Behördliches Führungszeugnis - Sozialstunden

4. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Muffin86
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Behördliches Führungszeugnis - Sozialstunden

Hallo an alle!
Ich habe mal eine Frage zum "Behördlichem Führungszeugnis".
Bin 2007 zu 120 Sozialstunden vom Jugendgericht verurteilt worden (wg. angeblichen Widerstand gegen die Staatsgewalt). Ich habe die Sozialstunden selbstverständlich ordnungsgemäß abgearbeitet. Nun meine Frage, steht diese Verurteilung in diesem "Behördlichem Führungszeugnis"?
Ich danke für die Antworten!

Muffin86

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist diese Verurteilung im Behördlichen Führungszeugnis ersichtlich. Sie können dies austesten, indem Sie dierekt beim Bundesamt für Justiz Antrag stellen auf Einsichtnahme gem. § 30 Abs. 5 S. 2 BZRG beim zuständigen Amtsgericht, die Sie dann nach Benachrichtung selber vornehmen müssen und keine Kopie annfertigen dürfen. Das Verfahren ist gebührenfrei.

Gehen Sie auch davon aus, dass polizeiliche Ermittlungsakten grundsätzlich nie getilgt werden, eher verschlampt, und dass auch nach 20 Jahren im Rahmen einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" jede Tippse bei einer Gemeinde über Ihr "Vorleben" Bescheid erhalten kann. Auch wenn die Strafe schon längst getilgt ist oder Sie vor 20 Jahren einem Polizeischüler nicht respektvoll begeneten, selbst wenn dieser gar nicht als Polizeibeamter übernommen wurde...

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#2
 Von 
mofa2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie nennt man so etwas = Polizeistaat? Oder wie.... mir fällt das richtige Wort im Moment nicht ein.... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

die Auskunft von bulde ist falsch. Nach dem JGG verhängte Sozialstunden stehen nicht im FZ, sei es normal oder behördlich, und auch nicht im BZR, sondern nur im Erziehungsregister. In das ER haben nur die in § 61 BZRG genannten Stellen Einsicht.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
die Auskunft von bulde ist falsch.


So ist es...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mofa2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

[color=red]Gehen Sie auch davon aus, dass polizeiliche Ermittlungsakten grundsätzlich nie getilgt werden, eher verschlampt, und dass auch nach 20 Jahren im Rahmen einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" jede Tippse bei einer Gemeinde über Ihr "Vorleben" Bescheid erhalten kann. Auch wenn die Strafe schon längst getilgt ist oder Sie vor 20 Jahren einem Polizeischüler nicht respektvoll begeneten, selbst wenn dieser gar nicht als Polizeibeamter übernommen wurde...[/color]


Leider schreibt die Realität und das Leben andere Bücher.... und das was hier geschildert wird kommt meinen persönlichen Erfahrungen beruflich und privat sehr nahe!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mofa2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Ein nette Episode:

Ich habe mit 18 an der Tanke in HH so ein "kaugummi knatschenden Polizei Cowboy mit Waffe " getroffen...
der ging mir mit seiner Art dermaßen auf die Ei.... das ich mich wie bei Bonanza vor Ihn gestellt habe und gerufen habe: Ey Fremder... zieh! Meine Freundin hat sich kaputt gelacht - der Cowboy ist mit rotem Kopf davon gezogen. Soviel zum Thema Respekt.

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