Hallo an alle!
Ich habe mal eine Frage zum "Behördlichem Führungszeugnis".
Bin 2007 zu 120 Sozialstunden vom Jugendgericht verurteilt worden (wg. angeblichen Widerstand gegen die Staatsgewalt). Ich habe die Sozialstunden selbstverständlich ordnungsgemäß abgearbeitet. Nun meine Frage, steht diese Verurteilung in diesem "Behördlichem Führungszeugnis"?
Ich danke für die Antworten!
Muffin86
Behördliches Führungszeugnis - Sozialstunden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist diese Verurteilung im Behördlichen Führungszeugnis ersichtlich. Sie können dies austesten, indem Sie dierekt beim Bundesamt für Justiz Antrag stellen auf Einsichtnahme gem. § 30 Abs. 5 S. 2 BZRG
beim zuständigen Amtsgericht, die Sie dann nach Benachrichtung selber vornehmen müssen und keine Kopie annfertigen dürfen. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Gehen Sie auch davon aus, dass polizeiliche Ermittlungsakten grundsätzlich nie getilgt werden, eher verschlampt, und dass auch nach 20 Jahren im Rahmen einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" jede Tippse bei einer Gemeinde über Ihr "Vorleben" Bescheid erhalten kann. Auch wenn die Strafe schon längst getilgt ist oder Sie vor 20 Jahren einem Polizeischüler nicht respektvoll begeneten, selbst wenn dieser gar nicht als Polizeibeamter übernommen wurde...
Wie nennt man so etwas = Polizeistaat? Oder wie.... mir fällt das richtige Wort im Moment nicht ein.... ;-)
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Hi,
die Auskunft von bulde ist falsch. Nach dem JGG verhängte Sozialstunden stehen nicht im FZ, sei es normal oder behördlich, und auch nicht im BZR, sondern nur im Erziehungsregister. In das ER haben nur die in § 61 BZRG
genannten Stellen Einsicht.
Gruß vom mümmel
quote:
die Auskunft von bulde ist falsch.
So ist es...
[color=red]Gehen Sie auch davon aus, dass polizeiliche Ermittlungsakten grundsätzlich nie getilgt werden, eher verschlampt, und dass auch nach 20 Jahren im Rahmen einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" jede Tippse bei einer Gemeinde über Ihr "Vorleben" Bescheid erhalten kann. Auch wenn die Strafe schon längst getilgt ist oder Sie vor 20 Jahren einem Polizeischüler nicht respektvoll begeneten, selbst wenn dieser gar nicht als Polizeibeamter übernommen wurde...[/color]
Leider schreibt die Realität und das Leben andere Bücher.... und das was hier geschildert wird kommt meinen persönlichen Erfahrungen beruflich und privat sehr nahe!
Ein nette Episode:
Ich habe mit 18 an der Tanke in HH so ein "kaugummi knatschenden Polizei Cowboy mit Waffe " getroffen...
der ging mir mit seiner Art dermaßen auf die Ei.... das ich mich wie bei Bonanza vor Ihn gestellt habe und gerufen habe: Ey Fremder... zieh! Meine Freundin hat sich kaputt gelacht - der Cowboy ist mit rotem Kopf davon gezogen. Soviel zum Thema Respekt.
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