Hallo.
In meinem Fall muss ich wohl etwas weiter ausholen, habe auch schon intensiv Google mit meiner Frage belästigt, jedoch keine passende Antwort gefunden.
Ich wurde im Februar 2010 (ca.; war damals 16 Jahre alt) zu einem Verhör bei der Polizei geladen, in dem es um eine Sachbeschädigung vom August 2009 ging.
Nach Geständnis wurde die Anzeige von den Betroffenen zurückgezogen und das Finanzielle privat geregelt. Ich musste lediglich ca. 30 Stunden (4 1/2 Tage) gemeinnützige Arbeit (damals Hausmeistertätigkeit in einem Pflegeheim) verrichten. Der Polizeibeamte damals sagte mir, dass das keinen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich zieht.
Im März 2012 (18 Jahre alt) bin ich betrunken Auto gefahren, zu Schaden kam dabei (bis auf mein Auto und ich) niemand. Wurde zu 60 Tagessätzen und 11 Monaten Führerscheinsperre verurteilt.
Im März 2016 werde ich die Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege abschließen, und wie ich heute erfahren habe, ist für die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung ein behördliches Führungszeugnis nötig.
Daher meine Frage: Wie meinte der Polizeibeamte damals (2010) seine Aussage, dass kein Eintrag ins Führungszeugnis gemacht wird? Bezog er sich nur auf das "Normale" oder auch auf das behördliche?
Denn: Wenn die Sachbeschädigung nicht im behördlichen Führungszeugnis erfasst wurde, wird auch die Trunkenheitsfahrt nicht darin erfasst, da unter 90 Tagessätze. Wenn jedoch die Sachbeschädigung drin steht, wird auch die Alkoholfahrt drin stehen, das hab ich richtig verstanden, oder?
Von Moralpredigten bitte ich hier abzusehen, habe aus meinen Fehlern gelernt und seit dem Autounfall auch nichts getrunken, kann ich sogar, zumindest für das Jahr nach dem Unfall, schriftlich beweisen, weil ich vor der MPU für ein Jahr zum Urinscreening ging. MPU wurde beim ersten mal bestanden und seit Juni 2013 hab ich meinen Führerschein wieder.
Die Frage mit dem Eintrag beschäftigt mich jedoch sehr, auch weil ich in anderen Foren gelesen habe, dass ich mit einem Eintrag im behördlichen Führungszeugnis das Krankenpflegeexamen vergessen kann. Wäre für mich fatal, weil das mein absoluter Traumberuf ist und ich noch nie so viel Spaß an der Arbeit hatte wie in dem Beruf.
Vielen Dank für die Antworten!!!
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Behördliches Führungszeugnis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankenpflegeexamen-Zulassung-trotz-Eintrag-im-FZ---f39272.html
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quote:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankenpflegeexamen-Zulassung-trotz-Eintrag-im-FZ---f39272.html
Schonmal echt super, vielen Dank!!!
Beantwortet allerdings nicht die Frage, ob die Vorfälle nun im behördlichen Führungszeugnis stehen oder nicht...
Oder meint der Link, dass ich, da die Vorfälle "nicht im direkten Zusammenhang" mit der Berufsausübung stehen, wie es auch bei mir der Fall ist, nichts zu befürchten habe?
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quote:
Beantwortet allerdings nicht die Frage, ob die Vorfälle nun im behördlichen Führungszeugnis stehen oder nicht...
Sind vermerkt!
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Oder meint der Link, dass ich, da die Vorfälle "nicht im direkten Zusammenhang" mit der Berufsausübung stehen, wie es auch bei mir der Fall ist, nichts zu befürchten habe?
So ist es!
Sie sollten sich also keine großen Gedanken machen, sondern sich auf den hoffentlich erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung in 2016 vorbereiten.
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe, hab mich total verrückt gemacht...
Hoffe, dass nun doch alles klappt
Sind vermerkt!
Das ist falsch. Strafe Nr. 1 ist nicht vermerkt, da es gar keine Strafe war, sondern eine Weisung oder ein Zuchtmittel gemäß JGG - derlei steht nie
im Führungszeugnis und auch nicht im BZR. Und Strafe Nr. 2 steht nicht im FZ, weil sie unter 91 Tagessätzen ist und es sich um die einzige Verurteilung handelt, die im BZR steht - Verurteilung Nr. 1 steht da ja nicht. Und dies gilt für das normale genau wie für das behördliche FZ.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Wäre natürlich noch besser!
Hab heute mal mit meinem Schulleiter geredet und ihm alles gesagt, einfach damit er nicht aus allen Wolken fällt nächstes Jahr. Letztendlich ist es ja nicht er, der die Entscheidung fällt sondern das RP. Aber er meinte, dass nur das Führungszeugnis Belegart N verlangt wird, und dass er sich nicht vorstellen kann, dass die Sache Konsequenzen hat.
Vielen vielen Dank an euch, wart mir eine große Hilfe :-)
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