Bei Bewährung ins Ausland

14. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
GFP
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Bewährung ins Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es bei einer Haftstrafe von 6 Monaten zu zwei Jahren auf Bewährung mögich ins Ausland zu ziehen? (EU und nicht EU).

Wird bei Auflagenverstoß im Ausland ebenfalls die Bewährung wiederrufen?

Auflagen sind: Zahlung and gemeinützige Einrichtung und Anzeige des Wohnortswechsels bei Gericht innerhalb von 2 Wochen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

Sie können ins Ausland ziehen (EU und andere Staaten). Das müssen Sie dem Gericht natürlich mitteilen. Die Zahlung an die gemeinnützige Einrichtung ist trotzdem zu entrichten.
Was die Frage nach den Auslandsstraftaten anbelangt, so kann ich das nicht exakt beantworten. Tendenziell dürfte eine Auslandsstraftat eher nicht zum Widerruf der Bew. führen.

Gruß vom mümmel

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