendgerichtshelfer termin etc war zu dem Zeitpunkt 17 Jahre...
Am Ende der Verhandlung hat der Richter zu mir Gesagt das ich nun eine Spende in höhe von 550 euro (angepasst an mein damaliges azubigehalt) an eine gemmeinnützige Organisation Zahlen solle. Habe vor ort direkt den überweißungsschein bekommen. Habe seitdem niewieder etwas vom Gericht gehört.

Den Job als Servicekraft für Schutz und Sicherheit habe ich gestern in einer der renomiertesten und größten Sicherheitsfirma begonnen. Heute haben wir erfahren das von uns noch ein Behördliches Führungszeugnis verlangt wird, da wir Waffenschein etc machen.
Nun habe ich Angst das dies im FZ auftaucht und ich desshalb meinen jetzigen Traumberuf zerstört!

Durch die Spende bin ich doch nicht verurteilt?

In unserer Dienstanweißung steht folgendes:

quote:

2. Allgemeine Lebensführung
Sicherheitsmnitarbeiter müssen vertrauenswürdig und zuverlässig sein.

Als nicht vertrauenswürdig und nicht zuverlässig sind z.B. Personen zu beurteilen, die bereits vorbestraft sind, alkohol-, drogen-, arzneimittelabhängig oder überschuldet sind.


Ich will mich hier nochmal absichern, da ich morgen die geschichte meinem Ausbilder erzählen möchte um mit offenen Karten zu Spielen und nicht andauernd auf Kohlen sitzen zu müssen mit der ungewissheit gekündigt zu werden.

Vielen Vielen Dank für eure Hilfe!

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Vorab: Auch Ihr "behördliches Führungszeugnis" ist ohne Eintrag.

Das Verfahren wurde ja vermutlich nach § 47 , Abs. 1, Nr. 3 iVm. § 45 Abs. 3 Satz 1 JGG eingestellt. Sie sind daher nicht vorbestraft. Die Sache steht weder im Führungszeugnis noch im BZR. Allerdings wird diese Einstellungsform nach § 60, Abs. 1, Nr. 7 BZRG im Erziehungsregister eingetragen und gem. § 61, Abs. 1, Nr. 5 den für waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse zuständigen Behörden mitgeteilt (von wegen Waffenschein). Ob diese Eintragung im Einzelfall ausreicht, Ihnen die Erteilung des Waffenscheins zu verweigern ist jedoch natürlich eine gesonderte Entscheidung.



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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert am 02.09.2009 20:10

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