Bei Anzeigeerstattung gelogen.

26. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)
Bei Anzeigeerstattung gelogen.

Hallo ich habe eine Frage.

Die Geschiedene meines Mannes hat mich bei der Polizei angezeigt, ich würde sie beleidigen und üble Nachrede betreiben. Ich hätte ihr einen Brief geschrieben und in das Brieffenster "Lügenbaronin" geschrieben, also für jeden ersichtlich. Unabhängig davon, daß ich solch ein Schreiben nicht verfaßt habe, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren auch eingestellt, hat sie bei ihrer Anzeige glatt gelogen. Sie hat z.B. angegeben, daß sie seit November 99 von ihrem Ehemann getrennt lebt, obwohl sie -weil es Streitpunkt während der Ehescheidung war- gegenüber dem Gericht eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, daß die Trennung am 03.01.01 erfolgte (was auch bloß nicht stimmte, aber egal), die EV ist nunmal da.

Den November 99 hat sie angegeben, um der Polizei folgendes deutlich zu machen, so steht es auch in der Anzeige; "Ich möchte nur, daß das endlich aufhört". So nach dem Motto, seit drei Jahren ....

(Ich schwöre beim Leben meiner Kinder, daß ich mit dieser Frau noch nie ein Wort gewechselt, sie angerufen, ihr geschrieben oder ähnliches habe. Dies schon vor dem Hintergrund, daß ich ein sehr tiefes Rechtsempfinden habe und das, was diese Frau sich während der Scheidung einfallen lassen hat, von mir schlicht nicht nachvollzogen werden kann. Ein Beispiel: Ich habe sie einmal vor Gericht gesehen, da ist sie "zusammengebrochen", als wir im Beisein des Anwaltes meines Mannes in den Gerichtsflur kamen und hat das Gericht dringend ersucht, "den gewalttätigen Kerl" aus diesem Haus zu entfernen. Sie fürchte um ihr Leben." Und hatte Erfolg damit. Mir hat sie dann beim Hinausgehen mit einem "Lächeln" (war eher ein Grinsen) einen Stinkefinger gezeigt, getreu dem Motto: Na geht doch!)

Nun weiter zur Sache:

Im Anschluß an die o.g. Ladung habe ich erfahren, daß sie den Brief, den ich angeblich geschrieben haben soll, vor der Anzeigeerstattung mit Begleitschreiben an zwei Anwälte per Telefax gesandt hat (hier in unseren Wohnort, wir leben mittelerweile 300 km von dieser Person entfernt-offensichtlich noch nicht weit genug). "An Herrn Rechtsanwalt NN -persönlich ganz vertaulich anbei ein Brief von ihre Mitarbeiterin, ..... Ich möchte Sie informieren, daß Ihre Mitarbeiterin primitife Briefe verschickt" (Die Fehler sind zitiert)

Ich bin nicht Mitarbeiterin dieses Anwaltes, dieser hat meinen Ehemann aber mal vertreten.

Der zweite Brief ging an den jetzigen Anwalt meines Mannes.

Die Verbreitung dieses Briefes durch sie selbst hat sie bei der Anzeigeerstattung selbstverständlich verschwiegen.

Ich habe dazu eine Frage:

Hat sie sich bei Ihrer Strafanzeige gegen mich selbst strafbar gemacht, indem sie 1. falsche Angaben gemacht hat, 2. wesentliche Dinge (nämlich die Verbreitung dieses Schreibens in Deutschland durch sie selbst) einfach verschwiegen hat? Weil so schlimm kann die üble Nachrede ja wohl nicht gewesen sein, wenn sie den Brief selbst verbreitet, oder? Wäre sie es nicht gewesen, hätte doch ev. nur der Briefträger diese Anrede gelesen, wenn der Brief denn mit der Post zu ihr gelangt ist.

Dies ist für mich wichtig, da sie ständig, und ich meine ständig, Strafanzeigen gegen uns stellt und hinterher immer anruft und nachfragt, ob es uns noch gut geht. Klingt makaber, oder? Ist aber schlichte Tatsache.

Vielen Dank für Eure Antworten.

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Hallo.

Die "Verbreitung" muß sie nicht angeben.

Wenn sie Sie fälschlicherweise, und wider besseren Wissens bei der Polizei einer Straftat bezichtigt hat, erfüllt dies den Tatbestand der "falschen Verdächtigung" [§ 164 StGB ]
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.


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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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