Behördliches Führungszeugnis

3. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
moha_1006
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Behördliches Führungszeugnis

Hallo.

In meinem Fall muss ich wohl etwas weiter ausholen, habe auch schon intensiv Google mit meiner Frage belästigt, jedoch keine passende Antwort gefunden.

Ich wurde im Februar 2010 (ca.; war damals 16 Jahre alt) zu einem Verhör bei der Polizei geladen, in dem es um eine Sachbeschädigung vom August 2009 ging.
Nach Geständnis wurde die Anzeige von den Betroffenen zurückgezogen und das Finanzielle privat geregelt. Ich musste lediglich ca. 30 Stunden (4 1/2 Tage) gemeinnützige Arbeit (damals Hausmeistertätigkeit in einem Pflegeheim) verrichten. Der Polizeibeamte damals sagte mir, dass das keinen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich zieht.
Im März 2012 (18 Jahre alt) bin ich betrunken Auto gefahren, zu Schaden kam dabei (bis auf mein Auto und ich) niemand. Wurde zu 60 Tagessätzen und 11 Monaten Führerscheinsperre verurteilt.
Im März 2016 werde ich die Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege abschließen, und wie ich heute erfahren habe, ist für die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung ein behördliches Führungszeugnis nötig.
Daher meine Frage: Wie meinte der Polizeibeamte damals (2010) seine Aussage, dass kein Eintrag ins Führungszeugnis gemacht wird? Bezog er sich nur auf das "Normale" oder auch auf das behördliche?
Denn: Wenn die Sachbeschädigung nicht im behördlichen Führungszeugnis erfasst wurde, wird auch die Trunkenheitsfahrt nicht darin erfasst, da unter 90 Tagessätze. Wenn jedoch die Sachbeschädigung drin steht, wird auch die Alkoholfahrt drin stehen, das hab ich richtig verstanden, oder?

Von Moralpredigten bitte ich hier abzusehen, habe aus meinen Fehlern gelernt und seit dem Autounfall auch nichts getrunken, kann ich sogar, zumindest für das Jahr nach dem Unfall, schriftlich beweisen, weil ich vor der MPU für ein Jahr zum Urinscreening ging. MPU wurde beim ersten mal bestanden und seit Juni 2013 hab ich meinen Führerschein wieder.
Die Frage mit dem Eintrag beschäftigt mich jedoch sehr, auch weil ich in anderen Foren gelesen habe, dass ich mit einem Eintrag im behördlichen Führungszeugnis das Krankenpflegeexamen vergessen kann. Wäre für mich fatal, weil das mein absoluter Traumberuf ist und ich noch nie so viel Spaß an der Arbeit hatte wie in dem Beruf.

Vielen Dank für die Antworten!!!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3494x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankenpflegeexamen-Zulassung-trotz-Eintrag-im-FZ---f39272.html

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
moha_1006
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankenpflegeexamen-Zulassung-trotz-Eintrag-im-FZ---f39272.html



Schonmal echt super, vielen Dank!!!
Beantwortet allerdings nicht die Frage, ob die Vorfälle nun im behördlichen Führungszeugnis stehen oder nicht...
Oder meint der Link, dass ich, da die Vorfälle "nicht im direkten Zusammenhang" mit der Berufsausübung stehen, wie es auch bei mir der Fall ist, nichts zu befürchten habe?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3494x hilfreich)

quote:
Beantwortet allerdings nicht die Frage, ob die Vorfälle nun im behördlichen Führungszeugnis stehen oder nicht...


Sind vermerkt!


quote:
Oder meint der Link, dass ich, da die Vorfälle "nicht im direkten Zusammenhang" mit der Berufsausübung stehen, wie es auch bei mir der Fall ist, nichts zu befürchten habe?


So ist es!


Sie sollten sich also keine großen Gedanken machen, sondern sich auf den hoffentlich erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung in 2016 vorbereiten.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
moha_1006
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Hilfe, hab mich total verrückt gemacht...
Hoffe, dass nun doch alles klappt :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33936 Beiträge, 17629x hilfreich)

Sind vermerkt! Das ist falsch. Strafe Nr. 1 ist nicht vermerkt, da es gar keine Strafe war, sondern eine Weisung oder ein Zuchtmittel gemäß JGG - derlei steht nie im Führungszeugnis und auch nicht im BZR. Und Strafe Nr. 2 steht nicht im FZ, weil sie unter 91 Tagessätzen ist und es sich um die einzige Verurteilung handelt, die im BZR steht - Verurteilung Nr. 1 steht da ja nicht. Und dies gilt für das normale genau wie für das behördliche FZ.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
moha_1006
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Wäre natürlich noch besser!
Hab heute mal mit meinem Schulleiter geredet und ihm alles gesagt, einfach damit er nicht aus allen Wolken fällt nächstes Jahr. Letztendlich ist es ja nicht er, der die Entscheidung fällt sondern das RP. Aber er meinte, dass nur das Führungszeugnis Belegart N verlangt wird, und dass er sich nicht vorstellen kann, dass die Sache Konsequenzen hat.
Vielen vielen Dank an euch, wart mir eine große Hilfe :-)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.297 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.585 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen