Hallo,
Ich wurde vor einigen Tagen bei einem Ladendiebstahl erwischt,und Gott sei Dank verzichtete der Ladenbesitzer auf eine Anzeige.Ich habe nur den Artikel dann bezahlt und die Regresskosten.
Der Detektiv machte nur immer so Bemerkungen von wegen Hausdurchsuchung usw.
Jetzt meine Frage :
Wenn der Ladenbesitzer auf eine Strafanzeige verzichtet hat,kann mir dann im nachhinein noch etwas passieren ? Ich habe keine Vorstrafe sprich keinen Eintrag ins Führungszeugnis,aber ich denke das die Sache damit erledigt sein müsste oder ?
Mann sagt ja auch "Wo kein Kläger,da kein Richter"
Aufjedenfall war es mir eine lehre,und ich werde sowas nie wieder tun.
Wäre nett wenn mir jemand eine Antwort darauf geben könnte.
Vielen Dank im Voraus
Bei Diebstahl erwischt....
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



quote:Korrekt.
Mann sagt ja auch "Wo kein Kläger,da kein Richter"
quote:Was meinen Sie damit?
Der Detektiv machte nur immer so Bemerkungen von wegen Hausdurchsuchung usw.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
--- editiert vom Admin
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Hallo,
Er glaubte mir nicht das ich dies nicht schon öfter gemacht habe,und darum meinte er ich soll was zugeben ansonsten ruft er die Polizei und die machen eine Hausdurchsuchung.
Es ist ja nicht so das ich etwas zu verbergen hätte zu Hause,aber sowas ist nunmal eine unangenehme sache und das muss ich nicht gerade haben.Darum wollte ich nur wissen wenn der Ladenbesitzer auf eine Strafanzeige verzichtet hat,mir dennoch im nachhinein doch noch was passieren kann ?
Vorallem wie wäre das denn möglich gewesen mit der Hausdurchsuchung ? Für sowas braucht man doch einen Durchsuchungsbefehl,und so einfach geht das ja sicher nicht das jeder Polizist deine Wohnung durchsuchen darf.
Also ich hoffe jetzt mal das die Sache ein gutes Ende für mich genommen hat und ich nichts mehr zu erwarten habe...
Vielen dank
Hi,
also, wie KM schon schrieb, wäre eine HD nach einem Ladendiebstahl eher ungewöhnlich, aber es geht schon, und zwar auch ohne Durchsuchungsbefehl. Die Polizei wird nicht warten, bis das bei Ihnen möglicherweise vorhandene Diebsgut beiseitegeschafft wird. Das heißt dann "Gefahr im Verzug" und der Durchsuchungsbeschluß wird hinterher vom Gericht ausgestellt. Aber wie gesagt: Alles Theorie, in Ihrem konkreten Fall ist nichts zu befürchten, schon wegen der fehlenden Anzeige.
Gruß vom mümmel
Grundsätzlich ist zwar eine Hausdurchsuchung durch die Polizei möglich, doch diese ist natürlich an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dieses ist aber für Sie irrelevant, da gegen Sie keine Anzeige erstattet wurde.
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 30.07.2006 17:29:36
7 Sekunden schneller gewesen...
=
*hehe*
1)also eine hd werd nicht gemacht.
2)anzeige wg.ladi kann noch nachträglich gemacht werden-wenn der detektiv ihre personalien hat:das heisst wenn sie ihren Perso vorgelegt haben und der detektiv diese daten aufgeschrieben hat oder was viele detektive machen sie machen eine kopie davon.denn hat der detektiv was in der hand wo er eine anzeige schreiben kann.(so mach ich das)es kommt drauf an ob der detektiv unterschreibungsvollmacht hat für die anzeigen hat er sie könnte es gut sein das er eine macht.
3)hat der ladenbesitzer ihnen hausverbot ausgesprochen-oder der detektiv:wenn ja dürfen sie den laden/die läden für diese zeit nicht betretten sonst anzeige wg.hausfriedensbruch (hausverbot zählt auch mündlich)
4)da der ladenbesitzer davon abgesehen hat sie anzuzeigen war wohl der warenwert zwischen 1.-bis 3.- (da habe ich nie eine anzeige geschrieben)lohnt sich nicht werd eingestellt.
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"Es ist eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Es ist nur withcig, dsas d"
Hallo,
Also ich habe was unterschrieben wo sogar oben stand das sie keine Strafanzeige stellen,ich schätze mal das dies ein Dokument ist wo sich der Detektiv nicht darüber hinweg setzen kann.
Hausverbot haben die ausgesprochen,aber ich ginge ja sowieso nicht mehr dorthin
Mfg
-- Editiert von MarkusAut am 30.07.2006 21:58:00
sind sie sich sicher?das da stand keine Anzeige.denn alle diebstahlanzeigen haben oben stehen keine/es wird strafantrag gestellt usw.es wird Hausfriedensbruch gestellt. einige Strafanzeigen haben noch drin ganz unten wenn die beschultige person unterschreiben soll (ist freiwillig-brauchen sie nicht machen)das sie die verfehlung zu/nicht zugeben und das man eine bearbeitsgebühr von 50.-euro zahlen soll(oder mehr)in der regel kriegt der/die beschuld.person diesen kleinen abschnitt mit.
hat dieser laden mehrere läden wenn ja zählt das hausverbot auch für diese also nicht vergessen.(könnte sein das gerade da der detektiv ist der sie erwischt hat)
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"Es ist eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Es ist nur withcig, dsas d"
Hallo,
Also bei dem Schreiben stand definitiv :
Wird Strafanzeige gestellt ja nein
Und das Nein war definitiv angekreuzt,da sich dort ein Kästchen befand.Der Detektiv betonte das auch extra nochmal als ich es mir durchgelesen habe.Mir geht es ja nur darum das nicht im nachhinein noch etwas auf mich zukommen kann.Ich denke mal es muss doch so sein wenn der Ladenbeitzer auf eine Anzeige verzichtet hat,und ich dies auch unterschrieben habe sie mich wegen diesem Delikt nicht mehr belangen könnten oder ?
Weil sonst wäre das schreiben ja sinnlos wenn sie mich dann doch noch belangen könnten.So oder so würde ich mir auf jedefall einen Anwalt nehmen wenn noch was kommen würde,denn selbst ein Ladendieb muss doch rechte haben
Vielen Dank
hallo,
ich habe da mal eine frage.ich hatte ein hauswechsel,dort wurde ich bis aufs letzte gemobbt,chef wusste bescheid,da ich sehr oft bei ihm war.ich war mit den nerven fertig,schlaflose nächte,essstörungen usw.beim chef nervenzusammenbruch gehabt.es wurde aber nichts unternommen.da ich unbedingt dort weg wollte,habe ich falsch gehandelt.selber kündigen,wäre für mich eine sperre gewesen.weiter habe ich nicht mehr nachgedacht.somit war für mich klar,diebstahl.an weitere folgen habe ich nicht nachgedacht,das für mich da auch eine sperre käme.da ich mit den nerven fertig war,habe ich wirklich diebstahl begangen und habe mich dabei erwischen lassen,per videoüberwachung.chef hat nach gutem zureden vom detektiv,der mich ja schon jahre voher kannte aus´m anderem haus,keine anzeige erstattet.ich wurde für einige tage beurlaubt.bei der abholung meiner kündigung,kam der chef mit´m satz"sollten sie zum arbeitsgericht gehen,werde ich gegen sie nachträglich die anzeige erstatten".nun meine frage,darf er das?
Hi,
nachträglich Anzeige erstatten darf er. Ihnen das in dieser Wenn-dann-Form anzukündigen könnte allerdings Nötigung sein.
Gruß vom mümmel
was haben sie denn gestohlen und in welchen wert??
es muss schon im wert von ca 60-80€ gewesen sein.das meiste war lebensmittel.ich habe einfach wahllos in die tüte gepackt.denn für mich war nur eins wichtig,bloss weg hier.
--- editiert vom Admin
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